Vorstellung der Vorrichtung
Was ist der Regionale Ankaufsfonds für Museen (FRAM)?
1982 auf Initiative des Kultusministeriums im Rahmen der globalen Dezentralisierungspolitik gegründet, werden die Regionalen Ankaufsfonds für Museen (FRAM) vom Staat (Regionale Direktion für kulturelle Angelegenheiten) und vom Regionalrat finanziert. Sie sind für Museen mit dem Namen Musée de France bestimmt.
Diese Regelung ermöglicht es einer Gebietskörperschaft, einem Verein oder einer öffentlichen Einrichtung, neue Gegenstände, Werke oder Sammlungen zu erwerben, die auf regionaler Ebene besonders repräsentativ sind und deren Kosten den Erwerb ohne externe Hilfe nicht ermöglichen würden.
Ziele der Maßnahme
Den Wandel der französischen Museen begleiten
Ein Museum entwickelt sich ständig weiter. Die Bereicherung, Ergänzung und Erneuerung der öffentlichen Sammlungen ist eine der grundlegenden Aufgaben der französischen Museen. Das System ermöglicht es, diese Einrichtungen in ihrer Entwicklungsperspektive zu begleiten.
Diese Regelung ermöglicht es einer Gebietskörperschaft, einem Verein oder einer öffentlichen Einrichtung, neue Gegenstände, Werke oder Sammlungen zu erwerben, die auf regionaler Ebene besonders repräsentativ sind und deren Kosten den Erwerb ohne externe Hilfe nicht ermöglichen würden.
Steigerung der touristischen und kulturellen Attraktivität
Das FRAM unterstützt Gemeinschaften und Verbände bei der Bereicherung und Diversifizierung der Museumssammlungen und bei der Beschaffung bedeutender, herausragender oder bedeutender Werke. Der Erwerb neuer Kulturgüter begünstigt insbesondere die Organisation temporärer Ausstellungen innerhalb der Struktur oder in Zusammenarbeit mit anderen Museen in Frankreich. Diese Akquisitionen erhöhen die Attraktivität der Niederlassung und des Gebiets.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Abteilungen
- EPCI mit eigener Besteuerung
- Regionen
Das anmeldende Museum muss die Bezeichnung "Musée de France" tragen.
Die Gewährung einer Beihilfe hängt von mehreren Kriterien ab:
- Hinsichtlich des Eintritts eines Gegenstands in eine Sammlung "Musée de France" muss das Anschaffungsprojekt zuvor eine befürwortende Stellungnahme der regionalen wissenschaftlichen Kommission für Erwerbungen erhalten haben (in Plenarsitzung oder ständige Delegation) innerhalb von 12 Monaten vor dem Datum des FRAM-Ausschusses. Die Kommission schätzt die Authentizität, die künstlerische Qualität, den Erhaltungszustand des Werks, die Relevanz des Kaufs sowie den kulturellen und kulturellen Ansatz der Einrichtung.
- Der Erwerb ist von großer Bedeutung für das Museum und die Bereicherung des lokalen und regionalen Erbes.
- In den Unterlagen des Übernahmevorhabens, das der Regionale Wissenschaftliche Ausschuss vorgelegt hat, muss vermerkt sein, dass vorbehaltlich einer befürwortenden Stellungnahme zur Übernahme ein FRAM-Zuschuss beantragt wird.
Daher sind nicht förderfähig:
- Dossiers, die keine befürwortende Stellungnahme im Regionalen Wissenschaftlichen Beschaffungsausschuss erhalten haben (Plenumsformat oder ständige Delegation).
- Anträge, die dem Ausschuss mehr als zwölf Monate vor dem Datum des FRAM-Ausschusses vorgelegt werden.
Es sind die Kosten für den Erwerb eines Werkes oder einer Gruppe von Werken in Euro inklusive Mehrwertsteuer, die für alle Techniken (Malerei, Gravur, Zeichnung, Skulptur, Fotografie usw.) in Frage kommen (Kunst, Archäologie, Mode, Design, Geschichte, Naturgeschichte, Ethnographie usw.) und alle Epochen (von der Vorgeschichte bis zur zeitgenössischen Kunst).
Verfahren
Die Kofinanzierung durch den Staat/die Region erfolgt in Form eines Zuschusses für Einrichtungen, die Eigentümer oder Verwalter von Museen sind.
Die Höhe des Zuschusses wird nach einem variablen Prozentsatz berechnet. Es wird vom Regionalrat und/oder der DRAC/DAC auf der Grundlage der Kaufbelege der Werke gezahlt.
Er darf 80% der Anschaffungskosten nicht überschreiten.
Erhält der FRAM-Ausschuss eine befürwortende Stellungnahme, so wird der Zuschuss an den Erwerber überwiesen.
Der FRAM-Ausschuss, der von Vertretern des Staates und des Regionalrats geleitet wird, setzt sich aus Konservativen, Attachés de conservation du patrimoine und qualifizierten Persönlichkeiten zusammen. Geprüft werden die Relevanz einer Anschaffungsbeihilfe und der Subventionsbetrag, da der wissenschaftliche Aspekt im regionalen wissenschaftlichen Beschaffungsausschuss validiert wurde.
Der FRAM-Ausschuss tritt je nach Region ein- oder zweimal jährlich zusammen.
Besuchen Sie die Website der dezentralen Abteilung des Kulturministeriums, von der Sie abhängen, um den Zeitplan für jede Region zu erfahren.
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zu FRAM haben, wenden Sie sich bitte an den (X) Berater(s) der dezentralen Abteilung des Ministeriums für Kultur (DRAC/DAC/DCJS/MAC), dem Sie unterstehen.
Verfahren
Kalender
2024 finden zwei Sitzungen statt:
Sitzung 1
- Datum der Sitzung: 28. Juni 2024 (zuvor festgelegt am 21. Juni)
- Einreichungsfrist: 31. Mai 2024 (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Sitzung 2
- Datum der Sitzung: 8. November 2024
- Einreichungsfrist: 11. Oktober 2024 (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Die Antragsunterlagen für die FRAM Grand Est sind online auszufüllen unter Vereinfachte Verfahren.
Folgende Belege sind vorzulegen (max. 200 MB pro Dokument/Foto):
- Finanzierungsplan (Vorlage zum Download unten, Felder nicht ausfüllen)
- beglaubigte Rechnung über den Erwerb
- gegebenenfalls einen steuerlichen Nachweis
- Unterschriftsbefugnis des Bevollmächtigten, falls zutreffend
Bitte fügen Sie auch im Abschnitt "Regionsspezifische Zusatzteile" (maximale Größe 200 MB pro Dokument/Foto) bei:
- eine Absichtserklärung (an den Präsidenten des Regionalrats), die vom Vertreter der juristischen Person, die den Zuschuss beantragt, unterzeichnet wurde
- das Formular, das der CSR-A oder ihrer ständigen Delegation als Word- oder kopierbares pdf-Format übermittelt wird (Typ jpeg)
Bitte beachten Sie: Das Befassungsschreiben und der Finanzierungsplan müssen die beantragte Gesamtbeihilfe enthalten (ohne Unterscheidung zwischen DRAC und Region).
Für weitere Informationen können Sie das Merkblatt FRAM Grand Est herunterladen, Zuschussantrag:
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum FRAM im Osten wenden Sie sich bitte an:
- Departements Haut-Rhin und Bas-Rhin : Sandra PASCALIS, sandra.pascalis@culture.gouv.fr / Ihre Assistentin: Claire HIRSTEL, claire.hirstel@culture.gouv.fr
- Departements Ardennen, Aube, Marne und Haute-Marne : Patrick LE CHANU, patrick.lechanu@culture;gouv.fr / Ihre Assistentin: Claire MOLET, claire.molet@culture.gouv.fr
- Meurthe-et-Moselle, Maas, Mosel und Vogesen : Suzanne ROBIN, suzanne.robin@culture;gouv.fr / Ihre Assistentin: Vanessa PEVERINI, vanessa.peverini@culture.gouv.fr
- Departements Charente, Charente-Maritime, Wien, Deux-Sèvres: Caroline PAPIN, caroline.papin@culture.gouv.fr, 05 49 36 30 20/ seine Assistentin: Marie BROSSARD, marie.brossard@culture.gouv.fr, 05 49 36 30 69
- Departements Gironde, Landes, Lot-et-Garonne, Pyrénées Atlantiques: Matthieu DUSSAUGE, matthieu.dussauge@culture.gouv.fr, 05 57 95 02 81/ seine Assistentin: Brigitte MOREAU, brigitte2.moreau@culture.gouv.fr, 05 57 95 02 10
- Departements Corrèze, Creuse, Dordogne, Haute-Vienne: Nicolas BEL, nicolas.bel@culture.gouv.fr, 05 55 45 66 75/ seine Assistentin: Marie-Pierre LEMERY, marie-pierre.lemery@culture.gouv.fr, 05 55 45 66 74
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