Die Erforschung des Kulturerbes ermöglicht es, die vom Kulturministerium und allen Kulturerbeinstitutionen entwickelten und umgesetzten Vermögenspolitiken zu informieren. Sie erneuert und verbessert die Tätigkeit der Fachleute für eine bessere Pflege des Kulturerbes, insbesondere bei der Ausübung der hoheitlichen, legislativen und regulatorischen Befugnisse des Staates und der wissenschaftlichen und technischen Kontrolle.
Die Forschung auf dem Gebiet des Kulturerbes erlebt zu Beginn dieses Jahrhunderts eine starke Expansion, die es ermöglicht hat, das Erbe als eigenständiges Forschungsobjekt und die «Wissenschaften des Kulturerbes» als echtes Forschungsgebiet, wenn nicht als akademische Disziplin, zu etablieren. Diese Entwicklung ist das Ergebnis einer starken Erwartung der Gesellschaft und der Fachleute des Kulturerbes nach einer besseren Pflege der (materiellen und immateriellen) Vermögensgegenstände und der Werke, die an zukünftige Generationen weitergegeben werden sollen.