Zugänglichkeit: teilweise konform
Das Kultusministerium verpflichtet sich, seine Internetseiten, Intranet, Extranet gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.
Zu diesem Zweck setzt er folgende Strategie und Maßnahmen um: mehrjähriges Schema der Zugänglichkeit der Regierung sowie das mehrjährige Schema der digitalen Zugänglichkeit des Ministeriums
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website kultur.gouv.fr
Stand der Konformität
Die Website www.culture.gouv.fr in teilweiser Übereinstimmung mit der allgemeinen Richtlinie zur Verbesserung der Barrierefreiheit RGAA Version 4.1. Nicht-Konformitäten und mögliche Abweichungen sind unten aufgeführt.
Ergebnisse der Tests
Das Compliance-Audit von Fingerabdruck zeigt:
- 80,60 % RGAA-Kriterien werden erfüllt.
- Die durchschnittliche Konformitätsrate des Online-Dienstes beträgt 97
Inhalte, die nicht zugänglich sind
Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
Nicht konform
Hier werden nur die Nichtkonformitäten aufgelistet, die als am meisten belastend angesehen werden und in großen Mengen auf den Seiten der Probe vorhanden sind. Auf Anfrage können die vollständigen Prüfergebnisse auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
- Iframes haben keinen relevanten Titel oder Titel
- Einige Bilder haben keine geeignete Alternative (relevant, wenn sie Informationen bringen oder leer, wenn Bilder dekorativ sind)
- Einige Skripte sind nicht konform, z. B. Filterkomponenten mit Kontrollkästchen, sowie verschiedene interaktive Komponenten verwenden nicht die empfohlene Art von Tag (normalerweise ein Link anstelle einer Schaltfläche).
- Einige Formularfelder haben keine Beschriftung, oder die Gruppierung von Feldern wird nicht gut verwaltet (nicht vorhanden oder nicht geeignet)
- Die Navigation mit der Tastatur ist nicht konsistent
- Heruntergeladene Office-Dokumente sind nicht zugänglich.
- Videos haben nicht immer Untertitel oder Transkripte zur Verfügung
- Einige Überschriften von zusammengesetzten Links sind aufgrund der Alternative der in den Links enthaltenen Bilder nicht explizit
Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung
Leer
Inhalte, die nicht der Barrierefreiheitspflicht unterliegen
Inhalte Dritter
- Der Inhalt der Rahmen der sozialen Netzwerke
- Video Player Dailymotion und Youtube
- Die Komponente ReadSpeaker
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30/07/2021
Technologien für die Erstellung der Website
- CMS: EZ platform
Benutzeragenten, Hilfstechnologien und Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit
Die Überprüfungen der Inhaltswiedergabe wurden mit folgenden Konfigurationen durchgeführt:
- Firefox und NVDA;
- Safari und VoiceOver;
- Firefox und Jaws.
Zur Überprüfung der Konformität mit den RGAA-Tests wurden die folgenden Codeüberprüfungstools verwendet:
- Colour Contrast Analyser;
- Erweiterung «Web Developer»;
- Erweiterung «Assistent RGAA»;
- Erweiterung «WCAG Contrast checker»
- Erweiterung «ARC Toolkit»;
- Erweiterung «HeadingsMap» und
- In den Firefox-Browser integrierte Entwicklertools;
- HTML Validator für W3C.
Seiten der Website, auf denen die Konformitätsprüfung durchgeführt wurde
- Startseite
- Sitemap
- Kontakt
- Suchergebnisse
- Aktuell
- Inhaltsseite
- Publikation
- Presse
- Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen
- Ordner
- Empfang/Forschung Aufruf zum Projekt
- Agenda
- Begrüssung / Recherche Dokumentation
- Startseite regionale Website
- Home Themenseite
- Chronologisch
Feedback und Kontakt zu uns
Wenn Sie auf Inhalte oder Dienste nicht zugreifen können, können Sie sich an den Verantwortlichen der Website wenden, um auf eine zugängliche Alternative verwiesen zu werden oder den Inhalt in anderer Form zu erhalten.
Rechtsbehelf
Dieses Verfahren ist im folgenden Fall anzuwenden.
Sie haben dem Verantwortlichen der Website einen Mangel an Barrierefreiheit gemeldet, der Sie daran hindert, auf Inhalte oder Dienste des Portals zuzugreifen, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.
- Schreiben Sie eine Nachricht an den Anwalt (über das Kontaktformular)
- Kontaktieren Sie den Vertreter des Menschenrechtsverteidigers in Ihrer Region ( https://www.defenseurdesdroits.fr/saisir/delegues) und
- Post per Post senden (kostenlos, keine Briefmarke auflegen) Freier Verteidiger der Rechte Antwort 71120 75342 Paris CEDEX 07;
- Kontaktaufnahme mit dem Anwalt per Telefon: 09 69 39 00 00;
Partager la page