Das Register der Sicherheit
Öffentliche Einrichtungen (E.R.P) müssen ein Sicherheitsregister führen.
Dieses Register muss sich am Sicherheitsposten befinden, da es jederzeit bei einem Besuch der Sicherheitskommission oder bei der Durchreise eines Mitglieds der Sicherheitsmission der Direktion der Museen Frankreichs oder der Direktion für Architektur und Kulturerbe angefordert werden kann.
Welche Informationen sind im Sicherheitsregister zu finden?
Er muß folgende Angaben enthalten:
- Kontrollen und Bemerkungen des Sicherheitsausschusses;
- die zweckdienlichen Anschriften;
- Personal, das für die Feuerwehr zuständig ist;
- die Ausbildung des Personals;
- Verzeichnis der Geräte und Maschinen;
- Überprüfung der Mittel zur Rettung;
- regelmäßige Übungen zur Brandbekämpfung;
- Die in der Verordnung vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen: Bau, elektrische Anlagen, Beleuchtung, Gas, Heizung, Rauchabzug, Kochen, Branderkennung;
- Allgemeine und besondere Anweisungen,
- Übungen für die Evakuierung;
- Die Umbau- und Umbauarbeiten...
Eigentlich ist es das ganze Leben des Gebäudes, das wir in diesem Register finden müssen.
Es muss ZWINGEND und ZWINGEND aktualisiert werden.
Im Falle eines größeren Problems (Unfall, Brand mit Verletzten oder Opfern) würde dies das erste Dokument sein, das die Justiz zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der Sicherheitsmaßnahmen vorlegen würde.
Partager la page