Frankreich hat sich ehrgeizige Ziele für erneuerbare Energien gesetzt, um seine Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Bis 2030 sehen die nationalen Ziele eine Verdoppelung der erneuerbaren Energien vor, um 40 % der Stromerzeugung in Frankreich zu erreichen (gegenüber derzeit 20 %). Mit 2,2 % Solarstrom im ersten Quartal 2022 wird sich die Produktion aus Photovoltaikanlagen in Frankreich bis 2028 verdreifachen. Aktuelle und zukünftige technische Innovationen müssen eine harmonische und effiziente Entfaltung in verschiedenen Kontexten und auf verschiedenen Untergründen ermöglichen: auf Dächern, an der Fassade, in Schatten oder auf dem Boden.
In diesem Zusammenhang hat sich das Kultusministerium gemeinsam mit den Ministerien für ökologische und energetische Übergänge für eine harmonische Umsetzung dieser Herausforderung in den städtischen (alten und vorstädtischen) und vorstädtischen (einschließlich Gewerbegebieten) Strukturen eingesetzt und landschaftlich.
Solarmodule in unser architektonisches Erbe einfügen
Diese Arbeit, die gemeinsam zwischen dem Ministerium für Kultur, dem Ministerium für Energiewende und dem Ministerium für ökologischen Wandel und Kohäsion der Gebiete durchgeführt wurde, führte zu Rundschreiben vom 9. Dezember 2022 die die Verbindung zwischen der Entwicklung der Sonnenenergie und dem Schutz des kulturellen Erbes verdeutlicht.
Um eine flächendeckende Vision zu gewährleisten, haben die Partnerverwaltungen unter der Leitung des Kultusministeriums außerdem einen Bericht Leitfaden für die architektonische und landschaftliche Integration von Sonnenkollektoren. Dieser soll die Projektträger praktisch unterstützen, aber auch die Bearbeitung der Anträge durch die Dienststellen im ganzen Land harmonisieren.
Ein Vorläufer: das Beispiel der Abtei von Fontevraud
DerAbtei von FontevraudSie wurde im 12. Jahrhundert gegründet und ist eine der größten Klosterstädte Europas. Die energetische Renovierung wurde 1840 unter Denkmalschutz gestellt und 2000 von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt. Dabei wurden die architektonischen und landschaftlichen Qualitäten des Ortes berücksichtigt. Eine Premiere in Frankreich für ein historisches Denkmal.
Seit 2012 verfügt der Standort über einen Energiepark, der Wärme-Holz- und Photovoltaik-Module kombiniert und 100% des Standortbedarfs abdeckt. Ziel war es, den thermischen Komfort und die Erhaltung der Gebäude zu gewährleisten, um die Energiewende der Abtei zu realisieren. Das eingesetzte Gerät ist halb vergraben und mit 92 Photovoltaik-Modulen ausgestattet, die optimal in die architektonische und landschaftliche Umgebung des Geländes integriert sind.
Schutzgebiete, nicht geschützte Gebiete: ein gemeinsames Ziel der Erhaltung des Kulturerbes
- Die Ansiedlung in nicht geschützten Gebieten bedarf einer einfachen Voranmeldung. Seine Akzeptanz durch die Benutzer beruht jedoch auf einem diskreten Einsetzen der Paneele.
- Projekte im Zusammenhang mit Schutzgebieten (herausragende Kulturerbestätten, Nähe zu historischen Denkmälern, Stätten, die unter das Umweltgesetzbuch fallen oder eingetragen sind) erfordern eine Stellungnahme der zuständigen Behörden und insbesondere der Architekten der französischen Gebäude (ABF).
- In historischen Denkmälern: Im Idealfall keine Projekte an denkmalgeschützten Denkmälern (auf dem Boden oder auf dem Dach), aber Ausnahmen können gewährt werden, wenn die Projekte diskret sind und für die geplanten Bodeninstallationen, wenn sie das Fahrzeug nicht beschädigen.
- Für bemerkenswerte Kulturerbestätten (SPR) und die Umgebung von historischen Denkmälern sind Insertionen in Gebäuden aus der Nachkriegszeit vorzuziehen, wobei die SPR-Vorschriften einzuhalten sind.
- ABF spielen eine zentrale Rolle als Berater, der die Projektträger bei der Optimierung der Integration der Maßnahmen unterstützt und insbesondere bei den gewählten Vertretern Sorge trägt; die Installation von Solarpaneelen wird durch die Vorschriften für bemerkenswerte Kulturerbestätten geregelt
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