Bildende Kunst
Individuelle Beihilfen für Künstler
Gemäß dem Dekret Nr. 2015-92 vom 28. Januar 2015 über die Gewährung der dekonzentrierten Beihilfen für Künstler und nach Stellungnahme eines Beratenden Ausschusses, der sich aus qualifizierten Persönlichkeiten zusammensetzt, hat die Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten der Inselde-France vergibt jedes Jahr Beihilfen an Künstler, die in allen Bereichen der bildenden Kunst tätig sind (Malerei, Zeichnung, Skulptur, Installation, Performance, Fotografie, Video, Grafik, Design). Einzelbeihilfen (ACI) und Beihilfen für die Einrichtung von Werkstätten und den Erwerb von Material (AIA); diese Beihilfen sind für Künstler mit Wohnsitz in der Île-de-France bestimmt.
• Einzelhilfe oder "ACI" ermöglicht es den Künstlern, entweder eine künstlerische Forschung durchzuführen oder ihren künstlerischen Ansatz zu erweitern, um die Fertigstellung eines bestimmten Projekts zu ermöglichen. Es handelt sich jedoch weder um eine Verbreitungshilfe (Ausstellung, Verlag) noch um eine Kommunikationshilfe.
• Werkstattanlagenzzulage für Ausbauarbeiten und/oder Materialbeschaffung oder "AIA" ermöglicht es den Künstlern, Arbeiten zur Gestaltung ihres Arbeitsplatzes zu finanzieren und strukturelles Material zu kaufen, das für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich ist.
Beschluss über die Ernennung der Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Gewährung von Einzelbeihilfen für die Errichtung und die Zuteilung von Werkstätten- und Ausrüstungseinrichtungen für die Jahre 2022 - 2022 - 2023
Laden Sie den Beschluss zur Ernennung der Ausschussmitglieder herunter
Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen AIA und AIC 2023
Die Unterlagen müssen direkt auf der Plattform eingereicht werden demarches-vereinfachte.fr nur zwischen dem 2. Januar um 10 Uhr und dem 2. März 2023 um 12 Uhr.
Achtung: Die SIRET-Nummer muss gültig und auf dem neuesten Stand sein, um mit der Einreichung des Dossiers auf vereinfachten Vorlagen fortzufahren.de. Unvollständige Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die verschiedenen Dokumente (RIB, Personalausweis, Wohnsitznachweis) müssen identische Angaben in Bezug auf Name, Anschrift enthalten
Zuweisung zur Werkstattanlage und zum Materialeinkauf (AIA)
Für weitere Informationen herunterladbares Dokument, das mit dem ersten Anhang geändert werden soll
Individuelle Unterstützung bei der Gründung (ACI)
Für weitere Informationen herunterladbares Dokument, das durch den zweiten Anhang ersetzt werden soll
Ergebnisse / Zuweisung an das InstitutWerkstatt- und Materialbeschaffung (AIA)
Gewinner der AIA 2020 Awards
Blick auf die Werke der für die Kreativhilfe 2020 (AIA) nominierten bildenden Künstler
AIA Gewinner im Jahr 2021
Präsentation der Projekte der Preisträger AIA 2021
Resultate / Hilfe individuell in der Kreideation (ACI )
Preisträger - AIC 2019
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Profil der Werke der für die Kreativhilfe 2019 ausgezeichneten bildenden Künstler
Mehr erfahren
Preisträger - AIC 2020
Gewinner der individuellen Kreativhilfe - Sitzung 2020
Preisträger - AIC 2021
Präsentation der Projekte der Preisträger der individuellen Kreativhilfe Session 2021
Anfrage für ein Atelier eines bildenden Künstlers
Die Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten der Region Ile-de-France bietet jedes Jahr Bewerbungen von bildenden Künstlern an Sozialgeber für die Beschäftigung von Werkstätten oder Werkstätten an.
Als Antragsteller können nur Bewerber zugelassen werden, die die folgenden künstlerischen und regulatorischen Voraussetzungen erfüllen:
Künstlerische Bedingungen:
- Arbeiten in einem oder mehreren Bereichen der bildenden Kunst (Malerei, Zeichnung, Bildhauerei, Installation, Leistung, Fotografie, Video, Grafik, Design);
- eine regelmäßige kreative Tätigkeit auszuüben und seine Arbeit an Orten auszustellen, die der zeitgenössischen Kunst gewidmet sind;
- Seien Sie im Haus der Künstler oder in der Agessa registriert.
Rechtliche Voraussetzungen für:
- Als Sozialwohnungssuchender registriert sein;
Antrag auf sozialen Wohnungsbau
- Die Obergrenze der Mittel, die jährlich für die Gewährung eines sozialen Wohnungsbaus festgelegt wird (gilt nicht für Werkstätten ohne Wohnung), darf nicht überschritten werden, und zwar nach Maßgabe der Familienzusammensetzung, des beantragten Standorts und der Mietkosten;
Bedingungen für die Gewährung einer Sozialwohnung
- Erfüllung eines der Prioritätskriterien des Bau- und Wohnungsgesetzes (gilt nicht für Werkstätten ohne Wohnung);
Bedingungen für die Gewährung einer Sozialwohnung
- Französische Staatsangehörigkeit besitzen oder sich regelmäßig in Frankreich aufhalten dürfen.
Wenn Sie alle künstlerischen und behördlichen Anforderungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an 01 56 06 51 01 oder 01 56 06 50 00, um einen Termin zu vereinbaren und die unten gescannten Dokumente in einem einzigen PDF-Dokument über Wetransfer zu senden atelier.dracidf@culture.gouv.fr :
- Aktualisierter künstlerischer Lebenslauf;
- Aktuelles Kunstdossier mit weniger als 10 Seiten im A4-Format Bitte geben Sie auch die Adresse Ihrer Website oder eine Website an, die Ihre Werke präsentiert;
- Kopie der Anmeldebescheinigung im Agessa oder im Haus der Künstler;
- Kopie der beiden letzten Steuerbescheide für alle Personen im Haushalt;
- Kopie der Bescheinigung über die Eintragung als Antragsteller auf Sozialwohnung https://www.demandelogement-social.gouv.fr/
Le 1% artistleise
Das künstlerische 1% ist ein Regelwerk, das darin besteht, eine Finanzierung in Höhe von 1% der Kosten öffentlicher Bauten für die Bestellung oder den Erwerb eines oder mehrerer Kunstwerke zu verwenden, die speziell für das betreffende Gebäude entworfen wurden. Das Ministerium verbreitet auf dieser Website insbesondere die Bekanntmachungen der von den Bauherren erstellten öffentlichen Ausschreibungen. Siehe die Website des Ministeriums für Kultur über die 1% Kunst. (nebenstehender Link)
Die Verordnung über die Durchführung
Verordnung Nr. 2002-677 vom 29. April 2002 mit der geänderten Fassung " über die Verpflichtung zur Dekoration öffentlicher Gebäude und zur Festlegung der Bedingungen für die Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung dieser Verpflichtung "gemäß Artikel 71 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen ist der Rechtstext, der das Verfahren des künstlerischen Prozentsatzes regelt.
Es bestimmt den Anwendungsbereich von 1% (betroffene öffentliche Gebäude, Art der künstlerischen Interventionen) und organisiert das Verfahren der Konsultation der Künstler.
Es sei darauf hingewiesen, dass zwei Ministerien (Verteidigung und Inneres) durch Erlass den Anwendungsbereich von "1% Kunst " für ihre Konstruktionen festgelegt haben.
Das Zirkular
Das Rundschreiben des Ministers für Kultur und Kommunikation vom 16. August 2006 über die Anwendung des Dekrets ist als Gebrauchsanweisung gedacht, in dem das Verfahren der "1%" von der Konsultation der Künstler bis zur tatsächlichen Bestellung des Werks festgelegt wird. Seine Lektüre kann für die Bauherren besonders nützlich sein und die wichtigsten Fragen beantworten, die sich bei der Durchführung eines 1%-Verfahrens stellen.