Die Ministerin für Kultur, Roselyne Bachelot-Narquin, kündigt das Inkrafttreten der Steuergutschrift für Rundfunkanstalten (Fernseh-, Radio- und audiovisuelle Mediendienste auf Abruf) für ihre kreativen Ausgaben an.
Nach mehreren Monaten des Austauschs mit der Europäischen Kommission wurde am 18. Mai 2021 eine positive Entscheidung getroffen.
Diese Steuergutschrift von 15 % stellt eine außergewöhnliche Maßnahme zur Unterstützung von Verlegern dar, die von der Gesundheitskrise betroffen sind. Er bezieht sich auf die Ausgaben, die die Verleger zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 für ihren Beitrag zur Produktion audiovisueller und filmischer Werke getätigt haben, Gebühren an Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und Vergütungen, die direkt an die Urheber gezahlt werden.
Die Ankündigung dieser Steuergutschrift im Sommer 2020 hat Publisher dazu veranlasst, trotz sinkender Werbeeinnahmen weiterhin in Kreativunternehmen zu investieren. Diese Maßnahme stellt somit eine indirekte Unterstützung der gesamten Wertschöpfungskette des audiovisuellen und filmischen Schaffens dar.
Ein Erlass über das Inkrafttreten der Regelung wird so bald wie möglich veröffentlicht.