Die Patenschaft
Das Sponsoring soll das Markenimage des Unternehmens fördern. Es entspricht also einem explizit berechneten und begründeten kommerziellen Ansatz, dessen Auswirkungen sein müssen quantifizierbar und verhältnismäßig zur Erstinvestition.
Ausgaben der Unternehmen im Rahmen von Veranstaltungen kulturellen Charakters oder zur Aufwertung des künstlerischen Erbes oder zur Verbreitung der französischen Kultur, Sprache und wissenschaftlichen Kenntnisse, vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig sind des Unternehmens, wenn sie im unmittelbaren Interesse des Betriebs stehen (Art. 39-1-7° CGI).
Diese Bedingung gilt als erfüllt, wenn
- die Identifizierung des Unternehmens, das sein Markenimage fördern will, wird unabhängig vom verwendeten Medium (Plakate, Pressemitteilungen, Medieneffekte,...) gewährleistet
- die entstandenen Ausgaben sind in Bezug auf den erwarteten Nutzen durch das Unternehmen. Die Kommission muss nachweisen können, dass die Kosten einer Sponsoring-Maßnahme angesichts der erwarteten Höhe der Gegenleistung nicht übermäßig hoch sind.
Die entstandenen Ausgaben müssen die allgemeinen Bedingungen der Aufwendungen ebenso erfüllen wie die sonstigen Gemeinkosten.
Aufgrund ihres kommerziellen Charakters müssen die Sponsoring-Ausgaben mehrwertsteuerpflichtig in Rechnung gestellt werden.