Das Zentralkomitee für Gesundheit und Sicherheit und Arbeitsbedingungen (CCHSCT) der Filmproduktion
Einrichtung, die zur Verhütung von Berufsrisiken in der Filmproduktion beitragen soll, der Zentralausschuss für Hygiene, Sicherheit und Arbeitsbedingungen der Filmproduktion, Kurzfilm und Werbefilm ist eine paritätische Zweiginstanz. Es wurde am 17. Dezember 2007 durch ein erweitertes Abkommen geschaffen und ersetzte das frühere CCHSCT Cinéma, das 1963 durch eine Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern eingerichtet wurde.
Das CCHSCT stellt eine Anpassung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes über den Unternehmens-CHSCT dar, um der Besonderheit der Filmproduktion Rechnung zu tragen. Die Sozialpartner wünschten seine Gründung, um sich in vollem Umfang in einen Ansatz der Risikoprävention, der Information und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Filmbranche einzubringen.
Das CCHSCT hat die Aufgabe, die Prävention, Information und Beratung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu fördern, insbesondere bei Studio- und Außenaufnahmen. Zu diesem Zweck wurde eine Funktion als Beauftragter für Hygiene und Sicherheit eingerichtet, der auch als Referent in der Prävention von Berufsrisiken (IPRP) zugelassen ist. Er führt diese Aufgaben durch die Besichtigungen durch, die er an den verschiedenen Filmsets und Drehorten vornimmt, sei es bei der Sichtung, beim Bau oder bei der Einrichtung der Kulissen, während der Dreharbeiten selbst-oder beim Abbau der Dekore.
Diese sind eine Gelegenheit, die Risiken zu bewerten, die durch die verschiedenen Siedlungen oder Manipulationen (Dekor, Möbel, begehbare Strukturen, Maschinen, Elektrizität...) verursacht werden und gegebenenfalls verschiedene Korrekturmaßnahmen vorzuschlagen, um die Bedingungen für die Sicherheit der Dreharbeiten zu verbessern.
Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Umsetzung der Empfehlungen und Informationen, die er bei zusätzlichen Besuchen gibt, sowie anhand der verschiedenen Informationsvermerke, die er für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereithält.
Er berät auch die Produktionen bei der Erstellung von Präventionsplänen, des einheitlichen Dokuments für die Risikobewertung usw. unter Berücksichtigung der Besonderheiten jeder Situation.
Das CCHSCT für Filmproduktion verfügt über eine Website (www.cchscinema.org) Sie enthält mehrere große Rubriken (Soziales, Informationsvermerke, Ausbildungspraktika, Vorschriften, Newsletter), die durch Artikel und Kurznachrichten ergänzt werden.
CCHSCT Cinéma
37 rue Etienne Marcel
75001 Paris
Tel. 01 53 89 01 30
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