Regionale Kommissionen für Kulturerbe und Architektur
Die mit dem Gesetz vom 7. Juli 2016 über die Freiheit der Schöpfung, die Architektur und das Erbe eingesetzten regionalen Kommissionen für Kulturerbe und Architektur (CRPA) werden im Bereich der Schöpfung konsultiert Verwaltung und Überwachung gemeinnütziger Dienstleistungen und städtebaulicher Dokumente, die zum Schutz, zur Erhaltung und zur Aufwertung des kulturellen Erbes eingerichtet wurden. Die CRPA ersetzen die früheren regionalen Kommissionen für Kulturerbe und Kulturstätten (CRPS), die bei den Präfekten der Region angesiedelt sind, und die früheren Departementkommissionen für bewegliche Gegenstände (CDOM), die bei den Präfekten der Departements angesiedelt sind. Die bei den Präfekten der Region angesiedelten CRPA werden von einem gewählten Vorsitzenden geleitet.
Organisation und Zusammensetzung der regionalen Ausschüsse für Kulturerbe und Architektur (CRPA)
Jedes BAFA ist in drei Abschnitte gegliedert:
- Abschnitt 1 «Schutz und Aufwertung von Architektur und Immobilienvermögen»
- Abschnitt 2 «Architekturprojekte und Arbeiten an Gebäuden»
- Abschnitt 3 «Schutz beweglicher Gegenstände und Arbeiten»
Jede Sektion besteht aus 27 Mitgliedern, die in vier Kollegien unterteilt sind:
- Vertreter des Staates;
- Inhaber eines Wahlmandats;
- Vertreter von Vereinigungen oder Stiftungen mit dem Ziel, die Kenntnis, den Schutz, die Erhaltung und die Aufwertung des Kulturerbes zu fördern;
- qualifizierte Persönlichkeiten.
Jede Fachgruppe verfügt über eine ständige Delegation von 10 Mitgliedern, die entweder im Namen des Ausschusses eine ablehnende Stellungnahme zu dem ihr vorgelegten Dossier abgeben oder sich zur Rücküberweisung an die betreffende Fachgruppe in Plenarsitzung äußern kann.
Die CRPA umfasst auch einen Ausschuss der der Fragen behandelt, die nicht in die Zuständigkeit der Fachgruppen fallen.
Die Mitglieder der CRPA werden durch Erlass des Präfekten der Region für einen Zeitraum von fünf Jahren mit Ausnahme der Mitglieder des Rechts ernannt.
Der Vorsitzende der Regionalkommission Der Präfekt der Region wählt das Kulturerbe und die Architektur unter den Mitgliedern, die ein Wahlmandat haben.
Zuteilungen der CRPA
Der erste Abschnitt der CRPA ist für den Schutz von Gebäuden im Rahmen historischer Denkmäler, für den Plan zur Aufwertung von Architektur und Kulturerbe, für die Vergabe von Gütezeichen, für den abgegrenzten Umfang der Umgebung und für städtebauliche Dokumente zuständig.
Der zweite Abschnitt ist zuständig für Architekturprojekte, Studien und Bauarbeiten an Gebäuden, im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen der zuständigen Behörde für Baugenehmigungen und dem Architekten der Bâtiments de France (Beschwerde gegen die Stellungnahmen der ABF) und im Falle einer Abweichung vom Planungsdokument für Projekte, deren Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Qualität sowie der Innovation oder des architektonischen Schaffens von öffentlichem Interesse ist.
Der dritte Abschnitt ist zuständig für den Schutz beweglicher Gegenstände im Zusammenhang mit historischen Denkmälern, für die vorbeugende Erhaltung, für Studien und damit zusammenhängende Arbeiten.
Die CRPA kann alle Maßnahmen vorschlagen für den Schutz, die Erhaltung und die Aufwertung des Kulturerbes und der Architektur geeignet sind. Sie kann ferner zu den Studien und Arbeiten sowie zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Kulturerbe und der Architektur gemäß Buch VI des Gesetzbuches über das Kulturerbe und der Kapitel I Abschnitt 4 Unterabschnitt 2sich setzen des Titels V des Buches Isich setzen des Code of Urbanism (Bestimmungen der PLU-Verordnungen über städtische, architektonische, ökologische und landschaftliche Qualität).
Bilanzen
- Bilanz 2021 der CNPA- und CRPA-Provisionen
- Bilanz 2020 der CNPA- und CRPA-Kommissionen
- Fazit 2019 der CNPA- und CRPA-Kommissionen