Vorstellung der Vorrichtung
Was ist der lokale Hörfunk-Unterstützungsfonds?
Der 1982 geschaffene Fonds zur Unterstützung der lokalen Rundfunktätigkeit (FSER) hat zum Ziel, den lokalen Rundfunkorganisationen (die fast 700 Einrichtungen in Frankreich vertreten) die Möglichkeit zu geben, ihre Mission der sozialen Kommunikation in der Nähe der Gebieteund zwar durch gesetzlich vorgesehene Beihilfen. Die Aufgabe der sozialen Kommunikation in der Nähe wird verstanden als die Förderung des Austauschs zwischen sozialen und kulturellen Gruppen, des Ausdrucks der verschiedenen soziokulturellen Strömungen, der Unterstützung der lokalen Entwicklung, Umweltschutz oder Bekämpfung der Ausgrenzung.
Die verschiedenen Arten von Subventionen
Gemeinnützige Radiosender können im Rahmen des ESFR vier Arten von Zuschüssen erhalten:
- Drei davon haben einen automatischen Charakter:
- die Subvention für die Niederlassung
- Ausrüstungszuschuss (Erstausstattung oder Zusatzzuschuss, 1sich setzen oder 2e auszahlen)
- die Subvention des Betriebs
- Die vierte hat selektiven Charakter:
- selektiver Zuschuss für die Funkaktion
Was das Gesetz sagt
Der Fonds zur Unterstützung des lokalen Hörfunks ist für die Verwaltung der öffentlichen Beihilfen für lokale Hörfunkverbände zuständig, die vom Dekret Nr. 2006-1067 vom 25. August 2006 (konsolidierte Fassung vom 25. Oktober 2014) Geändert zur Anwendung von Artikel 80 des Gesetzes Nr. 86-1067 vom 30. September 1986 über die Kommunikationsfreiheit.
Bin ich davon betroffen(e)?
Die Beihilfe wird Funksendern gewährt, die
- werden dauerhaft vom CSA (Conseil Supérieur de l'Audiovisuel) zugelassen
- werden von einer Vereinigung herausgegeben
- eine soziale Kommunikationsmission der Nähe erfüllen
Die kommerziellen Ressourcen des Radios müssen unter 20% des Gesamtumsatzes liegen.
Betriebsbeihilfe und selektive Subvention können gemeinsam beantragt werden.
Temporäre Radios und Internetradios können nicht vom ESFR profitieren.
Verfahren
Höhe der Subvention
Maximal 16.000 Euro aufgrund des Finanzierungsplans des Radios.
Modalitäten für die Gewährung der Finanzhilfe
Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellungsbeginn gestellt werden von der ARCOM oder, in Ermangelung dessen, nach dem Datum der Erteilung der Betriebsgenehmigung festgelegt. Es handelt sich um eine Anlaufbeihilfe, deren Betrag 16.000 € nicht überschreiten darf und die nur einmal gewährt werden kann.
Die begünstigten Rundfunkdienste verfügen über ein Jahr ab Auszahlung der Beihilfezur Berichterstattung über seine Verwendung und zur Übermittlung der Belege für die Einrichtungsausgaben für die tatsächliche Aufnahme der Hörfunktätigkeit an den ESF im Einklang mit dem Finanzierungsplan, der die Gewährung der Beihilfe ermöglicht hat. Die Belege (Rechnungen, Auszüge aus dem Hauptbuch, DADS usw.) werden von einem Kontoauszug begleitet, der die Zahlung bestätigt.
Das Fehlen einschlägiger Belege innerhalb der gesetzten Frist hat zur Folge, dass das Radio verpflichtet ist, den gesamten erhaltenen Betrag zurückzuzahlen. Die Nichterstattung führt zur Aussetzung der Auszahlung von ESF-Mitteln.
Kalender
- Einreichung der Unterlagen: das ganze Jahr
- Prüfung der Akten: Die Akten werden ganzjährig geprüft
Die Entscheidungen werden von der Kulturministerin getroffen. Die Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe oder die Ablehnung des Antrags wird dem Vorsitzenden der Vereinigung mitgeteilt.
Die Zahlungen erfolgen innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach der Mitteilung. Achtung: Die im Dezember geprüften Unterlagen werden erst ab Januar des folgenden Jahres angemeldet und bezahlt.
Kriterien für die Förderfähigkeit
Der Antrag auf einen Zuschuss für die Erstausrüstung kann jederzeit gestellt werden, nachdem die Frist von fünf Jahren nach Gewährung eines Zuschusses für eine Anlage oder einer vorherigen Ausrüstungsförderung abgelaufen ist.
Aufpassen Sie sind nicht teilnahmeberechtigt, wenn Sie vor weniger als 5 Jahren eine Einrichtungsbeihilfe oder einen Ausrüstungszuschuss erhalten haben.
Höhe der Subvention
Maximal 18.000 € pro 5-Jahres-Zeitraum, was 50% der in das Radioausrüstungsprojekt investierten Beträge entspricht.
Modalitäten für die Gewährung der Finanzhilfe
Gemäß Artikel 4 des geänderten Dekrets Nr. 2006-1067 vom 25. August 2006 kann der Ausrüstungszuschuss Gegenstand eines Zusatzantrags sein, der innerhalb von mindestens zwei Jahren nach Einreichung des ursprünglichen Antrags zu stellen ist. Der zusätzliche Antrag betrifft eine Mindestinvestition von 4.000 €.
Dieser Zuschuß ist Gegenstand von zwei Zahlungen:
- der erste entspricht 60% der voraussichtlichen Beihilfe, die auf der Grundlage der vorgelegten Kostenvoranschläge berechnet wird
- die zweite Rate, d. h. 40 %, wird innerhalb eines Jahres nach Eingang der Rechnungen über die Durchführung der Investition geleistet
Den Belegen liegt ein Kontoauszug bei, der die Zahlung bestätigt.
- Wenn die Investition unter dem Projekt liegt, wird der Beihilfebetrag überprüft und die zweite Zahlung entsprechend angepasst.
- Liegt die Investition unter der ersten Zahlung, verzichtet der Antragsteller spontan auf das Projekt oder wurde die Verwendung der Beihilfe nicht innerhalb eines Jahres nach der ersten Zahlung gerechtfertigt, so hat der Antragsteller die erhaltenen Beträge zurückzuerstatten. Die Nichterstattung führt zur Aussetzung der Auszahlung von ESF-Mitteln.
Achtung: Der Beihilfeantrag muss vor der Durchführung des Projekts gestellt werden. Es ist zwingend erforderlich, die Anmeldung der Beihilfe abzuwarten, um mit den Investitionen zu beginnen. Vor der Anmeldung getätigte Käufe werden bei der Berechnung des Beihilfebetrags nicht berücksichtigt, was gegebenenfalls zu einer Verringerung der gewährten Beihilfe führt. Wurden alle Investitionen vor dem Anmeldetag getätigt, so wird die Rückzahlung der bereits gezahlten Beihilfe beantragt.
Kalender
- Einreichung der Unterlagen: das ganze Jahr
- Prüfung der Akten: Die Akten werden ganzjährig geprüft
Die Entscheidungen werden von der Kulturministerin getroffen. Die Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe oder die Ablehnung des Antrags wird dem Vorsitzenden der Vereinigung mitgeteilt.
Die Zahlungen erfolgen innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach der Mitteilung. Achtung: Die im Dezember geprüften Unterlagen werden erst ab Januar des folgenden Jahres angemeldet und bezahlt.
Kriterien für die Förderfähigkeit
Seit der Reform von 2014 ist der Betriebskostenzuschuss auf Radiosender beschränkt, die die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- eine Sendung von besonderem lokalem Interesse für das geografische Sendegebiet mit einer täglichen Dauer von mindestens 4 Stunden zwischen 6.00 Uhr und Mitternacht ohne Musikprogramme ohne Animation oder von Dritten zur Verfügung gestellt vorzuschlagen
- nachweisen, dass diese Programmierung von Antennenpersonal und in Räumen in diesem Sendegebiet durchgeführt wird
Höhe der Subvention
Von 4.000 bis 40.000 € pro Radio.
Modalitäten für die Gewährung der Finanzhilfe
Die Höhe dieser Beihilfe wird durch Anwendung einer Skala bestimmt, die die normalen und laufenden Betriebserträge der Dienstleistung berücksichtigt, die der Hörfunktätigkeit entspricht. Verschiedenen Produktgruppen entsprechen unterschiedliche Subventionshöhen (der Höchstbetrag beträgt 40.000 €).
Der Antrag muss bis spätestens 15. April des Jahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem das Haushaltsjahr endet.
Kalender
- Frist für die Einreichung der Anträge: 15. April 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Prüfung der Dossiers: Mai 2023 bis Februar 2024
Die Entscheidungen werden von der Kulturministerin getroffen. Die Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe oder die Ablehnung des Antrags wird dem Vorsitzenden der Vereinigung mitgeteilt.
Die Zahlungen erfolgen innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach der Mitteilung. Achtung: Die im Dezember geprüften Unterlagen werden erst ab Januar des folgenden Jahres angemeldet und bezahlt.
Kriterien für die Förderfähigkeit
Der selektive Zuschuss wird auf Vorschlag des ESF-Ausschusses gewährt. Sie soll als Anreiz für die Entwicklung der Mission der sozialen Kommunikation in der Nähe von Verbandsfunkern dienen. Zu diesem Zweck werden die Unterlagen der antragstellenden Dienststellen anhand von drei Hauptkriterien und vier zusätzlichen Kriterien bewertet.
Die Gewährung dieses Zuschusses ist an die Durchführung von Kultur- und Bildungsmaßnahmen zur Förderung der Integration, der Bekämpfung von Diskriminierungen, der Umwelt und der lokalen Entwicklung gebunden.
Höhe der Subvention
Modalitäten für die Gewährung der Finanzhilfe
Die Höhe dieses Zuschusses wird durch Anwendung einer Skala bestimmt.
In der Verordnung wird der 15. April als Frist für die Einreichung von Anträgen auf Betriebskostenzuschüsse und selektive Zuschüsse festgelegt. Diese Frist ist zwingend.
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: April 2023, 23:59 Uhr (MEZ). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Prüfung der Dossiers: Mai 2023 bis Februar 2023
Die Entscheidungen werden von der Kulturministerin getroffen. Die Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe oder die Ablehnung des Antrags wird dem Vorsitzenden der Vereinigung mitgeteilt.
Die Zahlungen erfolgen innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach der Mitteilung. Achtung: Die im Dezember geprüften Unterlagen werden erst ab Januar des folgenden Jahres angemeldet und bezahlt.
Wie kann ich einen Fall einreichen?
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf dieser Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
Jedes Jahr erhalten rund 700 Radiosender aus Vereinen ESF-Mittel (720 im Jahr 2021), die im Durchschnitt 40 % ihrer Mittel ausmachen. Die lokalen Rundfunkverbände, deren Beitrag zum Pluralismus der Rundfunklandschaft von wesentlicher Bedeutung ist, garantieren ein breites und vielfältiges Funkangebot in ganz Frankreich. Überall in Frankreich, in Frankreich und in Übersee, insbesondere in den politischen Vierteln der Stadt und in den ländlichen Gebieten, tragen diese Bürgermedien durch ihre dichte territoriale Vernetzung und starke Verankerung dazu bei, die Vitalität der Gebiete und die Stärkung der sozialen Bindungen.
Sie tragen zur Information, zur sozialen Verbindung, zur Unterhaltung und zur Verbreitung der Kultur in den Gebieten bei. Darüber hinaus engagieren sie sich im Wirtschafts-, Kultur- und Vereinsleben der Regionen, um zahlreiche Initiativen zu fördern. Schließlich beteiligen sie sich an der Dynamik des Wirtschaftsgefüges, indem sie Journalisten, Animateure und Techniker einbeziehen.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Fonds zur Unterstützung des Hörfunks wenden Sie sich bitte an:
Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft (DGMIC)
Büro für private Medien
Fonds zur Unterstützung des Hörfunks (ESFR)
fser@culture.gouv.fr
01 40 15 73 57
Bei technischen Problemen mit der Online-Einreichung schreiben Sie bitte an contact-sisub@culture.gouv.fr.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Nach jedem validierten Schritt (mit Klick auf «Speichern») kann das Formular verlassen werden. Es wird dann als Entwurf gespeichert.
Sie finden Ihren Entwurf auf der Homepage des Portals im Tab «Meine Anfragen».
Falls ein technischer Fehler auftritt, bevor Sie den ersten Schritt gespeichert haben, werden die ausgefüllten Informationen nicht gespeichert.
Ja.Beim Ausfüllen eines Formulars können Sie zu einem vorherigen Schritt zurückkehren, indem Sie unten links auf dem Bildschirm auf «zurück» klicken oder auf einen der Schritte im Navigationsmenü über dem Formular klicken. Gespeicherte Schritte werden unterstrichen angezeigt.
Sobald Ihr Formular validiert ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung in Ihrem Bereich (kleine Glocke rechts vom Feld «Hilfe») sowie eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
Ja. Sie können für jede Art der beantragten Finanzhilfe einen Antrag stellen (für einen gemeinsamen Antrag auf Nutzung und selektive Förderung der Hörfunkaktion sollten Sie in der Art des Antrags unbedingt «gemeinsam» auswählen).
Nein. Sie müssen Ihr Dossier nur mit den gewünschten Unterlagen zusammenstellen.
Um auf Ihr Konto zuzugreifen oder ein Formular zu starten, ist Ihre E-Mail-Adresse die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Kontoerstellung angegeben haben. Klicken Sie dann auf «Passwort vergessen», um das Zurücksetzen anzufordern.
NB: Vergessen Sie nicht, das aktuelle Passwort durch das erhaltene zu ersetzen.
Nein, im Falle einer Online-Anfrage müssen Sie Ihre gedruckte Akte nicht senden.
Ja. Sie können den Ordner unten herunterladen.
Die anzuhängenden Dokumente können direkt im Formular heruntergeladen werden.
Diese Unterlagen sind online auszufüllen und in die entsprechenden Felder des Online-Formulars aufzunehmen.
Mit dem neuen Online-Portal können Sie mehrere Dokumente auf demselben Downloadbereich ablegen.
Klicken Sie in jedem Downloadbereich auf «Durchsuchen», um das Dokument auf Ihrem Computer abzurufen. Wenn Sie Ihre Dokumente zuvor in Ihr Konto hochgeladen haben, klicken Sie einfach auf das Dropdown-Menü «Datei aus dem Portfolio auswählen».
Im PDF- oder Word-Format.
Wenn Sie Pages (Mac) verwenden:
1. Öffnen Sie das Dokument und wählen Sie Datei > Exportieren nach > [Dateiformat] (das Menü «Datei» befindet sich oben auf dem Bildschirm).
2. Einstellung der Exporteinstellungen:
• PDF: Sie können diese Dateien mit Anwendungen wie Vorschau oder Adobe Acrobat öffnen und manchmal bearbeiten. Klicken Sie auf das Einblendmenü «Bildqualität» und wählen Sie eine Option (je besser die Qualität, desto größer die exportierte Kopie).
• Word: Wenn die Datei mit einer älteren Version von Microsoft Word (1997 - 2004) kompatibel sein soll, klicken Sie auf «Erweiterte Optionen» und wählen Sie «. doc» im lokalen Menü.
Um die Größe einer PDF-Datei zu reduzieren, können Sie dies tun:
• vor der Konvertierung in PDF oder beim Scannen durch Auswahl von Einstellungen mit niedriger Auflösung (z. B. 150 dpi) und Komprimierungsoptionen beim Speichern.
• mit einem Online-Service wie smallpdf.com
Wenn Sie eine Frage haben, schreiben Sie bitte an contact-sisub@culture.gouv.fr die Art des Problems angeben.
Nein, nur Rundfunkanstalten, die über eine von der Regulierungsbehörde für audiovisuelle und digitale Kommunikation ausgestellte Genehmigung für die Nutzung nicht zeitlich begrenzter Frequenzen verfügen, können für eine Förderung durch den ESFR in Betracht kommen.
Nein, das Gesetz vom 30. September 1986 über die Kommunikationsfreiheit behält die Unterstützung des ESFR für Funksender vor, die Inhaber einer von der Regulierungsbehörde für audiovisuelle und digitale Kommunikation erteilten Genehmigung für die Nutzung nicht zeitlich begrenzter Frequenzen sind.
Die Frist vom 15. April gilt nicht für die Niederlassungsbeihilfe. Sie kann innerhalb von sechs Monaten nach dem von der Regulierungsbehörde für audiovisuelle und digitale Kommunikation bei der ersten Genehmigung des Rundfunkdienstes festgelegten Datum des Beginns der Ausstrahlung beantragt werden.
Um die jährlichen Betriebsbeihilfen in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag vor dem 15. April gestellt werden und die Buchführungsdaten (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) für das vorangegangene Haushaltsjahr enthalten.
Die Fristen für die Prüfung sind je nach Art des Antrags unterschiedlich:
• ob es sich um einen Antrag auf Betriebskostenzuschuss und/oder um einen selektiven Zuschuss für die Rundfunkaktion handelt: Die Dossiers werden von Mai bis Februar geprüft. Die Entscheidungen werden von der Kommunikationsministerin getroffen. Die Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe oder die Ablehnung des Antrags wird dem Vorsitzenden der Vereinigung mitgeteilt. Die Zahlungen erfolgen innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach der Mitteilung. Bitte beachten Sie, dass die im Dezember geprüften Unterlagen erst ab Januar des folgenden Jahres notifiziert und bezahlt werden.
• bei Anträgen auf Zuschüsse für Anlagen oder Ausrüstungen: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt zwei Monate. Bitte beachten Sie, dass die im Dezember geprüften Unterlagen erst ab Januar des folgenden Jahres notifiziert und bezahlt werden.
Der ESFR kann Ihnen keine Unterstützung gewähren, bis Sie Ihre Situation geregelt haben.
Die Fristen für die Einreichung der Anträge sind verbindlich; die Beihilfeanträge müssen spätestens zu dem in der Verordnung vorgesehenen Zeitpunkt gestellt und in den Unterlagen vermerkt werden; den Poststempel gemäß Artikel 16 des Gesetzes Nr. 2000-321 vom 12. April 2000 über die Rechte der Bürger im Umgang mit Verwaltungen.
• Bei Betriebskostenzuschüssen und selektiven Zuschüssen für die Hörfunkaktion läuft die Frist bis zum 15. April.
• Für Ausrüstungs- und Installationszuschüsse gibt es keine feste Frist.
• Die Frist für die Beantragung von Ausrüstungszuschüssen richtet sich nach der letzten Ausrüstungsbeihilfe oder der gewährten Einrichtungsbeihilfe.
• Bei Einrichtungsbeihilfen muss der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach dem von der Regulierungsbehörde für audiovisuelle und digitale Kommunikation in der ersten Genehmigung des Dienstes festgelegten Datum des Beginns der Ausstellung gestellt werden oder andernfalls nach dem Datum der Erteilung der Betriebsgenehmigung.
Gegen die Entscheidungen der Kommunikationsministerin kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung beim Verwaltungsgericht Paris (7, rue de Jouy - 75004 PARIS) Beschwerde eingelegt werden. Sie können innerhalb derselben Frist auch Gegenstand einer unentgeltlichen Beschwerde bei der Kommunikationsministerin sein. Damit verlängert sich die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln, die dann innerhalb von zwei Monaten nach der Antwort der Verwaltung einzureichen ist. Die Nichtbeantwortung nach Ablauf von zwei Monaten gilt als implizite Ablehnung.
Die Frist für die unentgeltliche Einlegung von Rechtsmitteln wird für Verbände mit Sitz in den französischen überseeischen Gebietskörperschaften ab der Zustellung der Entscheidung um einen Monat verlängert.
Nein, alle nach dem 15. April eingereichten Anträge auf Betriebsbeihilfen oder selektive Beihilfen werden wegen Verspätung abgelehnt. Ebenso werden alle Unterlagen über einen Antrag auf Gewährung eines Betriebszuschusses oder einer selektiven Beihilfe, die fristgerecht versandt wurden, aber am 15. April nicht die Zusammenfassung der Erträge, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung enthalten, mit der Begründung abgelehnt, dass sie unvollständig ist. Deshalb liegt es an Ihnen, das Notwendige zu tun, um so viele Buchhaltungsunterlagen wie möglich zu sammeln und vor dem 15. April zu versenden.
Die Frist vom 15. April gilt nur für Betriebskostenzuschüsse und selektive Subventionen für Hörfunkaktionen. Es gibt keine Frist für Ausrüstungszuschüsse, die das ganze Jahr über beantragt werden können.
Wird ein Ausrüstungszuschuss gewährt, so wird der Betrag als Voranschlag auf der Grundlage der Kostenvoranschläge zur Unterstützung des Antrags berechnet. Falls die geplanten Investitionen nicht getätigt wurden, wird er gegebenenfalls nach unten umgerechnet. Eine erste Zahlung in Höhe von 60 % der Beihilfe wird geleistet.
Die zweite Zahlung, die dem Restbetrag der Beihilfe (40 %) entspricht, muss erst nach Abschluss des Ausrüstungsvorhabens innerhalb eines Jahres nach der Anmeldung beantragt werden.
Die zweite Rate wird auf der Grundlage der tatsächlich getätigten Investitionen berechnet (die durch quittierte Rechnungen bestätigt werden).
Der Beihilfeantrag muss vor der Durchführung des Vorhabens gestellt werden. Es ist zwingend erforderlich, die Anmeldung der Beihilfe abzuwarten, um mit den Investitionen zu beginnen. Vor der Anmeldung getätigte Käufe werden bei der Berechnung des Beihilfebetrags nicht berücksichtigt, was gegebenenfalls zu einer Verringerung der gewährten Beihilfe führt. Wurden alle Investitionen vor dem Anmeldetag getätigt, so wird die Rückzahlung der bereits gezahlten Beihilfe beantragt.
Wenn Sie Ihr gesamtes Projekt aufgeben, müssen Sie Ihre Unterstützung per Post an den ESFR aufgeben. Sie erhalten dann einen vom Ministerium für Kultur ausgestellten Einzug und müssen den geschuldeten Betrag innerhalb von drei Monaten überweisen. Ihr Anspruch auf diesen Zuschuss wird mit der Rückzahlung des Betrags wieder eröffnet.
Wenn Sie nur einen Teil des Projekts abgeschlossen haben, können Sie die entsprechenden quittierten Rechnungen einreichen. Der Beihilfebetrag wird dann nach unten berechnet (50 % der tatsächlich investierten Beträge) Diese Beihilfe wird bei der Beurteilung der Frist von 5 Jahren berücksichtigt. Mit der Beantragung der zweiten Rate verpflichten Sie sich, Ihre Einkäufe später nicht abzuschließen.
Wenn Sie nicht auf die Beihilfe verzichten oder die zweite Rate nicht durch Vorlage der bezahlten Rechnungen beantragen, kann die volle Rückerstattung der gezahlten Beihilfe von Ihnen verlangt werden.
Wenn Ihr Hörfunkdienst am 31. Dezember 2022 sein Programm in den Bereichen Frequenzmodulation (FM) und Digital (DAB+) ausstrahlt, können Sie von dem auf Ihren Betriebskostenzuschuss angewandten Aufschlag profitieren. Um diese Lizenz zu erhalten, müssen Sie die Genehmigung für die Ausstrahlung in FM und DAB+ in Kraft setzen (Kopie der Veröffentlichung im Amtsblatt und eine Kopie der mit dem Arcom geschlossenen Vereinbarung, die mit den Anhängen unterzeichnet wurde.
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