Ausschussvorsitzender: Pierre Sirinelli. Berichterstatterin des Ausschusses: Frau Anissia Morel.
Ziel dieses im Juli 2011 eingesetzten Ausschusses war es zu prüfen, inwieweit die vom Gesetzgeber 1957 aufgestellten allgemeinen Grundsätze, die die vertraglichen Beziehungen zwischen Urhebern und Verlegern weiterhin leiten sollen, Anpassung an technologische Entwicklungen durch Anpassung bestehender Vertragspraktiken oder Änderung der Rechtsvorschriften. Während die ursprüngliche Aufgabe alle Bereiche des Verlagswesens betraf (Buch, Presse, Videospiel,...), konzentrierten sich die Arbeiten zunächst auf den Buchsektor. Eine Arbeitsgruppe, die Autoren und Verleger zusammenbrachte, erarbeitete einen recht erfolgreichen Legislativvorschlag, der sich auf einen Vertrag mit zwei getrennten Teilen für die Printausgabe einerseits und die digitale Veröffentlichung andererseits stützte.
Trotz dieser Fortschritte konnte keine umfassende Einigung über die genauen Bedingungen einer Änderung des Gesetzes über geistiges Eigentum erzielt werden. Frau Aurélie Filippetti, Ministerin für Kultur und Kommunikation, hat seit ihrem Amtsantritt wünscht, dass die Überlegungen auf dem Gebiet des Buches auf der Grundlage der zahlreichen Punkte des Konsenses, die im Jahr des Dialogs im CSPLA entstanden sind, fortgesetzt und konkretisiert werden. Aus diesem Grund hat sie im Oktober 2012 Professor Sirinelli gebeten, ihre Vermittlungsarbeit im Rahmen eines Mandats fortzusetzen, das auf den gesamten Kontext der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Autor und seinem Verleger ausgedehnt wird, wobei die Ausübung auf den Bereich des Buches beschränkt ist.
Nach mehrmonatigen Verhandlungen unterzeichneten der Ständige Rat der Schriftsteller (EPZ) und die Syndicat National de l'Publishing (SNE) am 21. März 2013 eine Vereinbarung über die Anpassung der Regeln für den Verlagsvertrag im Buchsektor nach einem ausgewogenen Schema; unter Ausdruck des gemeinsamen Willens zu Fortschritt und Erfolg. Die von den Vertragsparteien angestrebte Reform beruht sowohl auf einer Änderung der allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes über das geistige Eigentum über den Verlagsvertrag als auch auf der Ausarbeitung eines Verhaltenskodex, der wesentlich leichter zu entwickeln ist; auf die sich das Gesetz bei der Festlegung seiner Anwendungsmodalitäten sehr stark beziehen wird.
Die Bestimmungen dieser Vereinbarung wurden den CSPLA-Mitgliedern von Professor Sirinelli in der Plenarsitzung vom 28. Mai 2013 vorgestellt.
Zum Herunterladen
Schreiben über die Mission Verlagsvertrag