Vorstellung der Hilfe für den Pressevertrieb
- Die 2002 eingeführte Hilfe für den Vertrieb der Presse richtet sich an tägliche und wöchentliche nationale Veröffentlichungen über politische und allgemeine Informationen.
Die Verteilungshilfe ist in zwei Abschnitte unterteilt.
Die Aufteilung der Gesamtförderung auf die beiden Sektionen wird von der Generaldirektorin Medien und Kulturwirtschaft vorgenommen.
Die Hilfe im ersten Abschnitt wird gewährt für:
- den französischen Tageszeitungen für politische und allgemeine Informationen, die mindestens fünfmal pro Woche erscheinen und über die Anmeldebescheinigung der paritätischen Kommission für Veröffentlichungen und Presseagenturen verfügen;
- nationale Veröffentlichungen, die mindestens einmal wöchentlich erscheinen und den Charakter politischer und allgemeiner Informationen haben; auf Zeitungspapier für mindestens 90 % ihrer Fläche gedruckt werden und deren Verkaufspreis und Verkaufsdauer jeder Ausgabe mit denen der nationalen Tageszeitungen vergleichbar sind.
Um Hilfe zu beantragen, besuchen Sie bitte die spezielle Seite des Ministeriums.
Die Beihilfe im Rahmen des zweiten Abschnitts wird gewährt:
- für gedruckte Veröffentlichungen mit höchstens wöchentlicher politischer und allgemeiner Information, für die die von der paritätischen Kommission für Veröffentlichungen und Presseagenturen ausgestellte Anmeldebescheinigung ausgestellt wurde (Artikel D. 19-2 des Postgesetzbuches für elektronische Kommunikation), die ihre Veröffentlichungen im Ausland verbreiten.
Die Senkung der Kosten für die Beförderung von Wertpapieren im Ausland, die durch Verkauf unter der Nummer verbreitet werden, ist Gegenstand einer Beihilfe im Rahmen des zweiten Abschnitts, d. h. direkt an die Presseverlage, oder über eine zugelassene Pressevertriebsgesellschaft oder eine der in Artikel 13 I des genannten Gesetzes vom 18. Oktober 2019 genannten Personen.
Der Antrag einer zugelassenen Medienvertriebsgesellschaft oder einer der in Artikel 13 I des Gesetzes Nr. 2019 genannten Personen1063 vom 18. Oktober 2019 über die Modernisierung des Pressevertriebs im Hinblick auf die Ausstrahlung eines Titels im Ausland ist ausschliesslich für jeden Antrag, den der Herausgeber für denselben Titel einzeln stellt.
Um Hilfe zu beantragen, besuchen Sie bitte die spezielle Seite des Ministeriums.
CONTACT
Tristan LAUNAY
Beauftragter der Dienststelle für Presse und Informationsberufe
tristan.launay@culture.gouv.fr
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