Kommission für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (CDADV)
Gemeinsamer Ausschuss zur Entscheidung über die Vergütung von Journalisten und anderen Urhebern für das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte von Presseagenturen und Presseverlagen
Das Gesetz Nr. 2019-775 vom 24. Juli 2019 aus der Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 ergänzt das mit dem Gesetz Nr. 2009-669 vom 12. Juni 2009 genannte HADOPI über das Recht zur Verwertung der Werke von Journalisten, das vorsieht, dass Journalisten Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung (in Form von Urheberrechten oder Löhnen) haben für die verschiedenen Formen der Weiterverwendung ihrer Werke in Pressetiteln. Sie schafft ein ähnliches Recht für Verleger und Presseagenturen, damit sie für die Wiederaufnahme ihrer Veröffentlichungen durch Online-Kommunikationsdienste vergütet werden. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, den Auswirkungen der digitalen Revolution auf die Pressewirtschaft Rechnung zu tragen und so den Pluralismus und die Qualität der online verfügbaren Informationen zu wahren.
Wenn das Gesetz Tarifverhandlungen durch Betriebsvereinbarungen für professionelle Journalisten oder durch spezifische Vereinbarungen für andere Autoren bevorzugt, sieht es vor, dass, wenn keine Einigung erzielt wird, eine Verwaltungskommission angerufen wird, um diese Vereinbarungen zu erleichtern und, falls dies nicht möglich ist, die Einzelheiten der den Urhebern geschuldeten Vergütung festzulegen.
Mit dem Dekret Nr. 2021-539 vom 29. April 2021 wird die Urheberrechtskommission für Journalisten (CDAJ) abgeschafft und die Amtszeit ihrer Mitglieder beendet.
Diese wird durch einen in Artikel L vorgesehenen gemeinsamen Ausschuss ersetzt. 132-44 und L.218-5 des Gesetzbuches über geistiges Eigentum, dessen Zusammensetzung durch das genannte Dekret festgelegt wird. Den Vorsitz führt Bertrand Chevalier, Berater am Kassationshof. Seine Mitglieder wurden durch einen Erlass der Ministerin für Kultur vom 31. Januar 2022 für eine verlängerbare Amtszeit von fünf Jahren ernannt.
Die Arbeit des Ausschusses begann am 14. März 2022 mit der Annahme der Geschäftsordnung, in der seine Arbeitsweise festgelegt ist. Das Sekretariat der Kommission wird von der Generaldirektion Medien und Kulturindustrie (DGMIC) wahrgenommen.
Die neue Kommission für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (CDADV) besteht aus zwei Kollegien, einem für Urheberrechte und einem für verwandte Schutzrechte.
Die Hochschule d'Autor
Er übernimmt die Aufgaben des ehemaligen CDAJ und entscheidet über Streitigkeiten über die Bestimmung des Urheberrechts von Journalisten. Dieses erste Kollegium besteht aus sechs Mitgliedern, die von den repräsentativen Berufsverbänden der Presseunternehmen ernannt werden, und sechs Mitgliedern, die von den repräsentativen Berufsjournalistenverbänden ernannt werden.
Mit dem Gesetz vom 12. Juni 2009 zur Förderung der Verbreitung und des Schutzes von Werken im Internet, dem sogenannten HADOPI-Gesetz, wurde Artikel 132-44 des Gesetzbuches über geistiges Eigentum (IStGH) eingeführtdie Zahlung zusätzlicher Vergütungen an Journalisten für die Nutzung ihrer Werke über den Zeitraum hinaus, für den der Lohn für den ersten Betrieb gezahlt wurde, oder außerhalb des ursprünglichen Pressetitels.
Die Modalitäten und die Höhe dieser zusätzlichen Vergütungen müssen Gegenstand von Unternehmens- oder Tarifvereinbarungen sein.
Konnte die Verhandlung nicht stattfinden oder konnte keine Betriebsvereinbarung erzielt werden und gibt es keine Tarifvereinbarung, so sind der Arbeitgeber, die Gewerkschaftsvertreter oder, falls dies nicht möglich ist, die Arbeitnehmervertretungen oder anderenfalls Journalisten, die von einer Gewerkschaft von Berufsjournalisten beauftragt wurden, oder anderenfalls Journalisten, die regelmäßig mit dem Unternehmen zusammenarbeiten, können den Ausschuss und insbesondere das Copyright-Kollegium mit der Suche nach einer Kompromisslösung befassen. Dieses Kollegium bestimmt dann die Art und Weise und die Grundlagen der Vergütung von Journalisten als Gegenleistung für Verwertungsrechte.
Das Urheberrecht-Kollegium trifft seine Entscheidung innerhalb von zwei Monaten nach Befassung des vom Sekretariat für zulässig erklärten Ausschusses.
Das Kollegium droits Nachbarn
Im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen im Rahmen von Unternehmens- oder Tarifverträgen und auf Vorlage Das Kollegium entscheidet darüber, ob Verleger und Presseagenturen und professionelle Journalisten und andere Urheber von Werken, die in Presseveröffentlichungen enthalten sind, die Vergütung für das verwandte Recht durch Online-Kommunikationsdienste teilen. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von den Berufsverbänden repräsentativer Presseunternehmen benannt werden, einem von den Berufsverbänden repräsentativer Presseagenturen benannten Mitglied, vier ordentliche Mitglieder, die von den repräsentativen Berufsjournalistenverbänden benannt werden, und zwei ordentliche Mitglieder, die von den repräsentativen Berufsverbänden der Urheber oder den die Urheber vertretenden Organisationen der kollektiven Rechtewahrnehmung benannt werden.
Gemäß dem neuen Kapitel VIII über die «Rechte der Verleger und Presseagenturen» des in Buch II des Gesetzbuches über geistiges Eigentum (IStGH) eingeführten einheitlichen TitelsDie Dienste der öffentlichen Online-Kommunikation sind den Verlegern und Presseagenturen aufgrund der Übernahme der von ihnen auf ihrer Plattform oder Suchmaschine veröffentlichten Publikationen des verwandten Rechts schuldig.
Das Gesetz schreibt nun vor, dass diese Dienste einen Betrag an Verleger und Presseagenturen zahlen, der auf der Grundlage spezifischer Kriterien berechnet wird: Human-, Sach- und Finanzinvestitionen von Verlegern und Presseagenturen, der Beitrag der Presseveröffentlichungen zur politischen und allgemeinen Information und die Bedeutung der Nutzung von Presseveröffentlichungen durch die Online-Kommunikationsdienste» oder eine Pauschale gemäß Artikel L 218-4 des IStGH.
Sobald die Empfänger diesen Betrag eingezogen haben, sind sie verpflichtet, einen angemessenen und angemessenen Anteil der Vergütung an ihre professionellen Journalisten und weiter an alle an der Produktion der Inhalte beteiligten Autoren zu zahlen. Diese Aufteilung wird unter Bedingungen festgelegt, die durch eine Betriebsvereinbarung oder, in Ermangelung einer Kollektivvereinbarung festgelegt werden; für die übrigen Urheber wird sie durch eine besondere Vereinbarung festgelegt.
Im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen kann jedoch eine der Verhandlungsparteien oder jede Person, die ein Interesse an einem Tätigwerden hat, den Ausschuss und insbesondere das Kollegium der Verwandten Rechte anrufen, um eine Einigung zu erzielen: Der Ausschuss sucht dann mit den Parteien nach einer Kompromisslösung, um eine Einigung zu erzielen. Bestehen die Meinungsverschiedenheiten fort, so legt sie den angemessenen und angemessenen Anteil der Vergütung von Journalisten und anderen Autoren und die Modalitäten ihrer Verteilung auf die betreffenden Autoren fest.
Das Kollegium Verwandte Rechte fasst seine Entscheidung innerhalb von vier Monaten nach Befassung des vom Sekretariat für zulässig erklärten Ausschusses.
Die Anträge sind (per Einschreiben mit AR oder gegen Quittung) an folgende Postanschrift zu richten:
Kommission für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte CDADV - DGMIC - 182 rue Saint Honoré - 75001 PARIS
oder auf elektronischem Wege mit Ersuchen um Bestätigung der Nachricht an folgende Anschrift:
Dezisions
Protokollx Sitzungen
- Artikel L 132-44
- Artikel L 218-1 und folgende
- Artikel R 312-1