Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Begleithilfe?
Die Begleiterschaft ist ein Instrument, das es einem(n) Regisseur(er) in der Szene, der Anfänger(r) oder Autor(in) ist, ermöglicht, von einem Begleitprozess innerhalb einer Firma zu profitieren. In diesem Rahmen schreiben die Autoren ein Originalwerk und die Regisseure präsentieren ein Modell
Die Zusammenarbeit zwischen dem Begleiter und dem künstlerischen Team ist in Sequenz von Austausch, Arbeit und Präsentation für das Publikum organisiert.
Die Erstellung eines Zeitplans, der diese Arbeits-, Austausch- und Porositätszeiten genau beschreibt, muss daher das Kernelement jeder Suche nach einer Eintragung in das Begleitsystem sein.
Diese Maßnahme ist in erster Linie für die Professionalisierung der Künstlerteams und sogar für die Unterstützung der Entstehung von Interesse. Es kann nicht als Produktionsbeihilfe oder als Textauftrag angesehen werden, selbst wenn es diese Zwecke beinhaltet. Die Gesellschaft, die dazu bestimmt ist Förderung von neuen Formen der ZusammenarbeitEr/sie darf kein (er) regelmäßiger (r) Mitarbeiter des Unternehmens sein.
Der interregionale Austausch muß insbesondere in den überseeischen Regionen angestrebt werden.
Das System besteht aus zwei Arten von Hilfsmitteln: Begleitung Plateau und Begleitung Autor(en).
Ziele der Maßnahme
Compagnonnage Plateau
Die Compagnonnage Plateau zielt darauf ab, die Übertragung und berufliche Eingliederung zwischen einem erfahrenen künstlerischen Team und einem(n) Begleiter(in) Regisseur(in) in der Szene Anfänger(in) zu fördern. Es ermöglicht die Begleitung von Künstlern zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn oder eine Etappe auf ihrem Weg durch eine privilegierte Zusammenarbeit mit staatlich anerkannten Ensembles (Theater, Marionetten, Zirkus- und Straßenkunst usw.).
Die Begleitpersonen werden so die Möglichkeit haben, alle Aspekte des Berufs konkret zu erfassen und Aufführungen in einem Geist sowohl der Übertragung als auch des Erfahrungsaustauschs und des Know-hows zu entwerfen und durchzuführen.
Das «Weben» der so geschaffenen Partnerschaften soll langfristig eine erfolgreiche territoriale Ansiedlung ermöglichen und insbesondere jungen Teams den Zugang zu Projekthilfe erleichtern.
Kameradschaft Autor(s)
Die Autor(n)-Geselligkeit ermutigt Künstlerteams und zeitgenössische Autoren, zusammenzuarbeiten und Zeit des Austauschs während des Verfassens und der Anpassung des Textes an das Set zu teilen.
Dieses System soll die Zusammenarbeit zwischen einem (oder mehreren) externen(n) Autor und dem Team selbst begleiten. Es unterscheidet sich von einer Produktionsbeihilfe dadurch, dass es die Finanzierung des Schreibauftrags an den Autor ermöglichen muss, aber auch erhebliche Austauschzeiten mit dem Unternehmen im Hinblick auf seine Anpassung an das Set.
Diese Zusammenarbeit, die in der Dauer (zwischen 1 Jahr und 18 Monaten) eingeschrieben ist, muss notwendigerweise die Bestellung eines neuen Werks (ohne Anpassung) an einen oder mehrere Autoren, eine Phase des Austauschs mit dem künstlerischen Team und die Teilnahme des (der) Autors(s) umfassen die Präsentation am Set und die Präsentation vor der Öffentlichkeit.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Privaten Unternehmen
Compagnonnage Plateau
Die Aufnahmegesellschaften, die Träger des Antrags sind, müssen vom Staat im Rahmen derDekonzentrierte Hilfen für darstellende Kunst (ADSV) (3 oder 4 Jahre) und über geeignete Räume (eigene oder bereitgestellte) und Arbeitsmittel verfügen.
Auf Vorschlag der betreffenden DRAC sind auch nicht vertraglich gebundene Gesellschaften förderfähig, die jedoch ein Projekt vorschlagen, das von einem bestätigten Künstler oder Team getragen wird, sofern
- Sie arbeiten im Bereich der Gesten-, Pantomimen- und Erzählkunst
- und/oder in den überseeischen Departements angesiedelt sind.
Der begleitete Künstler (e) muss eine künstlerische Tätigkeit haben, die unabhängig von der aufnehmenden Gesellschaft gekennzeichnet ist, ohne notwendigerweise in Gesellschaft strukturiert zu sein.
Es werden bevorzugt:
- Anträge auf Begleitung, die dieZugang zur Assistenzzeit zur Inszenierung/Dramaturgieund mit einem Verpflichtung zur Gegenseitigkeit und ein Teilen des ToolsSowohl in künstlerischer als auch in technischer oder administrativer Hinsicht von der Konzeption einer Vorstellung bis zur Realisierung. Auf der einen Seite arbeitet der «aufgenommene» Künstler (und sein künstlerisches Team) an der Umsetzung eines künstlerischen Projekts oder einer Produktion der «gastfreundlichen» Gesellschaft zusammen, auf der anderen Seite gibt letzteres dem «Begleiter» die Mittel, seine eigene Schöpfung zu erleben, Es handelt sich um ein künstlerisches Projekt, das sich von der Gastgesellschaft unterscheidet und die Form eines «Schauspielmodells» annimmt.
- Die Anträge, die Künstler, die kürzlich aus dem Netzwerk der Hochschulen für Schauspielkunst ausgeschieden sind im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultur oder solche, die eine Verfahren der beruflichen Umschulung.
Die Begleitung muss die Erstellung eines professionell präsentierten Modells umfassen. Dieses Modell, das in erster Linie als Skizze, Forschungs- und Versuchsarbeit konzipiert ist, die nicht direkt mit einem Produktionsprojekt in Zusammenhang steht, ist ein wichtiger Bestandteil der endgültigen Bewertung, die von dem begünstigten Vertragsunternehmen erstellt wird.
Begleitpersonen Autor(s)
Die gesellig und der Antragsteller muss vertraglich gebunden sein ODER Beihilfe für das Projekt in den drei Jahren vor dem Antrag. Im Rahmen der Begleitung muss sie
- sich verpflichten, ein Originalwerk in französischer Sprache zu bestellen
- seinen (seinen) Autor(n) in den Prozess der Montage, die Konfrontation des Textes am Set und seine Präsentation für die Öffentlichkeit einzubeziehen
- sich verpflichten, dem Urheber(n) eine Vergütung in Höhe eines vereinbarten Betrags von mindestens 7000 EUR zu zahlen, und zwar in Übereinstimmung mit einem Arbeitsprogramm und einem vorläufigen Budget, die anlässlich der Einreichung des Antrags vorgelegt werden. Dieser Betrag muss die Urheberrechte sowie die Vergütung der Beteiligung des Urhebers am Filmset abdecken. Sonstige Aufwendungen (Zuschüsse, Löhne und Gehälter im Zusammenhang mit Maßnahmen zugunsten der Bevölkerung) können nicht auf diesen Posten angerechnet werden.
Die Zusammenarbeit mit dem (den) Autor(en) kann unterschiedliche Formen annehmen, die präzisiert werden müssen und mindestens öffentliche Lesungen des «bestellten» Werks umfassen.
Im Rahmen der Regelung können begleitet werden:
- Dramatiker, deren Werke entweder veröffentlicht wurden (nicht im Auftrag des Autors) oder unter beruflichen Bedingungen öffentlich aufgeführt wurden
- oder Schriftsteller mit einem bestimmten Bekanntheitsgrad (und bereits nicht im Auftrag des Autors veröffentlicht), die sich in der Theaterarbeit engagieren möchten
- oder junge, noch nicht veröffentlichte oder gespielte Autoren, die von der Kommission zur Unterstützung der Erstellung dramatischer Texte von Artcena (Begünstigte der Förderhilfe) entdeckt wurden oder die bereits von der Beaumarchais-Vereinigung (SACD) oder dem Centre National du Livre unterstützt wurden (CNL).
Über die Produktion hinaus, die von der Firma durchgeführt werden kann, wird der Text seine eigene Existenz haben und kann von anderen Teams inszeniert werden.
Ein Autor kann jedes Jahr nur für ein einziges Projekt eingereicht werden und muss drei Jahre Zeit haben, um dieses Programm in Anspruch nehmen zu können. Es kann nicht mehr als zweimal von diesem Gerät profitieren.
Die Unternehmen, die die Regelung bereits in Anspruch genommen haben, müssen die Bilanz dieser früheren Beihilfe übermittelt haben. Andernfalls wird ihr neuer Antrag nicht geprüft.
Compagnonnage Plateau
Ein Team kann pro Kalenderjahr nur einen Antrag stellen. Die Gesellschaften, die vom Compagnonnage Plateau profitiert haben, sind nur zwei Jahre nach Einreichung des zuvor ausgewählten Dossiers und nur nach Eingang der Bilanz des Dossiers wieder für eine neue Kompanie berechtigt.
Ein «Begleiter» kann von diesem Gerät nur einmal profitieren.
Künstler, die außerdem staatlich anerkannte Einrichtungen (CDN, PNC, CNAREP, CNMa) betreiben, und Produktionsbüros sind von diesem Programm ausgeschlossen.
Begleitpersonen Autor(s)
Der Autor muss sich vom Regisseur unterscheiden und darf kein regelmäßiger Mitarbeiter des Unternehmens sein.
Ein Urheber kann jährlich nur an einem einzigen Antrag auf Begleitung teilnehmen und muss eine Frist von drei Jahren einhalten, bevor er wieder in den Genuss dieser Regelung kommen kann. Es kann nicht mehr als zweimal von diesem Gerät profitieren.
Unternehmen, die in den Genuss dieser Regelung kommen, kommen erst zwei Jahre nach Einreichung der zuvor ausgewählten Unterlagen erneut für eine Beihilfe in Betracht.
Diese Beihilfe darf weder mit den von den Regionen vorgeschlagenen Maßnahmen der gleichen Art (Begleitung, Patenschaft oder andere Bezeichnungen) noch mit den Beihilfen kumuliert werden, die im Rahmen von Wohnsitzen oder für andere Maßnahmen mit demselben Zweck gewährt werden; und schließlich die Beihilfen des CNL oder des Vereins Beaumarchais (SACD).
Anpassungsentwürfe sind von dieser Regelung ausgenommen, und der Text darf nicht vor Einreichung der Anmeldung geschrieben worden sein.
Die Dauer der Begleitung hängt von der Art des Projekts ab. Um einer Zusammenarbeit über einen langen Zeitraum den Vorzug zu geben, muss sie jedoch mindestens ein Jahr oder eine Saison betragen. Außer in begründeten Ausnahmefällen darf sie 18 Monate nicht überschreiten.
Compagnonnage Plateau
Die zuschussfähigen Ausgaben betreffen das Gehalt des Künstlers, der im Rahmen seiner Assistenz bei der Inszenierung begleitet wird, die Ausgaben für die Erstellung des Modells und die mit der Zusammenarbeit verbundenen Kosten (Art der Kosten, Transport bei interregionaler Begleitung).
Die Hälfte des gezahlten Betrags ist für die Vergütung der vom Künstler geleisteten Arbeitszeit im Unternehmen zu verwenden.
Begleitpersonen Autor(s)
Die zuschussfähigen Ausgaben betreffen die Bestellung von Texten, die Vergütung der Arbeitszeit des Autors (Proben, Interventionen/Workshops mit Publikum...) und die mit der Zusammenarbeit verbundenen Kosten (Art der Kosten, Transport bei interregionaler Begleitung).
Verfahren
Compagnonnage Plateau
Die Beihilfe für die aufnehmende Gesellschaft wird nach dem Projekt bewertet und begrenzt auf 25 000 EUR.
Begleitpersonen Autor(s)
Die Beihilfe für die aufnehmende Gesellschaft wird nach dem Projekt bewertet und begrenzt auf 15 000 EUR.
Die eingereichten Beihilfeanträge werden automatisch der Regionalen Direktion für kulturelle Angelegenheiten (DRAC) zugewiesen, die für die Gesellschaft zuständig ist, die die Begleitung aufnimmt.
Nach Abschluss der Untersuchung werden die Zuschüsse in einer einzigen Zahlung von der Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten, von der der Sitz der aufnehmenden Gesellschaft abhängt, gewährt. Sie unterliegen entweder einem Erlass oder einer Ergänzung der mehrjährigen Vereinbarung, wenn das Unternehmen Vertragspartei ist.
Die Liste der ausgewählten Projekte ist öffentlich: Es werden die Namen der begünstigten Teams und Künstler, der Titel des Projekts, die Website des Künstlerteams und der zugewiesene Betrag veröffentlicht.
Die Dossiers werden von allen Theaterberatern in DRAC, Vertretern der Theaterdelegation und Inspektoren der Generaldirektion für künstlerisches Schaffen DGCA geprüft. Jeder Antrag wird von mindestens vier verschiedenen Personen geprüft und anschließend im Rahmen einer Sitzung in der DGCA mit den anderen in Kontakt gebracht.
- Öffnen des Ordners: öffnet bald
- Einreichungsfrist: 1. März 2024, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Prüfung der Unterlagen: April 2024
- Bekanntgabe der Entscheidungen: im Mai 2024
Für die geförderten Projekte sind nach Beendigung der Begleitung dem betreffenden DRAC-Berater und der DGCA folgende Unterlagen zu übermitteln:
- eine vom Leiter der Gesellschaft und vom begleiteten Künstler oder Urheber erstellte und mitunterzeichnete Bilanz über die Beendigung der Geselligkeit. In einem freien Format geschrieben, kann es Erfolge als Grenzen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dieser Begleitung aufzeigen.
- Für Begleitpersonen des Urhebers eine Kopie des Werkes, das Gegenstand der Bestellung in elektronischer Form war.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zur Unterstützung der Begleitpersonen haben, wenden Sie sich bitte an die dezentralisierte Abteilung des Kultusministeriums des antragstellenden Unternehmens (siehe Kontakte unten).
Sie können auch die Delegation für Theater und verwandte Künste der Generaldirektion für künstlerisches Schaffen (DGCA) unter folgender Adresse kontaktieren: compagnonnage.dgca@culture.gouv.fr
Site de Lyon
- Yoan Devun, Zirkusassistent: yoann.devun@culture.gouv.fr
- Jérémie Villaume, Berater für Theater und verwandte Künste: jeremie.villaume@culture.gouv.fr
- Stéphanie Lafforgue, Verwaltungsleiterin: stephanie.lafforgue@culture.gouv.fr
- Céline Tissot, Verwaltungsleiterin: celine.tissot@culture.gouv.fr
Website von Clermont-Ferrand
- Flavie Lejemtel, Theaterberaterin und verwandte Künste: flavie.lejemtel@culture.gouv.fr
- Nathalie Burois, Verwaltungsleiterin: nathalie.burois@culture.gouv.fr
Site de Dijon
- Camille Hervé, Theaterberaterin und verwandte Künste, camille.herve@culture.gouv.fr
- Céline Hajjaji, Verwaltungsleiterin, celine.hajjaji@culture.gouv.fr
Site de Besançon
- Fabienne Marcot, Verwaltungsleiterin, fabienne.marcot@culture.gouv.fr
- Jean-Christophe Baudet, Berater für Theater und verwandte Künste: jean-christophe.baudet@culture.gouv.fr
- Axelle Villin, Verwaltungsleiterin: axelle.villin@culture.gouv.fr
- Perrine Pierson, Theater- und Kunstberaterin: perrine.person@culture.gouv.fr
- Céline Chevrieux, Verwaltungsleiterin: celine.chevrieux@culture.gouv.fr
- Jean-Luc Sarrola, Beauftragter für Kulturarbeit: jean-luc.sarrola@culture.gouv.fr
Standort Straßburg (Departements Haut-Rhin und Bas-Rhin)
- Catherine Zimmermann, Theaterberaterin und verwandte Künste: catherine.zimmermann@culture.gouv.fr
- Peggy Rougeaux, Verwaltungskoordinatorin: peggy.rougeaux@culture.gouv.fr
- Valérie Buchert, Verwaltungsleiterin: valerie.buchert@culture.gouv.fr
Standort Châlons (Departements Ardennen, Aube, Marne und Haute-Marne)
- Amanda Mouellic, Theaterberaterin und verwandte Künste: amanda.mouelllic@culture.gouv.fr
- Marie Claude Nicolas, Verwaltungsleiterin: marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr
- Basile Souchet, Verwaltungsleiter: basile.souchet@culture.gouv.fr
Standort Metz (Departements Maas, Meurthe-et-Moselle, Mosel und Vogesen)
- Jean-Michel Soloch, Berater für Theater und verwandte Künste: Jean-michel.soloch@culture.gouv.fr
- Frédérique Martinet, Verwaltungsleiterin: frederique.martinet@culture.gouv.fr
- Barbara Lugez, Theaterberaterin (Standort Lille), öffentlicher Raum und junges Publikum: barbara.lugez@culture.gouv.fr
- Mounya Boudiaf, Theaterberaterin (Standort Amiens), Marionetten und Zirkus: mounya.boudiaf@culture.gouv.fr
- Dominique Neffati, Verwaltungsleiter: dominique.neffati@culture.gouv.fr
- Sylvain Archo, Verwaltungsmanager: sylvain.archo@culture.gouv.fr
- Camille Noblet, Verwaltungsleiterin: camille.noblet@culture.gouv.fr
- Marie-Hélène De Sande, Verwaltungsleiterin: marie-helene.desande@culture.gouv.fr
Site de Caen
- Véronique Fricoteaux, Theaterberaterin und verwandte Künste: veronique.fricoteaux@culture.gouv.fr
- Benjamin Clémence, Assistent für Theater und verwandte Künste, benjamin.clemence@culture.gouv.fr / 02 31 38 39 48
Site de Rouen
- Julien Delot, Berater für Theater und verwandte Künste: julien.delot@culture.gouv.fr
- Joël Colleville, Verwaltungsleiter: joel.colleville@culture.gouv.fr
Site de Bordeaux
- Gwenaëlle Groussard, Theaterberaterin und verwandte Künste: gwenaelle.groussard@culture.gouv.fr
- Véronique Roger, Verwaltungsleiterin: veronique.a.roger@culture.gouv.fr
Site de Limoges
- Marion Limeuil, Theaterberaterin und verwandte Künste: marion.limeuil@culture.gouv.fr
- Patrice Meilhac, Verwaltungsleiter, patrice.meilhac@culture.gouv.fr
Site de Poitiers
- Claire Harsany, Theater- und Kunstberaterin: claire.harsany@culture.gouv.fr
- Sophie Caruso, Verwaltungsleiterin: sophie.caruso@culture.gouv.fr
Site de Montpellier
- Nathalie Piat, Theaterberaterin und verwandte Künste: nathalie.piat@culture.gouv.fr
- Evelyne Jeantet, Verwaltungsleiterin: evelyne.jeantet@culture.gouv.fr
Site de Toulouse
- Agnès Clausse, Theaterberaterin und verwandte Künste: agnes.clausse@cuture.gouv.fr
- Sophie Gabilan, Verwaltungsleiterin: sophie.gabilan@culture.gouv.fr
- Pascale Canivet, Theaterberaterin und verwandte Künste: pascale.canivet@culture.gouv.fr
- Régine Cadio, Verwaltungsleiterin: regine.cadio@culture.gouv.fr
- Magali Calbo, Verwaltungsleiter: magali.calbo@culture.gouv.fr
- Sylvie Raissiguier, Theaterberaterin und verwandte Künste: sylvie.raissiguier@culture.gouv.fr
- Alexandre Sauron, Verwaltungsleiter: alexandre.sauron@culture.gouv.fr
- Delphine Cammal, Darstellende Beraterin: delphine.cammal@culture.gouv.fr
- Amélie Yekani, Verwaltungsleiterin: amelie.yekani@culture.gouv.fr
- Céline Delaval, Schauspielberaterin: celine.delaval@guyane.pref.gouv.fr
- Marie Combette, Verwaltungsleiterin: marie.combette@guyane.pref.gouv.fr
- Stéphane Negrin, Berater für Theater und verwandte Künste: stephane.negrin@culture.gouv.fr
- Martine Nativel, Verwaltungsmanager: martine.nativel@culture.gouv.fr
- Agnès Bretel, Beraterin für Darstellende Künste: agnes.bretel@culture.gouv.fr
- Maguy Azerot, Verwaltungsleiterin: maguy.azerot@culture.gouv.fr
- Benoit Bavouset, Berater für Darstellende Künste: benoit.bavouset@culture.gouv.fr
Die Einreichung der Anträge für das Jahr 2024 ist nun abgeschlossen.
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