Lehre des Tanzes
EINE AUSBILDUNG ZUM ABSCHLUSS
Um den Unterricht in klassischen, zeitgenössischen und Jazz-Tänzen zu erlauben, muss der Tanzlehrer Inhaber sein:
- entweder Staatliches Diplom als Tanzlehrerin
- die Anerkennung von Berufsqualifikationen für EU-Bürger oder
- eine Befreiung von der ED wegen des besonderen Rufs des Bewerbers oder seiner nachgewiesenen Erfahrung im Tanzunterricht oder
- vor 1989 eine Freistellung für den Tanzunterricht von mehr als drei Jahren gewährt wurde.
Um sich für die DE-Schulung anzumelden, muss der KandidatPrüfung der technischen Eignung (EAT), Prüfung, die die technischen und künstlerischen Fähigkeiten des Kandidaten validiert.
Davon sind befreit:
- Bewerber, die Inhaber des DEC-Abschlusszeugnisses von Konservatorien mit Departement- oder regionaler Ausstrahlung sind
- Berufstänzer, die von der Sonderregelung der Arbeitslosenversicherung Anhang 10 profitieren.
- sowie die im Erlass vom 20. Juli 2015 vorgesehenen Bewerber mit einem Titel oder Diplom.
Der Antrag auf Befreiung ist bei der DRAC am Wohnsitz des Antragstellers zu stellen.
Die Prüfungen des Staatliches Diplom der Lehrer des Tanzes Gemäss untenstehendem Zeitplan in den entsprechenden Strukturen erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter Leitfaden für den Schüler assoziiert.
Von 2018 bis 2020 wird vom Kulturministerium eine ED-Sitzung zum Zugang zum Tanzlehrer durch die Validierung des Erfahrungsschatzes organisiert. Sie finden alle notwendigen Informationen zu diesem verknüpfen.