Regionale Denkmalpflege (CRMH) der Bretagne
Die CRMH der Bretagne hat die Aufgabe, das Erbe zu kennen, zu schützen und wiederherzustellen. Sie wendet die Vorschriften über den Schutz und die Restaurierung des Kulturerbes an, erfasst und untersucht das zu schützende Denkmal und Mobiliar, bereitet die regionalen Kommissionen für Kulturerbe und Architektur (CRPA) vorentwickelt Restaurierungsprogramme für denkmalgeschützte und eingetragene historische Denkmäler, bewegliche Gegenstände, Orgeln und nicht geschütztes Erbe. Sie übt auch Aufgaben der Kontrolle der Arbeiten an geschützten Denkmälern, der Bauleitung der Arbeiten an den Denkmälern aus, die dem Staat gehören und dem Ministerium für Kultur, der Unterstützung bei der Bauleitung bestimmter Eigentümer zugewiesen sind.
In der Bretagne ist die regionale Erhaltung mit der Betreuung des Netzes der Städte und Länder der Kunst und Geschichteder Labels "Bemerkenswerte zeitgenössische Architektur" und "Bemerkenswerter Garten".
Die Kulturministerin hat dem regionalen Denkmalpfleger der Bretagne die Aufgabe übertragen, eine Vermögenspolitik auf dem Gebiet derArchipel von Saint Pierre und Miquelon. Nach einer Reise vor Ort im Jahr 2009 wurden mehrere Gebäude geschützt. Mehrere Restaurierungsarbeiten sind im Gange.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Sekretariat für die regionale Denkmalpflege von Bretagne (02 99 29 67 37).
Programmierung der historischen Denkmäler
Die Regionale Denkmalpflege (CRMH) hat die Aufgabe, die Restaurierung der historischen Denkmäler der Region Bretagne zu planen.
Diese Arbeit umfasst technische Daten über den Ablauf der Baustellen, Entscheidungen der Eigentümer und finanzielle Daten unter Berücksichtigung der Kofinanzierungen (Regionalrat, Kreisräte).
Es führt zu einer mehrjährigen Arbeitsplanung, die vom Präfekten der Region validiert wird.
Es handelt sich um eine indikative Programmierung, die erst nach den Entscheidungen der Bauherren endgültig sein wird.
Wissenschaftliche und technische Kontrolle der Restaurierungsarbeiten
Aufgabe der CRMH ist die wissenschaftliche und technische Überwachung, insbesondere in der Region, mit den Abteilungen für Architektur und Kulturerbe (UDAP) und Konservatoren für Antiquitäten und Kunstgegenstände (CAOA).
Eine Hilfe für die Bauherrschaft ist auch möglich sowie hilfen für Arbeiten an historischen Denkmälern.
Vorbeugen und sich den unheimlich in historischen Denkmälern:
- Informationselemente und Merkblätter, die für die Durchführung der Präventionsmaßnahmen unerlässlich sind
- Schutz der Kulturgüter
- Pläne Gelistete Betriebe
Denkmalschutz: Objekte und Gebäude
Die Gegenstände
Der Begriff ,bewegliche Gegenstände» bezeichnet eine juristische Kategorie im Gegensatz zu Immobilien.
Mit wenigen Ausnahmen betrifft der Denkmalschutz das Erbe außer den in den Museen aufbewahrten Werken (die bereits durch ihren Status als «Nationalschätze» geschützt sind). Das Objekt Historisches Denkmal umfasst verschiedene Typologien, von der Goldschmiedekunst bis zur Bildhauerei, vom Gemälde bis zur Lokomotive, von der Tapete bis zum Textil und sogar von Booten. «Gebäude nach Bestimmung» (Holzvertäfelungen, Kamine, Holzaltäre usw.), die zum Gebäude gehören, aber von ihm abgetrennt werden können, unterliegen denselben Rechtsvorschriften wie bewegliche Gegenstände. Im Gegensatz zu Museumsobjekten ist das Objekt Historisches Denkmal manchmal noch im Gebrauch: Dies ist der Fall der Goldschmiedekunst für den Kult oder der industriellen Maschinen für die Produktion.
Es sind die Bewahrer der historischen Denkmäler auf regionaler Ebene, in Verbindung mit den Bewahrern der Antiquitäten und Kunstgegenstände (CAOA) auf Abteilungsebene, die beauftragt sind, den Eigentümern beim Schutz und der Restaurierung der beweglichen Gegenstände zu helfen.
Die Gebäude
Die Gebäude, die als historische Denkmäler eingetragen oder klassifiziert werden können, gehören zu allen Epochen und Kategorien: Gebäude im eigentlichen Sinne (zivile, religiöse, industrielle, militärische Architektur usw.), Parks und Gärten, archäologische Überreste, Megalithen usw.
Die Schutzanträge sind auf Initiative der Eigentümer oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person (Vereinigung...), die ein Interesse daran hat, sondern können auch von der DRAC . Die von der Regionalen Denkmalpflege geprüften Unterlagen werden der Regionalen Kommission für Kulturerbe und Architektur vor der Entscheidung des Präfekten der Region zur Stellungnahme vorgelegt. Im Falle einer Klassifizierung ist auch die Stellungnahme der Nationalen Kommission für Kulturerbe und Architektur erforderlich, bevor eine ministerielle Entscheidung getroffen wird.
Erfahren Sie mehr über:
- den Schutz nach den historische Denkmäler
- den Schutz der bewegliche Gegenstände
- die Intervention zu einem denkmalgeschütztes Gebäude
Bretagne: Kartierung geschützter Gebäude unter Denkmalschutz und Dienstbarkeit
Das Label "Bemerkenswerter Garten"
Ihre Kontakte in der Bretagne :
- Isabelle BaguelinPassende Gärten Südbretagne - 02 99 29 67 74
- Hervé RauletPassende Gärten Bretagne nord - 02 99 29 67 39
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