Die Europäische Kommission hat am Mittwoch, den 14. September 2016, ihr Projekt zur Reform des europäischen Rechtsrahmens für das Urheberrecht vorgestellt.
Die französischen Behörden haben sich seit zwei Jahren, als die ersten Leitlinien der Kommission formuliert wurden, für die Modernität und Flexibilität des Urheberrechts eingesetzt, das eine wesentliche Grundlage für die Vergütung der Urheber im digitalen Zeitalter darstellt.
Wenn diese Mobilisierung es ermöglicht hat, die vorgeschlagene Reform zu ändern, was Frankreich begrüßt, werden die bevorstehenden Verhandlungen zusammen mit unseren europäischen Partnern die Gelegenheit bieten, einige große Bedenken zu äußern.
Wie von Frankreich gefordert, befasst sich die Reform mit der wesentlichen Frage der Aufteilung des Werts zwischen Urhebern und Vermittlern, die geschützte Werke massiv online stellen. Die Ministerin für Kultur und Kommunikation und der Staatssekretär für europäische Angelegenheiten sind der Ansicht, dass die einschlägige Diagnose der Europäischen Kommission zu diesem Punkt eine konkretere und ehrgeizigere Antwort erfordert, durch die Klärung des urheberrechtlichen Status dieser Tätigkeiten, insbesondere des Rechts auf öffentliche Wiedergabe, und eine angemessene Rechenschaftspflicht dieser Vermittler in Zusammenarbeit mit den Rechtsinhabern.
Dies ist eine historische Gelegenheit, einer zutiefst ungerechten und wertzerstörerischen Situation ein Ende zu setzen, die zu Lasten der Autoren, der Künstler und der Finanzierung des Schaffens geht. In dieser Hinsicht unterstützen die beiden Minister den Vorschlag zur Schaffung eines ähnlichen Rechts für Presseverlage, um es ihnen zu ermöglichen, im Besitz der rechtlichen Mittel zu sein, um die Rechte der Presse und der Journalisten im Vertragsverhältnis mit digitalen Plattformen und im Kampf gegen Fälschungen durchzusetzen.
Was die Ausnahmen vom Urheberrecht betrifft, so erfordert der gezielte Ansatz der Kommission Verbesserungen und Klarstellungen, um den legitimen Interessen der betroffenen Sektoren besser Rechnung zu tragen. Der angenommene Vorschlag für nicht verfügbare Werke sollte die Vielfalt der nationalen Ansätze besser widerspiegeln, wie dies in Frankreich der Fall ist.
Die Ministerin für Kultur und Kommunikation und der für europäische Angelegenheiten zuständige Staatssekretär sprechen sich entschieden gegen die Ausweitung des Herkunftslandprinzips auf bestimmte Online-Dienste der Rundfunkanbieter aus. Diese Initiative ist geeignet, die Territorialität des Urheberrechts zu untergraben, was, wie zahlreiche wirtschaftliche Studien belegen, bedeutet, Grundlage für den Vertrieb und die Finanzierung des audiovisuellen Sektors in einer Weise, die der Vielfalt der kulturellen und sprachlichen Räume, die den Reichtum der Europäischen Union und ihrer Kultur ausmachen, gerecht wird.
Kontakte Presse:
Pressedienst von Audrey AZOULAY: 01 40 15 80 11 - service-presse@culture.gouv.fr
Pressedienst von Harlem DESIR: 01 43 17 55 06