Vorstellung der Vorrichtung
Ziele der Maßnahme
Im Rahmen der Unterstützung der Mediatheken können die Mediatheken in den Gebieten in äußerster Randlage einen Antrag auf Unterstützung der Einstellung von Personal stellen, um insbesondere zur Strukturierung der öffentlichen Lesenetzwerke beizutragen.
Ziel ist es, zur Strukturierung der öffentlichen Lesenetzwerke beizutragen.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Gemeinsamen
- Abteilungen
- Regionen
Die überseeischen Gebietskörperschaften können ein Dossier einreichen.
Einrichtungen, die sich außerhalb der Gebiete in äußerster Randlage befinden, kommen für die Unterstützung von Mediatheken nicht in Betracht.
Projekte zur Ausbildung oder Einstellung von Personal für das Kulturerbe in den regionalen Buchstrukturen sind nicht förderfähig.
Der Zuschuss, der den Einrichtungen im Rahmen der Mediathekshilfe gewährt wird, ist ein Betriebskostenzuschuss.
Nicht subventioniert werden können:
- die Ausbildungsprogramme
- Einstellung von Personal für das Kulturerbe in den regionalen Buchstrukturen
Verfahren
Der Zuschuss wird auf einmal gezahlt.
Die eingereichten Unterlagen werden von der dezentralen Dienststelle des Kulturministeriums bearbeitet, die für die jeweilige Region zuständig ist.
Besondere Aufmerksamkeit wird der Wirksamkeit der neuen Dienste gewidmet.
Vor Ende des Jahres N-1 (siehe DAC-Kalender).
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Mediathekshilfe wenden Sie sich bitte an die Abteilung Buch und Lesen :
Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft (DGMIC)
Dienst für Buch und Lesen
Ministerium für Bildung und Kultur
livre-lecture@culture.gouv.fr
182 rue Saint-Honoré, 75001 Paris
oder dem dezentralisierten Dienst des Kulturministeriums am Ort der Durchführung Ihres Projekts:
Kalender
- Frist für die Einreichung der Anträge: 17. Juni 2024, 23.59 Uhr (Ortszeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung der Mediatheken (ohne Kulturerbe und Ausbildung) in Guadeloupe wenden Sie sich bitte an:
- Sophie BIRAUD, Sophie,biraud@culture.gouv.fr
- Nathalie ERNY, nathalie.erny@culture.gouv.fr, 05 90 41 14 80
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung der Mediatheken (ohne Kulturerbe und Ausbildung) in Guyana wenden Sie sich bitte an:
- Abdoulaye KEITA, abdoulaye.keita@guyane.pref.gouv.fr, 05 94 25 54 07
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung der Mediatheken (ohne Kulturerbe und Ausbildung) auf Réunion wenden Sie sich bitte an:
- Katia LELOUTRE, katia.leloutre@culture.gouv.fr, 02 62 21 94 48
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung der Mediatheken (ohne Kulturerbe und Ausbildung) in Martinique wenden Sie sich bitte an:
- Yolande-Salomé TOUMSON, yolande-salome.toumson@culture.gouv.fr, 05 96 60 87 61
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: 1. Dezember 2023
- Antragsfrist: 30. April 2024, 23.59 Uhr (Mayotte-Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zur Unterstützung der Mediatheken (ohne Kulturerbe und Ausbildung) in Mayotte wenden Sie sich bitte an:
- Djaouharia MOHAMED, djaouharia.mohamed@culture.gouv.fr, 02 69 63 00 48
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung der Mediatheken (ohne Kulturerbe und Ausbildung) in Saint-Pierre und Miquelon wenden Sie sich bitte an:
- Rosiane DE LIZARAGA: rosiane.de-lizarraga@culture.gouv.fr
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