Vorstellung der Vorrichtung
Ziele der Maßnahme
Die Beihilfen werden im Rahmen von Bauarbeiten und/oder beweglichen Investitionen gewährt, z. B. für Voruntersuchungen, Arbeiten an Gebäuden, bewegliche Ausrüstung im Rahmen von Renovierungsarbeiten usw.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Abteilungen
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
- Öffentliche Einrichtungen/ Staatliche Dienste
- Forschungseinrichtungen
- Regionen
Die Investitionsbeihilfen sind für Kultur- und Bildungseinrichtungen bestimmt, die bereits vom Ministerium für Kultur unterstützt werden.
Das Projekt darf nicht zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnen haben. Die Ausführung kann erst beginnen, nachdem der Antragsteller die Empfangsbestätigung der vollständigen Unterlagen erhalten hat.
Die Projekte dürfen nicht von der ASTP (Verein zur Unterstützung des privaten Theaters) oder vom CNM (Nationales Musikzentrum) gefördert werden.
Die Projekte des Erwerbs von Werken durch die FRAC unterliegen einem spezifischen Ansatz mit einem spezifischen Formular (weitere Informationen hier)
Projekte von nicht klassifizierten Orgeln unterliegen einem spezifischen Ansatz (mehr erfahren hier)
Zuschüsse für Investitionsvorhaben können zur Finanzierung der verschiedenen Phasen eines Vorhabens verwendet werden, wie z. B. Studien, Forschung und Entwicklung, Immobilienerwerb, Bau- oder Ausbauarbeiten, große Reparaturen und Instandsetzungen, Ausrüstungsgegenstände, ausgenommen einfache Erneuerung.
Mit dem Zuschuss können damit verbundene Ausgaben finanziert werden, die direkt zur Durchführung des Projekts beitragen.
Die Ausgaben müssen sich bei beweglichen Gütern auf Käufe beziehen, die Gegenstand von Anlagevermögen und Abschreibungen sind.
Verfahren
Die Höhe des Zuschusses ist je nach Projekt unterschiedlich und wird auf der Grundlage des im Dossier vorgelegten Finanzierungsplans berechnet.
Das Vergabeverfahren und die anschließende Auszahlung des Zuschusses wird mit dem Dekret 2018-514 vom 25. Juni 2018 geregelt.
Ein Antrag auf einen Investitionszuschuss wird gestellt und bestätigt.
Achtung: Die Empfangsbestätigung gilt nicht als Zuschussgewährung, sondern dient dem Projektstart.
Eine Frist von zwei Monaten nach Eingang des Antrags ermöglicht es der Verwaltung, die Zulässigkeit des Antrags zu beurteilen. Antwortet die Verwaltung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Finanzhilfeantrags, so gilt der Antrag als zulässig.
Eine weitere Frist von acht Monaten ab Bestätigung des Eingangs läuft für die Prüfung der Akte und die etwaige Entscheidung über die Gewährung einer Finanzhilfe, die dann Gegenstand eines Erlasses oder einer Vereinbarung ist.
Antwortet die Verwaltung nicht innerhalb von 8 Monate ab dem Datum der Bestätigung des Eingangs des Finanzhilfeantrags gilt als Ablehnung der Finanzhilfegewährung.
Im Falle einer positiven Entscheidung können im Laufe des Projekts Zwischenzahlungen nach Vorlage der Belege für die Ausgaben, d. h. der vom Empfänger der Finanzhilfe bezahlten Rechnungen, erfolgen.
Nach Abschluss der Arbeiten muss der Begünstigte innerhalb von 12 Monaten nach dem in der Vereinbarung angegebenen voraussichtlichen Fertigstellungstermin des Projekts Folgendes vorlegen alle bezahlten Rechnungen und eine Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten mit der Endabrechnung der Ausgaben und der Liste der erhaltenen öffentlichen Beihilfen.
Regional
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Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu Investitionszuschüssen für Möbel und Immobilien in den Bereichen darstellende Kunst und bildende Kunst wenden Sie sich bitte an die DRAC/DAC Ihrer Region.
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