Vorstellung der Vorrichtung
Was sind Verlage und kollektive Verlage?
Das Kulturministerium kann ihre Arbeit unterstützen, indem es ihnen einen Zuschuss gewährt.
Ziele der Maßnahme
Die Unterstützung von Verlagen und kollektiven Verlagen dient der Förderung der Veröffentlichung und Verbreitung hochwertiger Werke. Es ermöglicht auch die Förderung von strukturierenden Projekten für das Verlagswesen.
Verlage tragen dazu bei, die Vielfalt des literarischen Schaffens zu fördern. Der Ansatz entspricht der Logik der Unterstützung von Verlagen und kollektiven Verlagsstrukturen, um die Veröffentlichung und Verbreitung hochwertiger Werke zu fördern. Die Prüfung und Entscheidung über die Annahme des Antrags obliegt den dezentralen Dienststellen des Kultusministeriums.
Die Unterstützung des Kultusministeriums dient der Unterstützung der Verlage und ihrer kollektiven Strukturen bei folgenden Projekten:
- schöpfen
- Übernahme eines Fonds
- Entwicklung und Modernisierung der Tätigkeit
- Veröffentlichung
- Lancierung der Kollektion
- usw.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Privaten Unternehmen
Beihilfen für Verlage und Verlagsgesellschaften sind zuschussfähig, wenn
- ist eine juristische Person des Privatrechts
- übt eine Tätigkeit im Verlagswesen oder in der Begleitung von Verlagen aus (gesetzliche Bestimmungen)
- hat einen französischen Steuerwohnsitz
Einrichtungen, deren steuerlicher Wohnsitz nicht in Frankreich liegt, sind nicht förderfähig.
Natürliche Personen können nicht im Rahmen von Beihilfen für Verlage und Verlagsgesellschaften gefördert werden.
Definiert von jedem dezentralen Dienst des Ministeriums für Kultur (DRAC/DAC/DCJS/MAC).
Definiert von jedem dezentralen Dienst des Ministeriums für Kultur (DRAC/DAC/DCJS/MAC).
Die Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften erfolgt in Form eines Betriebs- und/oder Investitionszuschusses.
Verfahren
Der Gesamtbetrag des Zuschusses beträgt 500 bis 1 Mio. EUR.
Für Investitionszuschüsse: Auszahlung gemäß Dekret Nr. 2018-514 vom 25. Juni 2018 über staatliche Zuschüsse für Investitionsprojekte.
Bei Betriebskostenzuschüssen: Auszahlung der Finanzhilfe spätestens bei der Mitteilung über die Annahme des Antrags.
Die Dossiers werden von den dezentralen Dienststellen des Kultusministeriums (DRAC/DAC/DCJS/MAC) geprüft.
Die dezentralisierte Dienststelle wird sich mit dem Antragsteller in Verbindung setzen, um seinen Beihilfeantrag zu prüfen und gegebenenfalls die Finanzhilfevereinbarung vorzubereiten.
Definiert von jedem dezentralen Dienst des Ministeriums für Kultur (DRAC/DAC/DCJS/MAC).
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Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Buch und Lesen:
Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft (DGMIC)
Dienst für Buch und Lesen
Ministerium für Bildung und Kultur
livre-lecture@culture.gouv.fr
182 rue Saint-Honoré, 75001 Paris
oder dem dezentralisierten Dienst des Kulturministeriums am Ort der Durchführung Ihres Projekts:
Verfahren
Ohne ausdrückliche Genehmigung der DRAC darf kein Projekt eines Verlagshauses auf dieser Plattform eingereicht werden.
Vor jeder Maßnahme ist es unerlässlich, die Agentur Auvergne-Rhône-Alpes Buch und Lesen (pole.economie@auvergnerhonealpes-livre-lecture.org), Betreiber des Branchenvertrags Buch DRAC/Region (https://auvergnerhonealpes-livre-lecture.org/), der Sie über das weitere Vorgehen informiert.
Kalender
- Einreichungsfrist: Einreichung abgeschlossen
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften in der Auvergne-Rhône-Alpes wenden Sie sich bitte an:
- Jacqueline BROLL, jacqueline.broll@culture.gouv.fr
- Nicolas DOUEZ (für die Departements: 03, 07, 15, 42, 43, 63), nicolas.douez@culture.gouv.fr, 04 73 41 27 55
- Anne-Marie BOYER (für die Departements: 26, 38, 73), anne-marie.boyer@culture.gouv.fr,
04 72 00 44 82 - Noëlle DROGNAT LANDRE, (für die Departements 01, 69, Métropole de Lyon und 74), noelle.drognat-landre@culture.gouv.fr, 04 72 00 44 16
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften in Burgund-Franche-Comté wenden Sie sich bitte an:
- Pierre-Olivier ROUSSET, pierre-olivier.rousset@culture.gouv.fr, 06 11 79 05 67
- Sylviane JOURDHEUIL, sylviane.jourdheuil@culture.gouv.fr, 03 80 68 50 11
- Habiba IMAAINGFEN, habiba.imaaingfen@culture.gouv.fr, 03 81 65 72 78
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften in der Bretagne wenden Sie sich bitte an:
- Enora OULC'HEN, enora.oulchen@culture.gouv.fr, 02 99 29 67 88
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften im Centre-Val de Loire wenden Sie sich bitte an:
- Michèle PREVOST, michele.prevost@culture.gouv.fr, 02 38 78 85 70
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften auf Korsika wenden Sie sich bitte an:
- Marie-Lou COMITI, mary-lou.comiti@culture.gouv.fr, 04 95 51 52 06
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Wenn Sie Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften im Osten haben, wenden Sie sich bitte an:
- Claire RANNOU, claire.rannou@culture.gouv.fr, 03 87 56 41 55
- Philippe CHARRIER, philippe.charrier@culture.gouv.fr, 03 88 15 57 81
- Colette GRAVIER, colette.gravier@culture.gouv.fr, 03 87 56 41 50
- Delphine QUEREUX, delphine.quereux-sbai@culture.gouv.fr, 03 26 70 36 96
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften in Hauts-de-France wenden Sie sich bitte an:
- Peggy LE ROY, peggy.le-roy@culture.gouv.fr
- Christel DUCHEMANN, christel.duchemann@culture.gouv.fr, 03 22 97 33 79
- Jacques SAUTERON, jacques.sauteron@culture.gouv.fr, 03 28 36 61 92
Die DRAC Ile-de-France begleitet die französischen unabhängigen Verlage ausschließlich bei Modernisierungsprojekten im Zusammenhang mit dem Kauf, der Erneuerung und/oder der Entwicklung von Material, Werkzeugen und Medien, IT und digitalen Medien. Laufende Betriebskosten können nicht subventioniert werden. Vor jeder Anfrage senden Sie bitte eine Absichtserklärung an die Buch- und Leseberaterinnen, je nach Ihrem Aktionsgebiet.
Kalender
- Frist für die Einreichung der Anträge: 15. Juni 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Anfragen, die nicht rechtzeitig eingehen, können nur auf der Grundlage der verbleibenden Mittel bearbeitet werden.
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Bei Fragen zur Unterstützung von Buchhandlungen und kollektiven Buchhandlungen in der Ile-de-France wenden Sie sich bitte an:
- Romane Bleschet, srpacte.gestion.financiere@culture.gouv.fr, 06 60 96 08 92
Wenn Sie es kopieren:
- Françoise DEKOWSKI (für die Departements: 78, 91, 92, 94), francoise.dekowski@culture.gouv.fr
- Cécile HAUSER von BISSCHOP (für die Departements: 77, 93, 95), cecile.hauser-de-bisschop@culture.gouv.fr,
- Sylvie BONNEL (für Abteilung 75), sylvie.bonnel@culture.gouv.fr
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften in der Normandie wenden Sie sich bitte an:
- Agnès LEROY, agnes.leroy@culture.gouv.fr, 02 31 38 39 69
- Idyll BOTTOIS, idyll.bottois@culture.gouv.fr, 02 32 10 71 07
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften in Okzitanien wenden Sie sich bitte an:
- Virginie CEREZO, livre.occitanie@culture.gouv.fr, 04 67 02 32 69
Kriterien für die Förderfähigkeit der Struktur
Verlage, die einen Zuschuss von der DRAC beantragen, müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Status: Verein oder Gesellschaft des Privatrechts
- Hauptsitz in der Region Pays de la Loire
- Einhaltung des Gesetzes über den einheitlichen Buchpreis
- Veröffentlichung im Auftrag des Herausgebers
- Einhaltung des Rechts des Urheberrechts
- Wirtschaftliche Lebensfähigkeit ( Saldo)
- Regelmäßige Veröffentlichungstätigkeit (mindestens zwei Werke pro Jahr)
- Tätigkeit hauptsächlich für Ausgaben von Büchern
- Redaktionspolitik, die einer Vielzahl von Autoren offen steht, die keinen Bezug zur Redaktionsstruktur haben
Kriterien für die Förderfähigkeit des Projekts
Die DRAC kann sich an der Durchführung folgender Projekte beteiligen:
- Gestaltung der Räumlichkeiten
- Kauf von Hardware (Software, Computerausrüstung) oder Mobiliar
- Lancierung einer Sammlung (bestehend aus mindestens drei Büchern, die Veröffentlichung eines einzigen Buches kann nicht unterstützt werden).
- Einsatz eines Senders/ Distributors auf nationaler oder interregionaler Ebene.
- Erstellung einer Website mit Verkauf in Verbindung mit der unabhängigen Buchhandlung
- Erstellung eines neuen Katalogs
Verfahren
Höhe der Subvention
Die Höhe der Beihilfe beträgt zwischen 1000 und 15000 EUR.
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
Die Antragsteller werden gebeten, ihre Anträge so früh wie möglich im Jahr N für das Jahr N einzureichen. Nach dem 31. März des Jahres N wird das eingereichte Dossier nur geprüft, wenn das Budget dies zulässt.
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften im Pays de la Loire wenden Sie sich bitte an:
- Loa LEBRETON, livre.paysdelaloire@culture.gouv.fr, 02 40 14 28 20
- François-Xavier ANDRE (für die Departements: 44, 53, 85), francois-xavier.andre@culture.gouv.fr
, 02 40 14 23 73 - Sèverine BOULLAY (für die Departements: 72, 49 und Métropole de Nantes), severine.boullay@culture.gouv.fr, 02 40 14 28 21
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften in der Provence-Alpes-Côte d'Azur wenden Sie sich bitte an:
- William JOUVE, william.jouve@culture.gouv.fr, 04 42 16 14 22
- Maria MONES, maria.mones@culture.gouv.fr, 06 18 03 66 13
Kalender
- Frist für die Einreichung der Anträge: 17. Juni 2024, 23.59 Uhr (Ortszeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften in Guadeloupe wenden Sie sich bitte an:
- Sophie BIRAUD, Sophie,biraud@culture.gouv.fr
- Nathalie ERNY, nathalie.erny@culture.gouv.fr, 05 90 41 14 80
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften in Guyana wenden Sie sich bitte an:
- Abdoulaye KEITA, abdoulaye.keita@guyane.pref.gouv.fr, 05 94 25 54 07
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagshäusern und Verlagsgesellschaften auf Réunion wenden Sie sich bitte an:
- Katia LELOUTRE, katia.leloutre@culture.gouv.fr, 02 62 21 94 48
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften auf Martinique wenden Sie sich bitte an:
- Yolande-Salomé TOUMSON, yolande-salome.toumson@culture.gouv.fr, 05 96 60 87 61
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: 1. Dezember 2023
- Antragsfrist: 30. April 2024, 23.59 Uhr (Mayotte-Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften in Mayotte wenden Sie sich bitte an:
- Djaouharia MOHAMED, djaouharia.mohamed@culture.gouv.fr, 02 69 63 00 48
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften in Neukaledonien wenden Sie sich bitte an:
- Franck LEANDRI, 06 87 24 21 84
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften in Französisch-Polynesien wenden Sie sich bitte an:
- Paul LEANDRI, mac@polynesie-francaise.pref.gouv.fr
Kalender
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: nächsten
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Bei Fragen zur Unterstützung von Verlagen und Verlagsgesellschaften in Saint-Pierre und Miquelon wenden Sie sich bitte an:
- Rosiane DE LIZARAGA: rosiane.de-lizarraga@culture.gouv.fr
Von diesem Ansatz nicht betroffene Region
Die Beihilfen der DRAC Nouvelle-Aquitaine für Buchhandlungen und Verlage werden im Rahmen des Liefervertrags zwischen der DRAC, der Region Nouvelle-Aquitaine und dem Nationalen Buchzentrum geprüft und durchgeführt und von der Agence Livre koordiniert, Kino und audiovisuelle Medien in Neu-Aquitanien (ALCA).
Sie können darauf zugreifen hier die Beschreibung der Beihilfen und die Antragsformulare.
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