Finanziert auf Parität mit dem Ministerium für ÜberseeDer Fonds für den künstlerischen und kulturellen Austausch (FEAC) unterstützt die künstlerischen Produktionen in Meeresnähe, indem er einen Teil ihrer Kosten für den Transport von Personen und Material übernimmt, die für Projekte erforderlich sind, die dazu beitragen,
- Verbreitung von Künstlern und Schöpfern (einschließlich Kunsthandwerk, Know-how und Design)
- Schaffung und Verbreitung von Werken, Aufführungen und des kulturellen und immateriellen Erbes im Allgemeinen
- die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen
- Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen für die Professionalisierung von Künstlern und Kulturschaffenden, die Kunstforschung und den technischen Bedarf
Das Programm ermöglicht auch die Finanzierung des bilateralen kulturellen Austauschs zwischen den Überseegebieten einerseits und den Ländern ihres geografischen Gebiets, der Metropole und der übrigen Welt andererseits.
Die Prüfung der Akten erfolgt in zwei Stufen: auf territorialer Ebene der Unterricht wird von den Direktionen für kulturelle Angelegenheiten (DAC/DRAC) und den Missionen für kulturelle Angelegenheiten für die überseeischen Gemeinschaften (MAC) verwaltet; auf nationaler Ebene Die Projektprüfung wird von der nationalen Kommission durchgeführt.
Ersten Ausschuss
- Einreichungsfrist: 27. Januar 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Der Ausschuss tritt am 07. März 2023 zusammen.
- Bekanntgabe der Ergebnisse: auf Vereinfachte Verfahren, spätestens 3 Monate nach der Durchführung der Kommission zur Prüfung der Finanzhilfeanträge.
Der Zeitplan für den zweiten Ausschuss wird im ersten Halbjahr 2023 festgelegt.
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