UDAP du Lot-et-Garonne (47)
Da die Berücksichtigung des Kulturerbes und der architektonischen und landschaftlichen Qualität im Mittelpunkt ihrer Aufgaben steht, kontrolliert, berät und wertet die Abteilung für Architektur und Kulturerbe (UDAP) von Lot-et-Garonne Projekte in Schutzgebieten aus. Darüber hinaus gewährleistet sie die Erhaltung der staatlichen historischen Denkmäler.
Das UDAP du Lot-et-Garonne ist ein multidisziplinäres Team aus Architekten, Ingenieuren, Technikern und Verwaltungspersonal, das Sie bei Ihren Arbeiten in Schutzgebieten berät.
Der Leiter der Dienststelle: David Morisset (Architekt der französischen Gebäude)
Sie möchten uns kontaktieren?
Mit Vereinfachte Schritte können Sie:
- Einholung von Vorabinformationen über Ihr Projekt vor der Einreichung;
- eine eingegangene Mitteilung, die Sie nicht verstehen;
- einen Termin vorbereiten.
Ein Termin kann angeboten werden:
An die Abteilung für Architektur und Kulturerbe von Lot-et-Garonne
2 bis rue Etienne Dolet
47000 Agen
05 53 47 08 42
udap.lot-et-garonne@culture.gouv.fr
Empfang nach Vereinbarung von Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr
Telefonischer Empfang von Montag bis Freitag, von 10 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr
Dauerhafter Ausbau des Städtebaus in der Gemeinschaft
- Communauté de communes Bastides en Haut Agenais Périgord in Monflanquin;
- Agglomeration Grand Villeneuvois in Villeneuve-sur-Lot;
- Nerac.
dichtBitte Nähe der Gemeinschaft zum Ort Ihres Projekts.dicht
Was ist ein Schutzgebiet?
Die Architekten der französischen Gebäude arbeiten in zwei großen Kategorien von Schutzgebieten.
Nach dem Gesetz über das Kulturerbe sind betroffen:
- die Umgebung historischer Denkmäler, unabhängig davon, ob es sich um abgegrenzte Bereiche (PDA) oder Bereiche handelt, die weniger als 500 m von historischen Denkmälern entfernt sind;
- bemerkenswerte Kulturerbestätten (SPR).
Nach dem Umweltgesetzbuch sind betroffen:
- eingetragene oder klassifizierte Stätten.
Möchten Sie Arbeiten durchführen?
Wie Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten, hängt vom Kontext Ihres Projekts ab. Da es sich um ein Schutzgebiet handelt, muss es bestimmte Grundsätze beachten.
Woher weiß ich, ob mein Projekt betroffen ist?
Sie können Ihr Projekt anhand des Vermögensatlas lokalisieren.
Die bemerkenswerten Kulturerbestätten (SPR) von Lot-et-Garonne
Die bemerkenswerten Kulturerbestätten sind Städte, Dörfer oder Stadtviertel, deren historische, architektonische, archäologische, künstlerische oder landschaftliche Erhaltung, Restaurierung, Sanierung oder Aufwertung von öffentlichem Interesse ist. » Gesetz vom 7. Juli 2016 über die Freiheit der Schöpfung, Architektur und des kulturellen Erbes führt ein neues System zum Schutz des kulturellen Erbes ein.
Holen Sie sich die Dokumente zu den Bemerkenswerten Stätten des Departements auf den Webseiten der Gemeinden:
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