Departement de la SoFrau:
BELLANCOURT - Kapelle Unserer Lieben Frau von der Verkündigung von Monflières
Die Ulme, die bis 1963 vor der Kapelle von Monflières stand, war nach dem Standortgesetz durch einen Erlass vom 18. September 1926 als «Kapellbaum» eingestuft worden. Die Legende ist aus einer gerichtlichen Abhandlung von 1812 im Namen der Einwohner von Bellancourt bekannt: Im 10. Jahrhundert weidete der Hirte von Bellancourt seine Herde im Schatten eines großen Baumes zwischen Vauchelles und Monflières, der als Grenze für beide Terroirs dienen sollte. Am Fuße dieses Baumes saß er, sah und hörte den Stamm, der sich öffnete und bald die Gestalt der Jungfrau Maria erblickte, die sich in der Öffnung zeigte». Heute ist die Kapelle von Monflières ein in der Diözese Amiens bekanntes Marienheiligtum, das die Kontinuität einer im Mittelalter entstandenen Verehrung veranschaulicht. Dieses Erbe ist auch ein sehr bemerkenswertes Element für die Qualität seiner Dekoration mit neogotischen Holzarbeiten von 1853 und Wandmalereien von 1894, die die Legende von Monflières nachzeichnen.
Eintragung unter Denkmalschutz in voller Länge am 8. Juni 2021.
Das Verfahren des Schutzes: Der Antrag auf Denkmalschutz wird von jeder interessierten Person (Eigentümer, Verein, ...) gestellt. Der Schutz der Gebäude erfolgt nach Beratung durch die CRPA und wird nach Unterzeichnung der Beschlüsse durch den Präfekten der Region wirksam.
Die als historische Denkmäler eingetragenen Gebäude unterliegen besonderen Bestimmungen für ihre Erhaltung, damit alle Wartungsarbeiten, Die Kommission ist der Auffassung, daß die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Reparaturen, Restaurierungen oder Änderungen unter Wahrung des Interesses, das ihren Schutz gerechtfertigt hat, vorzunehmen. Geschützte Denkmäler werden von der Regionalen Denkmalpflege (DRAC) überwacht