UDAP 2B (Oberkorsika)
Das Referat Departementdie Architektur und das Kulturerbe dere Haute-Corse
Die UDAP 2B ist eine Abteilung der Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten von Ajaccio. Sie befindet sich in Bastia. Sie besteht aus einem dreiköpfigen Team unter der Leitung eines Architekten der französischen Gebäude. Seine Hauptaufgabe ist die Ausbildung von individuellen Städtebaugenehmigungen in Schutzgebieten. Sie übt auch die wissenschaftliche und technische Kontrolle der historischen Denkmäler im Departement aus.
Die Schutzgebiete in Haute-Corse umfassen:
- Die Umgebung von 200 denkmalgeschützten oder eingetragenen historischen Denkmälern,
- 4 bemerkenswerte Kulturerbestätten (SPR): Bastia, Corbara, Lama und Speloncato,
- 14 registrierte und 11 klassifizierte Standorte.
Bemerkenswerte Kulturerbestätten (SPR):
Die bemerkenswerten Kulturerbestätten wurden durch das Gesetz vom 7. Juli 2016 über die Freiheit der Schöpfung, Architektur und Kulturerbe geschaffen.
Diese Einrichtung dient dem Schutz und der Aufwertung des architektonischen, städtischen und landschaftlichen Erbes unserer Gebiete.
Sie möchten an einem bestehenden Gebäude im GESCHÜTZTEN RAUM bauen oder Änderungen vornehmen?
Um Ihr Projekt gut vorzubereiten, ist es wichtig, die gesamte verfügbare Dokumentation in Form von:
Urkunden oder Hefte mit architektonischen Empfehlungen:
Vorschriften für herausragende Kulturerbestätten:
Bastia SPR:
Um Sie vor Ihrem Projekt zu begleiten, bietet Ihnen der Service E-Mail an einen Vorentwurf bestehend aus: einem detaillierten Katasterauszug, Plänen, Schnitten und Erhöhungen des bestehenden Zustandes und des geplanten Zustandes, Fotografien des Bestehenden und Einbauansichten in der Nähe und in der Ferne in Farbe, einer architektonischen Anleitung, die Art und Farbe der Materialien angibt, sowie eine Factsheet auszufüllen:
Der Architekt der französischen Gebäude wird Ihnen antworten in Form von vorherige Konsultation Wir geben Ihnen die Hinweise für das finale Projekt.
Sie erreichen den Service auch über telefonisch. Bei Bedarf ein verabreden wird Ihnen angeboten.
Dann können Sie Ihre Akte bei Ihrem Rathaus einreichen. Es wird automatisch an den Architekten der Gebäude von Frankreich zur Benachrichtigung weitergeleitet, an die Sie sich halten müssen.
Sie sind Eigentümer eines DENKMALS, das unter dem Denkmalschutzgesetz geschützt ist:
Alle Arbeiten am Bauwerk (einschließlich laufender Instandhaltungsarbeiten) müssen Gegenstand eines Genehmigungsantrags sein:
- Im Falle eines eingetragenen historischen Denkmals müssen Sie eine Baugenehmigung im Rathaus einreichen, die automatisch an die UDAP 2B übermittelt wird.
- Im Falle eines denkmalgeschützten Denkmals erfolgt der Antrag direkt an die UDAP 2B mit der Zusendung der Bauunterlagen in 4 Exemplaren. In diesem Fall müssen Sie die Unterstützung eines Architekten mit 10 Jahren Erfahrung sicherstellen.
Informatipraktizierensind:
Telefonischer Empfang unter: Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
Mittwochs von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Telefonisch 04 95 32 30
E-Mail : udap.haute-corse@culture.gouv.fr
Postalische Anschrift der Firma:
Regionale Direktion für kulturelle Angelegenheiten
Abteilung für Architektur und Kulturerbe der Haute-Corse
2, rue de la Paroisse La Citadelle 20200 BASTIA
Das Team hat gesagt:
Isabelle Bourrier, Architektin der französischen Gebäude, Abteilungsleiterin
Virginie Spinelli, Assistentin der ABF
Isabelle Jobin, Assistentin der ABF, Ingenieurin für Kultur und Kulturerbe
Magali Marin-Franchini, Gebäudetechnikerin aus Frankreich
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