Anlässlich eines Arbeitstreffens um den Präsidenten der Republik und die Vertreter der Wirtschaft der Welt der Nacht, Roselyne Bachelot-Narquin, Kulturminister, und Alain Griset, stellvertretender Minister für Wirtschaft, Finanzen und Konjunktur, KMU-Beauftragter kündigte an, dass Stehkonzerte oder -festivals wieder aufgenommen werden können 30. Juni und dass die Diskotheken ab dem 9. Juli nächster.
- In Bezug auf Diskotheken:
Diese Wiedereröffnung wird von einem sektorspezifischen Gesundheitsprotokoll begleitet, das mit den Vertretern der Branche erörtert und abgestimmt wurde und folgendes vorsieht:
- Vorlage eines Gesundheitspasses (vollständiges Impfschema oder negatives Ergebnis eines PCR/Antigen-Tests von weniger als 48 Stunden oder Ergebnis eines RT-PCR- oder Antigen-positiven Tests zum Nachweis der Genesung von Covid-19, der mindestens 15 Tage und weniger als 6 Monate zurückliegt) für den Eintritt in die Einrichtung;
- das Fehlen der Maskenpflicht unter Berücksichtigung des Gesundheitspasses (wird nur empfohlen);
- 75% für Diskotheken im Innenbereich und 100% im Freien;
- Download und obligatorische Aktivierung von TousAntiCovid Signal, dem digitalen Erinnerungsbuch.
Diese Regeln gelten im Sommer. Mitte September wird ein Zwischenstopp mit Diskotheken- und Nachtprofis stattfinden, um die möglichen Entwicklungen der Zugangsbedingungen zu den Diskotheken zu bewerten.
Die Regierung ist sich bewusst, dass die Wiedereröffnung der Diskotheken mit einem strengen Protokoll Auswirkungen auf die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Betreiber haben wird. Diese Modalitäten, die das Ergebnis der Abstimmung mit den Fachleuten der Branche sind, sind die einzigen, die es ermöglichen, sich für eine nachhaltige Wiedereröffnung der Einrichtungen und für die Sicherheit der Kunden und Manager einzusetzen.
Die Beihilfen, zu denen diese Akteure Zugang haben, werden für Einrichtungen beibehalten, die im Sommer nicht wiedereröffnet werden können. Diejenigen, die wieder geöffnet werden, werden zum allgemeinen Recht übergehen, das heißt, sie werden einen schrittweisen Ausstieg genießen, der ihrer Tätigkeit zum Zeitpunkt der Erholung angepasst ist. Sie werden weiterhin von der Pauschalkostenregelung profitieren. Ende August soll ein Zwischenbericht erstellt werden, um die Notwendigkeit der Beibehaltung oder Anpassung der Beihilfen für bestimmte Sektoren, darunter Diskotheken, zu bewerten.
- Für Stehkonzerte und Festivals gilt:
- sie können ab dem 30. Juni, dem ursprünglich angekündigten Datum, wieder aufgenommen werden
- eine 75%ige Anzeige wird im Innenbereich angewendet, im Außenbereich 100%;
- Ab 1.000 Zuschauern wird ein Gesundheitspass verlangt, unabhängig davon, ob es sich um Freiluft- oder Hallenkonzerte handelt;
- Das Tragen der Maske ist obligatorisch, wenn die Anzahl der Zuschauer unter 1000 liegt, entweder im Freien oder im Saal
- Wenn der Gesundheitspass gültig ist, ist das Tragen der Maske nicht obligatorisch, wird jedoch empfohlen.
- Mitte September wird ein Zwischenbericht erstellt, um die möglichen Entwicklungen dieses Rahmens für die Herbstkonzerte zu bewerten.
- Die Betreiber und Veranstalter haben bis Ende August Zugang zu den angepassten Querschnittsbeihilfen (Solidaritätsfonds, Fixkosten, Teiltätigkeit) für Unternehmen, deren Tätigkeit nicht normal wiederaufgenommen wird. Wie in anderen Sektoren, in denen die Erholung nicht unter optimalen Bedingungen erfolgen konnte, wird Ende August ein Zwischenbericht erstellt, um die Notwendigkeit der Beibehaltung und/oder Anpassung der Querschnittsbeihilfen zu bewerten.