Die Geschichte des Vermögensrechts wird häufiger unter dem Gesichtspunkt der Haupttexte oder der Rolle des Staates und seiner Dienstleistungen verstanden. Diese sind zwar zentrale Akteure im Projekt der Erhaltung und Weitergabe des Kulturerbes, aber auch Ort eines Dialogs zwischen Richter, Verwaltung und Gesetzgeber.
Dieses Werk hat zum Ziel, aus historischer und juristischer Sicht und ausgehend von der Auswertung seiner Archive den Beitrag des Staatsrates zum Aufbau dieses Rechts zu hinterfragen, Dies gilt sowohl für seine Funktion als Richter als auch für seine Rolle als Berater der Regierung. Die Autoren interessierten sich hier für die Institution, aber auch für die Sozialgeschichte und die Staatsräte, die sie geprägt haben. Es werden auch Auslandserfahrungen erwähnt, insbesondere im Vereinigten Königreich und in Italien.
Dieses Kolloquium wurde von den Historischen Komitees des Kulturministeriums und des Staatsrats und der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozialwissenschaften der Politik organisiert.
Beitragende Arlette Auduc, Martine de Boisdeffre, Lorenzo Cassini, Marie Cornu, Yann Coz, Stéphane Duroy, Jérôme Fromageau, Olivier Henrard, Jean-Noël Jeanneney, Jean-Michel Leniaud, Isabelle Maréchalchal, Jacquelri-Morand, Camiller, Ruth Redmond-Cooper, Maryvonne de Saint Pulgent, Jean-Marc Sauvé, Marie-Anne Sire, Jean-Eric Schoettl, Nicolas Thiébaut, Noé Wagener.
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