Steckbrief 6. Regionale Lizenzkommissionen
Die regionalen Provisionen für die Erteilung, Verweigerung, den Entzug oder die Erneuerung von Lizenzen werden für alle vor dem 1. Oktober 2019 eingereichten Lizenzanträge oder Verlängerungsanträge fortgesetzt.
I. Für ab dem 1. Oktober eingereichte Deklarationen kann der Präfekt der Region bei Bedarf eine Kommission einberufen nachträglich insbesondere um eine Bilanz der Erklärungen über die Tätigkeit des Künstlers, der strittigen Fälle und der verhängten Verwaltungssanktionen zu ziehen, jeden Vorschlag für das Meldesystem und jede besondere Situation und Schwierigkeiten bei der Anwendung zu unterbreiten.
Beispiel für die empfohlene Zusammensetzung des Ausschusses:
- Der Regionaldirektor für Unternehmen, Wettbewerb, Arbeit und Beschäftigung;
- mindestens ein Vertreter eines Bezirksausschusses zur Betrugsbekämpfung;
- Vertreter der repräsentativen Berufsverbände in einem der Zweige der darstellenden Kunst, die im Nationalrat der darstellenden Berufe des künstlerischen und technischen Personals sitzen;
- auf Vorschlag der nationalen Vertretungsorganisationen für darstellende Kunst, der Vertreter der repräsentativen Berufsverbände in einem der Zweige der darstellenden Kunst, die im Nationalen Rat der darstellenden Berufe vertreten sind, Unternehmer im Bereich der Live-Unterhaltung;
- Vertreter von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung;
- Vertreter der sozialen Organisationen, die für den Unterhaltungssektor zuständig sind;
- qualifizierte Persönlichkeiten, die aufgrund ihrer Kompetenz in den Bereichen Sicherheit von Veranstaltungsorten, Arbeitsbeziehungen und Sozialrecht ernannt werden.
Er. Die betreffenden Berufsverbände und Einrichtungen können dem Präfekten jederzeit Störungen melden, von denen sie Kenntnis haben.
III. Der Präfekt kann jederzeit, auch bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Falles, mit den zuständigen Stellen und Kontrollbehörden, die für die Überprüfung der Einhaltung des Rechts zuständig sind, Kontakt aufnehmen oder diese zusammenbringen (Arbeitsaufsichtsbeamte, Organisationen für die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten, Sozialversicherungsträger, Feuerwehrkommissionen in öffentlichen Einrichtungen usw.).