Sie sind eine öffentliche Einrichtung, ein Verein (Verein Gesetz 1901, anerkannter gemeinnütziger Verein...), ein Fonds oder eine Stiftung, eine Gemeinschaft. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Sie der Verwaltung jährlich den Gesamtbetrag der erhaltenen Spenden und die Anzahl der im Rahmen des Mäzenatentums ausgestellten Steuerquittungen melden. Wie? Wir erklären es Ihnen.
Was ist die Meldepflicht?
Artikel 19 des Gesetzes Nr. 2021-1109 vom 24. August 2021 zur Wahrung der Grundsätze der Republik führt eine Erklärungspflicht für alle Spendenorganisationen (wie Vereine, Fonds und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen usw.) ein. Von nun an erklären diese jährlich im Rahmen der Ermäßigung der Fördersteuer:
- Der Gesamtbetrag der erhaltenen Spenden (Wert in Euro)
- Der Anzahl der ausgestellten Steuerbescheinigungen und Bescheinigungen
- Diese Maßnahme stärkt auch die Kontrolle der Steuereinnahmen. Denn neu müssen Unternehmen eine Steuerquittung haben, um von der Steuerermäßigung profitieren zu können. Für Spenden und Zahlungen ab dem 1. Januar 2022 Spendenunternehmen müssen über eine Steuerquittung verfügen, um ihre Spenden gegenüber der Steuerbehörde nachweisen zu können.
- Zweck der Meldepflicht ist es, Daten effizienter, um Informationen über die Verteilung der Spenden zu erhalten.
Welche Stellen sind von der neuen Meldepflicht betroffen?
Die von der neuen Meldepflicht nach Artikel 222a des CGI sind diejenigen, die den Steuerpflichtigen Bescheinigungen, Quittungen oder andere Dokumente ausstellen, aus denen hervorgeht, dass sie Anspruch auf Steuerermäßigungen im Rahmen des Mäzenatentums haben zugunsten der besonderen und der Unternehmen (Artikel 200 und 238 a des CGI) und Besteuerung des Vermögens von Immobilien (Artikel 978 des CGI).
Wann soll ich mich anmelden?
Diese neue Meldepflicht gilt für Dokumente, die für Spenden und Auszahlungen ausgestellt wurden ab dem 1. Januar 2021.
- Für im Jahr 2021 ausgestellte Quittungenwird eine zusätzliche Frist gewährt bis 31. Dezember 2022. Für dieses Jahr können Sie die Deklaration abgeben bis 31. Dezember 2022.
- Für ab 2022 ausgestellte Belegedie Erklärung muss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres abgegeben werden oder, wenn das Haushaltsjahr abgeschlossen ist am 31. Dezember spätestens am zweiten Arbeitstag nach dem 1. Mai.
Wie erfolgt die Meldung?
Stelle, für die eine Steuererklärung abzugeben ist | Stelle, die keiner Steuererklärung unterliegt |
1) Sie sind eine unterstellte Einrichtung Ihre Steuererklärung erfolgt gleichzeitig mit der Gewinn- und Verlusterklärung. Formular Nr. 2065-SD (Rahmen L) | Sie müssen die Erklärung online unter meine vereinfachten Abläufe. |
2) Sie sind eine Organisation die nur Vermögenseinkommen beziehen Ihre Erklärung ist Teil des Einkommensteuerformulars. |
Welche Sanktionen sind bei Nichteinhaltung der Meldepflichten vorgesehen?
Artikel 1729 B des CGI sieht vor, dass bei Nichterfüllung der Anmeldung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eine Geldstrafe von 150 € wird angewendet. Diese wird auf 1.500 € im Falle eines Verstoßes im zweiten aufeinanderfolgenden Jahr die Verpflichtung zur Hinterlegung.
Außerdem können festgestellte Versäumnisse oder Ungenauigkeiten zu weiteren Geldbußen führen: 15 € pro Unterlassung oder Ungenauigkeitmit ein Fußboden von 60 €.