Kandidat für das immaterielle Erbe der Menschheit
Als Vertragsstaat des Übereinkommens zum Schutz des ICP kann Frankreich der UNESCO Anträge für die Aufnahme einiger seiner Elemente in die ICP-Listen der Menschheit vorlegen. Die Bewerbungsunterlagen müssen zuvor beim Kulturministerium eingereicht worden sein.
Das weitere Vorgehen
Vor der Anmeldung bei der UNESCO müssen die Praktiken vom Ministerium für Kultur (DIRI) in das Nationale ICP-Inventar Frankreichs aufgenommen werden.
Die Bewerbungsunterlagen zur Prüfung für die Aufnahme in eine der beiden Listen (Dringlichkeitsliste, Repräsentative Liste) oder in das Register für bewährte Verfahren müssen in Papierform in zweifacher Ausfertigung und in elektronischer Form bei der DIRI eingehen durch Ausfüllen der geltenden UNESCO-Antragsformulare (hier erhältlich).
Die Bewerbungsunterlagen werden vom Ausschuss für ethnologisches und immaterielles Erbe (CPEI) geprüft, der je nach Projektfortschritt entscheidet, ob die Unterlagen an die UNESCO übermittelt werden oder ob zusätzliche Informationen angefordert werden. Der EIRP kann bei Bedarf auch die Projektträger anhören.
Kontakt für Formalitäten und Auskünfte
Lily MARTINET
Ministerium für Bildung und Kultur
Abteilung für Forschung, Valorisierung und immaterielles Kulturerbe
6 rue des Pyramides, 75001 Paris
lily.martinet@culture.gouv.fr
01 40 15 76 49
Das PCI Emblem der UNESCO
Das PCI-Emblem (Logo) der Unesco unterliegt spezifischen Nutzungsbedingungen.
Mit dem PCI-Emblem der Unesco kommunizieren
Die Aufnahme in die ICP-Listen der Unesco berechtigt nicht zur automatischen Verwendung des Logos "Immaterielles Kulturerbe der Unesco". Die betreffenden Halter können diese Eintragung jedoch schriftlich angeben. Seine Verwendung, sogenannte "Patronage", unterliegt der vorherigen Genehmigung der UNESCO, nach Stellungnahme des Ministeriums für Kultur und der französischen Nationalkommission für die UNESCO.
Der Französisches Zentrum des PCI über die erteilten Genehmigungen informiert wird. Das Emblem kann nur in seiner Form verwendet werden, die mit dem UNESCO-Logo verbunden ist (Tempel links/ ICP-Emblem rechts). Es ist an kein eigenes Element gebunden und wird niemals für langfristige Zwecke gewährt, sondern nur für präzise und punktuelle Aktivitäten.
Zu befolgende Schritte
1. Erstellung des Patronatsantragsdossiers (4 Monate vor der geplanten Aktivität).
- Stellen Sie sicher, dass der Antrag auf Verwendung des Emblems nur Ereignisse, Veranstaltungen oder Arbeiten abdeckt, die genau in Zeit und Raum liegen und mit der Verteidigung des ICP gemäß der Definition der UNESCO zusammenhängen.
- Stellen Sie sicher, dass die geplante Aktivität finanziell und technisch gesichert ist und dass der Kommunikationsplan die beabsichtigte Verwendung des Emblems ausdrücklich angibt.
- Download und Ausfüllen des Antragsformulars für die UNESCO-Schirmherrschaft (hier erhältlich), wobei die erforderlichen Unterlagen beizufügen sind.
2. Konsultation Kultusministerium und CNFU.
Sobald das Dossier erstellt ist, wird es in gedruckter oder elektronischer Form zusammen mit einem einführenden Schreiben an folgende Stellen geschickt:
Lily Martinet
lily.martinet@culture.gouv.fr
Ministerium für Kultur/ Abteilung für Forschung, Valorisierung und immaterielles Kulturerbe/ 6 rue des Pyramides/ 75001 Paris
UND
Alexandre Navarro
alexandre.navarro@diplomatie.gouv.fr
Französische Nationalkommission für die UNESCO/ 57 boulevard des Invalides/ 75007 Paris
Um den ungebührlichen Verkehr von Bilddateien zu begrenzen und ihre Weiterverwendung ohne vorherige Genehmigung zu verhindern, Die Nationale Kommission wird verlangen, dass dem Antrag auf Erteilung des UNESCO-Emblems eine schriftliche Zusage der Antragsteller beigefügt wird, diese Dateien nicht über die punktuellen Umstände der Gewährung oder die Verwendung hinaus zu verbreiten, für die sie dann genehmigt wurden.
3. Übermittlung Antrag an UNESCO.
Bei positive Antwort Gemeinsam mit dem Ministerium und der CNFU werden Sie über die Übermittlung Ihrer Antragsunterlagen an die Generaldirektorin der Unesco (Sekretariat für die Verwendung des ICP-Emblems) informiert.
Bei negative AntwortSie werden auch von einer dieser Behörden informiert.
4. Antwort der UNESCO.
Wenn das Ministerium und die CNFU Ihr Gesuch unterstützt und Ihren Antrag übermittelt haben, wird die UNESCO es innerhalb von 3 Monaten bearbeiten und Sie schriftlich über ihre endgültige Entscheidung informieren.
Im Falle einer Einigung erhält die zuständige Stelle ein offizielles Schreiben des UNESCO-Sekretariats, in dem die allgemeinen Bedingungen für die Verwendung des Emblems des Übereinkommens von 2003 festgelegt sind.
Jede Ablehnung führt zu einem mit Gründen versehenen Schreiben des Unesco-Sekretariats. Das Ministerium und die CNFU werden über den Beschluss der UNESCO informiert.
5. Beschaffung der elektronischen Dateien des Emblems des Übereinkommens 2003.
Im Falle einer Einigung kontaktiert die zuständige Stelle ICH-embleme, um die entsprechende elektronische Datei zu erhalten. Diese Datei darf nicht ohne vorherige Genehmigung weitergegeben oder wiederverwendet werden.
6. Konsultation der CNFU bei der Erarbeitung der Kommunikationsmodelle.
Die Projektträger werden gebeten, die CNFU (alexandre.navarro@diplomatie.gouv.fr) bei der Entwicklung der Kommunikationsmodelle, in denen das Emblem erscheinen soll. Sie kann den Grafikern und Projektträgern die korrekte Verwendung des Emblems und die Einhaltung der grafischen Normen versichern.
7. Bericht an die UNESCO.
Das Ziel der Gewährung der Verwendung des Emblems des Übereinkommens von 2003 für Schirmherrschaftszwecke besteht darin, das Bewusstsein und die Wirkung des Übereinkommens zu erweitern.
Nach Abschluss der Aktivität übermittelt die zuständige Stelle der Unesco einen Bericht (Das Formular finden Sie hier) zur Bewertung der Sichtbarkeit, des Umfangs und der Auswirkungen der von der Schirmherrschaft begünstigten Tätigkeit.
Zusammen mit Beispielen von Materialien und Dokumenten, die mit dem Emblem versehen sind, ist der Bericht per Post oder elektronisch an folgende Anschrift zu richten:
- ICH-emblem@unesco.org
- Unesco/ Abschnitt des immateriellen Kulturerbes/ 1 rue Miollis/ 75732 Paris cedex 15
mit Kopie Lily Martinet und Alexandre Navarro.
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