Die territorialen Kommissionen der archäologischen Forschung
Die Gebietskommissionen für archäologische Forschung (CTRA) können zu allen Fragen konsultiert werden, die die archäologische Forschung in ihrem Zuständigkeitsbereich betreffen.
Die CTRA ersetzt die 1994 gegründeten interregionalen Kommissionen für archäologische Forschung (Cira). Seit 2011 waren es sieben, und aufgrund der neuen Organisation des Territoriums der Republik sind es nun sechs.
Sie sind nach Kompetenzbereichen gegliedert und in ihrer Zusammensetzung dem Umfang ihrer Tätigkeit angepasst. Neben ihrem Präsidenten - dem Präfekten der Region, der Sitz des Gebiets ist - bestehen sie ausschließlich aus Persönlichkeiten, die aufgrund ihrer Kompetenz in der Archäologie benannt wurden und aus den verschiedenen Institutionen oder Diensten stammen, die auf dem Staatsgebiet in der Archäologie tätig sind. Diese Persönlichkeiten werden außerdem unter Berücksichtigung des Gleichgewichts zwischen den verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen der Disziplin ernannt.
Ein Mitglied der Delegation für Inspektion, Forschung und Innovation, Archäologisches Kollegium, nimmt an den Sitzungen jedes Ausschusses mit beratender Stimme teil.
Die CTRA können zu allen Fragen, die die archäologische Forschung in ihrem Zuständigkeitsbereich betreffen, konsultiert werden; sie sind insbesondere zuständig für:
- Beratung zu Anträgen auf Genehmigung geplanter Ausgrabungen und Projekten vorbeugender archäologischer Operationen für die Archäologie an Land oder unter Wasser;
- eine Stellungnahme zu den Gebieten abzugeben, in denen eine archäologische Verschreibung vermutet wird;
- Abgabe eines Gutachtens vor einem etwaigen Entzug der Durchsuchungsgenehmigung;
- Bewertung der Berichte über Ausgrabungen,
- in bestimmten Fällen das wissenschaftliche Interesse an unbeweglichen oder beweglichen archäologischen Gütern zu bewerten.
Sie sind auch für die Prüfung der Jahresbilanz und des Programms der Operationen des kommenden Jahres für jede Region zuständig. Sie formulieren Vorschläge und Stellungnahmen zur archäologischen Tätigkeit des Gebiets, einschließlich Publikationsprojekten. Schließlich können sie Sachverständige für alle für notwendig erachteten Missionen anhören oder benennen und eine ständige Delegation einrichten.
Die interregionalen Kommissionen für archäologische Forschung veröffentlichen jährlich den Bericht über ihre Tätigkeiten.