Beihilfen im Bereich der bildenden Künste
Die Anträge der bildenden Künstler auf Einzelbeihilfe sind künftig obligatorisch dematerialisiert; das vereinfachte Anmeldeportal wird vom Januar 2022 um 10:00 Uhr bis 3. März 2022 um 10:00 Uhr .
Die Lagemeldung im Sirenenregister muss auf dem neuesten Stand sein, um sich bewerben zu können. Es enthält eine Adresse in der Normandie, die dem auf dem Online-Formular angegebenen Wohnsitz entspricht.
- Zuteilung an Werkstattanlage und Materialbeschaffung: https://www.culture.gouv.fr/Demarches-en-ligne/Par-type-de-demarche/Subvention/Allocation-d-installation-d-atelier-et-d-achat-de-materiel-AIA
- Individuelle Hilfe bei der Gründung: https://www.culture.gouv.fr/Demarches-en-ligne/Par-type-de-demarche/Subvention/Aide-individuelle-a-la-creation-AIC
- Dekret Nr. 2015-92 vom 28. Januar 2015 über die Gewährung dezentralisierter Beihilfen für Künstler, Urheber grafischer und plastischer Werke
- Erlass vom 3. April 2015 über das Verfahren für die Gewährung dezentralisierter Beihilfen für Künstler, die grafische und bildende Werke schaffen
Ein Termin mit dem Kunstberater Jérôme Felin ist unerlässlich jerome.felin@culture.gouv.fr .