Steckbrief 1.1. Einstufung als bemerkenswerter Kulturstandort. Abgrenzungsphase - Bauherr Staat
Der Staat kann auf Vorschlag der Nationalen Kommission für das Kulturerbe und die Architektur oder der Regionalen Kommission für das Kulturerbe und die Architektur die Initiative ergreifen, um eine Klassifizierung als Bemerkenswertes Kulturerbe (SPR) vorzunehmen. Die Gemeinschaft muss von Beginn des Verfahrens an in alle Phasen einbezogen werden. Der Staat kann gegebenenfalls eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft beantragen.
Artikel L.631-1 bis L.631-2 & R.631-1 bis R.631-4 Code des Kulturerbes
1. Die Vorstudie
Die Vorstudie zielt darauf ab, den Umfang des SPR auf der Grundlage einer Diagnose zu definieren, die es ermöglicht, das historische, architektonische, archäologische, künstlerische oder landschaftliche Interesse des betreffenden Gebiets zu bewerten.
Die Ausarbeitung dieser Studie wird von derArchitekt der Gebäude von Frankreich (ABF) in Absprache mit dem Architekturberater der Regionalen Direktion für Kulturangelegenheiten (DRAC) Grand Est und der (den) betroffenen Körperschaft(en).
Ein Studienbeauftragter kann eingestellt werden, um die ABF bei der Erstellung der Studie zu unterstützen.
2. Konsultation der Nationalen Kommission für Kulturerbe und Architektur (CNPA)
Sobald der Entwurf des Umfangs der SPR feststeht, befasst der Präfekt der Region (DRAC Grand Est) den Minister für Kultur mit der Nationale Kommission für Kulturerbe und Architektur (CNPA).
Das übermittelte Dossier muss die Vorstudie einschließlich der Diagnose, den Vorschlag für den Umfang und das Verwaltungsinstrument sowie die Beratung der zuständigen Behörde, die das Projekt validiert, und gegebenenfalls die Stellungnahme der betreffenden(n) gemeinsamen(n) Behörde(n) enthalten.
Die Gemeinschaft und gegebenenfalls der Projektbeauftragte sind an der Vorstellung des Projekts vor der CNPA beteiligt.
Die CNPA äußert sich zum Entwurf des Umfangs und schlägt das geeignetste Managementinstrument vor, Plan zur Sicherung und Aufwertung (PSMV) oder Plan zur Aufwertung der Architektur und des Kulturerbes (PVAP) oder beide (Stecker Nr. 2 und Nr. 3).
Der Minister für Kultur holt die Zustimmung der Planungsbehörde und gegebenenfalls die Stellungnahme der betreffenden(n) Gemeinde(en) ein. Schweigen der zuständigen Behörde für 3 Monate gilt als stillschweigende Zustimmung
3. Die öffentliche Umfrage
Der Präfekt des Departements die öffentliche Erhebung unter den in Artikel L.123-1 und folgende Umwelt Code. Der vom Verwaltungsgericht benannte Untersuchungsbeauftragte muss über ein Dossier verfügen, das es ihm ermöglicht, die Öffentlichkeit über die Gründe und Folgen der Gründung einer SPR zu informieren.
Im Falle einer Änderung des Projekts nach Abschluss der öffentlichen Untersuchung holt der Kultusminister erneut die Stellungnahme der CNPA und die Zustimmung der zuständigen Planungsbehörde und gegebenenfalls die Stellungnahme der betreffenden(n) gemeinsamen(n) Behörde(en) ein. Schweigen der zuständigen Behörde für 3 Monate gilt als stillschweigende Zustimmung
4. Der Einstufungsentscheid
Nach Abschluss der öffentlichen Untersuchung übermittelt der Präfekt des Departements dem Präfekt der Region (DRAC Grand Est) Antrag auf Einstufung der SPR.
Das Dossier umfasst den angenommenen Entwurf der SPR, die Stellungnahme der CNPA, die Beratung der zuständigen Behörde zur Bestätigung des Projekts, die Stellungnahme und den Bericht des Untersuchungsbeauftragten.
Die Entscheidung über die Einstufung, die den Umfang abgrenzt, wird durch Erlass des Kultusministers getroffen.
Ohne Zustimmung der Planungsbehörde wird die Einstufung per Dekret im Staatsrat beschlossen. Sie wird der für den Städtebau zuständigen Behörde vom Präfekten der Region mitgeteilt, gegebenenfalls mit einer Kopie an die betreffenden Gemeinden.
5. Werbe- und Informationsmassnahmen
Die Entscheidung über die Einstufung der SPR ist Gegenstand der inArtikel R.153-21 des Code de l'urbanisme : Anzeige für 1 Monat am Sitz der Öffentlichen Anstalt für Interkommunale Zusammenarbeit und/oder im Rathaus(en), mit Hinweis auf diese Anzeige in einem Amtsblatt der Abteilung, Veröffentlichung in der Sammlung der Verwaltungsakte oder im Amtsblatt, wenn Dekret im Staatsrat.
Wenn die Gemeinde durch einen Stadtentwicklungsplan, ein städtebauliches Dokument oder eine Gemeindekarte abgedeckt ist, muss die Streckenführung des SPR dem Dokument beigefügt werden.
6. Auswirkungen der Einstufung als bemerkenswerte Kulturerbestätte
Die Entscheidung über die Einstufung als SPR ist der erste Schritt. Die Ausarbeitung des Verwaltungsdokuments PSMV und/oder PVAP kann dann in Angriff genommen werden (siehe Datenblätter Nr. 2 und Nr. 3).
Nach der Veröffentlichung der Entscheidung über die Einstufung als SPR muss eine örtliche Kommission eingesetzt werden (siehe Steckbrief Nr. 4).
Die SPR muss auch mit Mitteln der Mediation und der Bürgerbeteiligung ausgestattet sein.
Arbeiten, die den Zustand der äußeren Gebäudeteile, einschließlich des zweiten Bauwerks, verändern können, bedürfen der vorherigen Genehmigung. Die internen Arbeiten unterliegen der vorherigen Anmeldung ab dem Erlass, der die Prüfung eines PSMV vorschreibt.
Die Knechtschaft der Umgebung wird im Umkreis der SPR ausgesetzt, ein Verfahren zur Schaffung eines Abgegrenzten Umkreises der Umgebung kann parallel eingeleitet werden.
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