Erwerb der Sammlungen "Musée de France" / Regionalfonds (FRAM)
Das Ministerium für Kultur und die DRAC Grand Est begleiten wissenschaftlich und finanziell die Bereicherung der Sammlungen der französischen Museen.
Die regionale wissenschaftliche Kommission "Acquisition" (CSR)
Der Übergang zur regionalen wissenschaftlichen Kommission "Acquisition" (CSR): eine Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung der DRAC
Für Museen, die die Bezeichnung "Musée de France" tragen, sieht das Gesetz vor, dass jeder Entscheidung über den Erwerb, ob kostenlos oder gegen Entgelt, der Stellungnahme der regionalen wissenschaftlichen Kommission (CSR) der Sammlungen der "Musée de France" vorangeht.
Kalender der Gehilfensions acquisition - Grand Est
Die Akten können unabhängig vom Ort der Sitzung entweder vor Ort oder per Videokonferenz von einem der DRAC Grand Est-Standorte aus präsentiert werden.
Frist für die Einreichung der Unterlagen bei der DRAC | Ort der Ausschüsse | Daten der Akquisitionskosten 2022 |
4. Januar 2024 | DRAC - Standort Straßburg | und 16. Februar 2024 |
4. April 2024 | DRAC - Standort Metz | und 17. Mai 2024 |
27. Juni 2024 | DRAC - Standort von Châlons-en-Champagne | und 20. September 2024 |
31. Oktober 2024 | DRAC - Standort Metz | 5. und 6. Dezember 2024 (für Spenden und Inventarregulierungen nach Erhalt) |
Die Organisation der Regionalkommission "Erwerb"
Die regionale wissenschaftliche Kommission (CSR), die für die Prüfung von Beschaffungsvorhaben zuständig ist, gibt eine einfache MeinungVor jeder Entscheidung über den Erwerb - gegen Entgelt und unentgeltlich (Schenkung, Vermächtnis, Zuweisung) - einer Immobilie, die dazu bestimmt ist, die Sammlungen eines "Musée de France" zu bereichern.
Die positive Stellungnahme der Sachverständigen ist obligatorische Voraussetzung für jede finanzielle Unterstützung der DRAC Grand Est.
Die der regionalen wissenschaftlichen Kommission vorgelegten Beschaffungsvorschläge werden nach folgenden Kriterien geprüft:
- Interesse des Objekts an den Sammlungen des Museums ) unter besonderer Berücksichtigung der im wissenschaftlichen und kulturellen Projekt des Museums und der französischen öffentlichen Sammlungen festgelegten Ziele der Beschaffungspolitik;
- Echtheit des Gegenstands;
- Zustand des Gegenstands (der gegebenenfalls wissenschaftlich untersucht werden kann);
- Bewertung des Preises des Gegenstands.
Häufig gestellte Fragen zu "Akquisition"
Eine häufig gestellte Frage steht Ihnen zur Verfügung.
Sie beantwortet die wichtigsten Fragen in Bezug auf die Arbeitsweise der Regionalen Wissenschaftlichen Kommission Erwerb, das Verfahren im Falle des dringenden Erwerbs, Beihilfe des Regionalen Fonds für den Erwerb von Museen (FRAM), des Fonds für das Erbe, Vorkaufsrecht...
Einreichung eines Dossiers bei der Regionalkommission "Acquisition"
Die Dokumente, die Sie bei der Einreichung Ihres Dossiers einreichen müssen:
Die folgenden Dokumente sind den Museumsberatern Ihrer Region (siehe Kontaktdaten unten auf dieser Seite) ca. 7 Wochen vor der Kommission per Kurier zu übermitteln (siehe Ausschusstermine oben).
- das Antragsformular für den Erwerb mit den in diesem Formblatt aufgeführten Unterlagen;
- die Modelltabelle "Abstimmung Erwerb" Angabe (Stadt, Name des Museums und die ersten 6 Spalten).
NB Unvollständige Unterlagen können nicht geprüft werden.
Für die Übermittlung schwerer Dokumente per Kurier verwenden Sie bitte France transferoder WeTransfer.
Informationsmaterial über die Kommission "Erwerb" im FernsehenFusszeile laden :
- die Geschäftsordnung der regionalen wissenschaftlichen Ausschüsse;
- die Liste der Mitglieder der ständigen Delegation, der Mitglieder des Ausschusses "Beschaffung";
- Liste der Hauptabteilungen, bei denen Stellungnahmen einzuholen sind;
- die Kontaktdaten des Referenten der Region Grand Est des Museumsdienstes Frankreich/Kulturministerium .
Der Regionalfonds für den Museumserwerb (FRAM)
Eine Politik der Unterstützung Staat/Region
Der Regionale Fonds für den Erwerb von Museen (FRAM) im Osten ist eine öffentliche Einrichtung zur jährlichen Unterstützung, die Mittel des Staates und der Region in gleicher Höhe mobilisiert.
Es hat die Aufgabe, teilweise den Erwerb von Kunstwerken und Sammlerstücken zu subventionieren, die die Museen der Region als "Museen Frankreichs" durchführen möchten.
Beantragung von Beihilfen im Rahmen des FRAM
Nach Übermittlung der befürwortenden Stellungnahme an die regionalen wissenschaftlichen Ausschüsse (CSR) oder nach ständige Delegationdas Museum wird aufgefordert, der DRAC - und der Region - den offiziellen Antrag für das oder die Beschaffungsprojekt(e) für das(s), welches(e) im Rahmen des FRAM unterstützt werden soll(en) unverzüglich zu übermitteln.
Die Museumsberater legen die Unterlagen auf der Grundlage der im Rahmen der CSR vereinbarten Diskussionen vor, bevor die Höhe der zu gewährenden Beträge erörtert wird.
Kalender der jährlichen Sitzung des FRAM
Zwei Sitzungen werden im Jahr 2024 organisiert :
- 28. Juni 2024 (zuvor 21. Juni): Frist für die Einreichung der Unterlagen: 31. Mai 2024
- Am 8. November 2024: Frist für die Einreichung der Unterlagen: 11. Oktober 2024
Die an die DRAC Grand Est zu übermittelnden Antragsunterlagen müssen folgende Unterlagen enthalten:
- das Antragsformular FRAM Grand Est zum Herunterladen unten auf dieser Seite 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1.
- eine von der Aufsichtsbehörde unterzeichnete Absichtserklärung an die Regionaldirektorin für kulturelle Angelegenheiten;
- die beglaubigte Rechnung über den Erwerb;
- der Finanzierungsplan, wenn er sich von dem in der CSR vorgelegten Akte unterscheidet;
- gegebenenfalls zusätzliche Fotos zu den mit der CSR-Akte übermittelten Fotos.
Alle diese Teile sind elektronisch zu übermitteln, siehe Kontakte unten auf dieser Seite, über We transfer, wenn das Gewicht 3 MB überschreitet.
Zum Download bereit:
- Rahmenkonvention des FRAM Grand Est
- FRAM Merkblatt zur Erläuterung
- Formular für Beihilfeanträge im Rahmen des FRAM
Höhe der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe ist je nach den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinschaft und dem - für die Einrichtung - außergewöhnlichen Charakter bestimmter Ankäufe unterschiedlich.
Sie liegt üblicherweise bei 50% für die kumulierten Anteile Staat und Region und kann manchmal darüber hinausgehen. Ein Mindestbetrag von 1.000 € ist vorgeschrieben, aber es ist möglich, konsistente Lose zu bilden, um diesen Mindestbetrag zu erreichen.
Bilanz der letzten Akquisitionen im Rahmen des FRAM
FRAM 2019 : VP Regionalkomitee 2019
Der Fonds des Kulturerbes/ Ministerium für Kultur
Begleitung des Erwerbs wichtiger Werke
Der Erwerb von Werken durch Museen in Frankreich kann vom Staat aus Mitteln des Fonds für das Kulturerbe gefördert werden.
Werke von großem Interesse, für die der Erwerb das einzige Mittel zum Schutz des nationalen Erbes darstellt oder eine bemerkenswerte Bereicherung ermöglicht, können in den Genuss dieser Rechte kommen.
Die Inanspruchnahme des Vermögensfonds muss im ursprünglichen Finanzierungsplan vorgesehen werden.
Die Zuschüsse aus dem Fonds für das Kulturerbe können nicht zusätzlich zu den staatlichen Zuschüssen aus dem Anteil der FRAM gewährt werden, sondern können mit dem Anteil der Region kombiniert werden.
Ebenfalls zu konsultieren
- Bezeichnung "Museen von Frankreich"
- Restaurierung der Sammlungen "Musée de France"
- Seite "Ressourcen" über Museen für Profis
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