Beihilfen für die Schaffung und Produktion von Filmen, audiovisuellen Medien, neuen Medien und Animationen
Die DRAC Grand Est ist Unterzeichnerin eines Abkommens über die Entwicklung des Films und der audiovisuellen Medien mit dem Centre National du Cinéma et de l'Image Animation (CNC), der Eurometropole Straßburg und der Region Grand Est. Die Region ist für ihre Umsetzung verantwortlich und hat sich verpflichtet, im Bereich der Beihilfen für Kreation und Produktion tätig zu werden, indem sie einen «Fonds zur Unterstützung von Schreiben, Entwicklung und Produktion von Filmen, audiovisuellen Medien, neuen Medien und Animationen» eingerichtet hat. Dieser Fonds wird mit Unterstützung des «Beratenden Filmausschusses - Audiovisueller Ausschuss - Neue Medien - Animation» verwaltet, der sich aus Fachleuten zusammensetzt.
Im Rahmen des Übereinkommens "2017-2019" haben sich die Partner des Übereinkommens im Hinblick auf die gemeinsame territoriale Diagnose folgende Hauptziele gesetzt:
1. Stärkung der Politik zur Unterstützung der Schaffung und Produktion hochwertiger Werke;
2. Strukturierung und Entwicklung des Sektors;
3. Verbesserung und Ausgleich der Attraktivität der Region;
4. Förderung einer grenzüberschreitenden geografischen Positionierung;
5. Eine proaktive Politik der Unterstützung der Ausbeutung;
6. Innovation in der Bilderziehung, um die Öffentlichkeit von morgen zu erfinden;
7. Ein geeignetes Netz für die kulturelle Verbreitung und eine aktive Politik im Bereich des Filmerbes.
Beihilfen des Regionalrats Grand Est
Fonds zur Unterstützung des Schreibens, der Entwicklung und der Filmproduktion, AudiovisNeue Medien und Animation»
Im Großosten hat sich die Region verpflichtet, im Bereich der Kreation und Produktion über den Fonds zur Unterstützung des Schreibens, Entwicklung und Produktion von Film, audiovisuellen, neuen Medien und Animation».
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Qualität des künstlerischen Schaffens und die Entwicklung direkter und indirekter Arbeitsplätze zu fördern, begleitet von seiner strategischen geografischen Lage, ehrgeizige Projekte und einen Beitrag zur Verbreitung seines Territoriums und seiner Talente auf nationaler und internationaler Ebene.
Die verschiedenen Beihilfen
- Förderung des Filmschaffens - audiovisuelle Medien - neue Medien;
- Beihilfe für die Entwicklung von Film- und audiovisuellen Werken oder für die neuen Medien;
- Beihilfe für die Entwicklung und Produktion von Animation;
- Beihilfe für die Produktion von Kurzfilmen;
- Beihilfe für die Produktion von Spielfilmen;
- Beihilfen für die audiovisuelle Produktion und neue Dokumentationsmedien;
- Beihilfen für die audiovisuelle Produktion und neue fiktive Medien.
Für Auskünfte über alle "Kino- und audiovisuellen" Einrichtungen der Region : cinema.audiovisuel@grandest.fr
Mehr erfahren (auf der Website der Region Grand Est)
Fonds d'aide Produktion von audiovisuellen und Filmproduktionen der Eurometropole Straßburg
Die Eurometropole Straßburg verfügt auch über einen Fonds zur Unterstützung der audiovisuellen und filmischen Produktion für Spielfilme, Kurzfilme, TV- und Dokumentarfilme durch den Erwerb von Übertragungsrechten.
Diese Beihilfe kann mit dem von der Region Grand Est eingerichteten Regionalfonds «zur Unterstützung der Filmproduktion, der audiovisuellen Produktion, der neuen Medien und der Animation» kombiniert werden.
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Grenzüberschreitende audiovisuelle und filmische Zusammenarbeit: Förderfonds au gemeinsame Entwicklung der Großregion
Förderung von Koproduktionen zwischen Frankreich, Deutschland, Luxemburg und Belgien
Der Film Fund Luxemburg, die Saarland Medien GmbH, das Ministerium der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, die Region Grand Est, der CNC und die FFA haben sich seit 2015 zusammengeschlossen, um den Fonds für die grenzüberschreitende Ko-Entwicklung der Großregion zu schaffen.
Ziel ist es, die grenzüberschreitende audiovisuelle und filmische Zusammenarbeit zu stärken und ehrgeizige Koproduktionen zwischen Frankreich, Deutschland, Luxemburg und Belgien zu fördern.
Förderfähig sind Lang- und Mittelfilmprojekte (Dokumentar-, Animations-, Spielfilm- oder Fernsehprojekte) sowie neue Medienprojekte in deutscher, französischer oder luxemburgischer Sprache, die für die kommerzielle Nutzung im Kino oder Fernsehen bestimmt sind.
Gebiet der Großregion: Luxemburg, die Region Grand-Est, das Saarland und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens.
Staatliche Beihilfender CNC
Das Nationale Zentrum für Kinematographie und Bewegtbild (CNC) bietet verschiedene Hilfsmittel an: Animation, Dokumentation, Fiktion, Hilfe für den Piloten, Unterstützung der Handlung...
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