24 Ferienorte in der ganzen Region sind freiwillig, um Künstler für zwei aufeinanderfolgende Wochen aufzunehmen.
Jugendherbergen, Feriendörfer und -zentren, Unterkünfte, angepasste Aufenthalte: Diese 24 Strukturen haben eine große Vielfalt an geografischen Situationen und Aufgaben. Sie bieten vielfältige Arbeitsumgebungen und vielfältige Handlungsmöglichkeiten.
Alle künstlerischen Bereiche sind von diesem Vorschlag für eine künstlerische Residenz betroffen: Tanz, Zirkus, Theater, Marionetten, Buch und Lesen, Musik, bildende Kunst, Kulturerbe.
Kulturelle Einrichtungen in der Auvergne-Rhône-Alpes können ebenfalls Partner dieser Einrichtung sein und den Antrag auf Aufenthalt für Künstler oder Unternehmen stellen.
Diese künstlerischen Residenzen «Kreation und kulturelle Aktionen» sehen die Gliederung von drei Teilen «künstlerische Kreation/Forschung» (50 % der Aufenthaltszeit), «kulturelle Aktionen, künstlerische Praktiken und Übertragung» vor (40 % der Aufenthaltszeit) bei Personen, die den Ferienort besuchen und «Ausstrahlung/Ausreise» (10% der Zeit).
Interessiert (an) an diesem Gerät?
Alle notwendigen Informationen finden Sie in der Charta Auvergne-Rhône-Alpes des Aufrufs zur Einreichung von Projekten unter: https://www.culture.gouv.fr/Demarches-en-ligne/Par-type-de-demarche/Appels-a-projets-candidatures/Ete-culturel
Bewerbungsschluss: 16. Februar 2024
Kreativ-, Medien-, Kulturindustrie-, Kultur- und Gebietsarbeit:
Sie ist eine Referentin: Noëlle Delcroix
Manager für die Referenz: Lyla Cheniti
Laden Sie die Liste der Urlaubsorte herunter UNAT 2024:
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