Die Kulturministerin Roselyne Bachelot-Narquin begrüßt das Erscheinen von zwei Dekreten zur Einführung von Soforthilfen für anerkannte politische und allgemeine Pressetitel (IPG) von den Folgen der Gesundheitskrise besonders betroffen. 

Sie betreffen einerseits die durch die gerichtliche Liquidation von Presstalis am stärksten gefährdeten Verleger und andererseits die ultramarinen Titel. 

Diese Sonderregelungen, über deren Mittel im dritten Berichtigungshaushaltsgesetz für das Jahr 2020 abgestimmt wurde, sind Teil des vom Präsidenten der Republik gewollten Plans "Presse". Sie ergänzen ein erstes Dekret, das im Amtsblatt vom 15. August veröffentlicht wurde und außerordentliche Hilfe für die Pressesender leistet.

Das Dekret zur Einführung einer außerordentlichen Beihilfe in Höhe von insgesamt 8 Mio. EUR für die durch die gerichtliche Liquidation von Presstalis am stärksten gefährdeten Verleger richtet sich an Verleger von IPG, die für Beihilfen für den Pluralismus in Frage kommen (Unterstützung für Tageszeitungen und Veröffentlichungen mit geringen Werbemitteln) oder mit einem Umsatz von weniger als 5 Mio. EUR pro Jahr. Die Beihilfeempfänger sollten bis zum 12. März 2020 über das Postfach verteilt werden. 

Das Dekret über die Einführung einer außerordentlichen Beihilfe in Höhe von insgesamt 3 Mio. EUR für Verleger in äußerster Randlage kommt allen IPG-Titeln in Print- oder Online-Form in Übersee zugute.   Aufgrund ihrer Besonderheiten stehen diese Veröffentlichungen vor einer besonders schwierigen Situation. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Zugang der Bewohner von Übersee zu einer pluralistischen Presse zu erhalten, die Bestandteil der Informationsfreiheit, der Qualität der demokratischen Debatte und des sozialen Zusammenhalts ist. 

Die Beihilfen werden den Begünstigten in den nächsten Wochen ausgezahlt.

Die Kulturministerin ist nach wie vor voll und ganz bereit, den Pressesektor gemäß den Verpflichtungen des Präsidenten der Republik zu unterstützen.