Die Generalunternehmer
Das Eingreifen an einem historischen Denkmal erfordert in einigen Fällen eine qualifizierte Bauleitung. Die Auswahl dieser Bauherren erfolgt durch den Eigentümer des historischen Denkmals nach seinen eigenen Regeln unter der wissenschaftlichen und technischen Aufsicht des Staates.
Die Generalunternehmer
Die Wahl eines Hauptauftragnehmers für die Arbeiten an einem denkmalgeschützten oder unter Denkmalschutz stehenden Gebäude hängt von der Art des Schutzes (Eintragung oder Klassifizierung) und der Art der Arbeiten (Reparatur, Restaurierung, Modifikation) und der Art des Eigentümers.
Für die Arbeiten an Orgeln, die unter Denkmalschutz stehen, ist ein besonderer Bauherr erforderlich.
Zwischen 2005 und 2009 wurden die Vorschriften über die Bauleitung für historische Denkmäler mit dem europäischen Recht in Einklang gebracht.
Die Leitung der Restaurierungsarbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude
Für die klassifizierte Immobilien im Eigentum des StaatesDie Aufsicht über die Restaurierungsarbeiten ist unabhängig davon, ob sie ihren öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt oder nichtChefarchitekt der historischen Denkmäler durch Erlass des Ministers für Kultur (Artikel R. 621-27 Vermögensordnung).
Für die klassifizierte Immobilien, die nicht zum Staat gehören (Artikel R. 621-28 Vermögensordnung), wobei der Auftraggeber die Aufsicht (vorbehaltlich etwaiger Ausschreibungsverfahren) unter der wissenschaftlichen und technischen Aufsicht des Staates aus den folgenden Kategorien von Architekten, die als Architekten bezeichnet werden, frei wählt vonqualifizierten Architekten » :
Chefarchitekten historischer Denkmäler, einschließlich des örtlich zuständigen Chefarchitekten;
− Architekten, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (einschließlich Frankreichs) oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, in einem dieser Staaten niedergelassen sind und die Voraussetzungen für die Eintragung in ein regionales Verzeichnis der Architektenkammer nach Artikel 10 des Gesetzes Nr. 77 erfüllen2 vom 3. Januar 1977 sowie für die Teilnahme an den Prüfungen des Auswahlverfahrens gemäß Artikel 2 Nr. 2 des Dekrets Nr. 2007-1405 vom 28. September 2007.
Die Fähigkeiten des Architekten werden als ausreichend und notwendig erachtet, wenn sie die kumulativen Bedingungen erfüllen, die es ihm ermöglichen, sich für das Bewerbungsgespräch der Jury für das Auswahlverfahren auf der Grundlage von Zugangsausweisen für die Hauptarchitektur historischer Denkmäler zu bewerben; das heißt:
- Erfüllen Sie die Bedingungen für die Aufnahme in eine regionale Tabelle der Architektenkammer nach den Bestimmungen desArtikel 10 des Gesetzes vom 3. Januar 1977;
- Einen Diplom der Spezialisierung und Vertiefung Erwähnung «Architektur und Kulturerbe» oder eines anderen gleichwertigen Abschlusses;
- Nachweis einer regelmäßigen beruflichen Tätigkeit im Bereich der Restaurierung des Altbaus in den zehn Jahren vor der Eröffnung der Konsultation.
Bei Diplomen, die als gleichwertig mit DSA Erwähnung «Architektur und Kulturerbe»Die Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten befragt systematisch die Generaldirektion Vermögen und Architektur (Direktion für historische Denkmäler und Kulturstätten), um die Gleichwertigkeit des vorgelegten Diploms zu überprüfen.
In Bezug auf die dritte Bedingung muss der Architekt während der 10 Jahre vor seiner Bewerbung eine regelmäßige berufliche Tätigkeit im Bereich der Restaurierung des alten Gebäudes nachweisen, entweder als Arbeitnehmer in einer öffentlichen oder privaten Agentur oder Einrichtung, die an historischen Gebäuden tätig ist, oder als Freiberufler.
Diese kumulativen Voraussetzungen betreffen die Zuständigkeit einer natürlichen Person, wie das Verwaltungsgericht Montpellier mit Urteil Nr. 1503113 vom 21. September 2017 bestätigt hat.
Von einer juristischen Person eingereichter Antrag: Die Gesellschaften können sich auch für solche Aufträge bewerben, sofern sie über einen Architekten verfügen, der die obengenannten kumulativen Voraussetzungen erfüllt.
Das Verwaltungsgericht La Réunion hat in einem Beschluss Nr. 1801183 vom 30. Januar 2019 entschieden, dass«Es gibt keine Bestimmung, die vorschreibt, dass der Facharchitekt eine Mehrheitsbeteiligung hat oder ein Gesellschaftsmandat in der beauftragten Architektengesellschaft der antragstellenden Vereinigung ausübt».
Der Auftraggeber teilt dem Präfekten der Region (DRAC/MHR) unmittelbar nach Wahl des Auftraggebers und in jedem Fall vor Vertragsunterzeichnung und Einreichung des Baugenehmigungsantrags mitdie Nachweise dafür, dass die Ausbildung und die Berufserfahrung der gewählten Aufsicht historische Kenntnisse belegen; Architektur und Technik, die für die Planung und Durchführung der Arbeiten an dem zu restaurierenden Gebäude erforderlich sind.
Die Bauleitung der Reparaturarbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude
Für die klassifizierte Immobilien im Eigentum des StaatesDas Ministerium für Kultur, Ministerium für Kultur, schlägt die Reparaturarbeiten an diesen Gebäuden im Einvernehmen mit den Nutzerdiensten durch den örtlich zuständigen Architekten der Gebäude Frankreichs vor, der die Bauleitung übernimmt.
Für andere denkmalgeschützte Gebäude, die dem Staat gehören, können sie auch von einem Architekten versichert werden, der das Diplom in Spezialisierung und Vertiefung in Architektur, Bezeichnung «Architektur und Kulturerbe» besitzt.
Für die als Dotation an die öffentlichen Einrichtungen des Staates übergebenen denkmalgeschützten Gebäude werden diese Arbeiten vorgeschlagen, und die Bauleitung wird entweder vom Architekten der Gebäude Frankreichs, der territorial zuständig ist, oder von einem Stadtplaner des Spezialstaats "Erbe" wahrgenommen der öffentlichen Einrichtung zugewiesen.
Für die klassifizierte Immobilien, die nicht zum Staat gehörenwählt der Auftraggeber die Aufsicht unter den Architekten, die Inhaber des Diplom der Spezialisierung und Vertiefung in Architektur Erwähnung «Architektur und Kulturerbe» oder eines anderen anerkannten Abschlusses gleichwertigen Niveaus. Die Bewertung dieser Gleichwertigkeit wird auch von der Generaldirektion Vermögen und Architektur (Direktion Historische Denkmäler und Kulturdenkmäler) vorgenommen.
Auf Beschluss des Präfekten der Region und auf Antrag des Eigentümers oder des Domanial-Bediensteten kann der Architekt der Bâtiments de France ausnahmsweise die Bauleitung dieser Reparaturarbeiten in den drei folgenden Fällen übernehmen:
- Gefahrensituation für Gebäude, d. h. wenn eine unmittelbare und plötzliche Gefahr einer irreversiblen Schädigung besteht;
- unmittelbare Gefahr für Personen;
- wenn der Auftraggeber feststellt, dass er keinen zuständigen öffentlichen oder privaten Auftraggeber finden konnte. Diese Unzulänglichkeit kann für Personen, die dem Kodex für öffentliche Aufträge unterliegen, erst nach Durchführung der in diesem Kodex vorgesehenen Publizitäts- und Wettbewerbsverfahren und nach den darin vorgesehenen Modalitäten festgestellt werden. So wird der Mangel in Bezug auf dieArtikel R. 2122-2 Code öffentliche BestellungDas heißt, wenn innerhalb der vorgeschriebenen Frist keine Bewerbungen oder Angebote eingereicht wurden, wurden nur unzulässige Bewerbungen oder unangemessene Angebote eingereicht.
Schulen, die einen Abschluss in Spezialisierung und Vertiefung in Architektur Erwähnung "Architektur und Kulturerbe" verleihen:
Ecole de Chaillot (Stadt der Architektur & des Kulturerbes)
Die Bauleitung der Umbauarbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude
Diese Arbeiten umfassen alle Arbeiten, die weder wartungsbedürftig sind (Anhang 1 des Rundschreibens über die Bauleitung von denkmalgeschützten und eingetragenen historischen Denkmälern gibt die Art der Instandhaltungsarbeiten an), noch Reparatur- oder Restaurierungsarbeiten, Das sind Neubauten in einem historischen Denkmal. Sie umfassen insbesondere die Umstrukturierung, den Ausbau, die Ausrüstung oder die technischen Anlagen.
Wenn die von einem Eigentümer oder einem öffentlichen Bediensteten geplanten Arbeiten eine Änderung im Sinne von Artikel L. 621-9 des Vermögensgesetzbuches umfassen:
wenn der Anteil der neuen Arbeiten nur geringfügig ist, werden diese Arbeiten in den Auftrag des Facharchitekten (des Chefarchitekten der historischen Denkmäler oder des «qualifizierten Architekten» gemäß der vorherigen Definition für die Restaurierungsarbeiten) einbezogen;
− wenn neue Arbeiten überwiegen, werden die diesen Arbeiten entsprechenden Aufgaben der Bauleitung unter Beachtung der geltenden Vorschriften einer Aufsicht ihrer Wahl übertragen. Soweit sie sich auf das geschützte Interesse des Gebäudes auswirken können (d. h. das Interesse an Kunst oder Geschichte, das den Schutz als historisches Denkmal rechtfertigt), legen die staatlichen Stellen die zu beachtenden architektonischen und historischen Zwänge fest.
Wenn die Auswirkungen so sind, dass die Betreuung durch einen Vermögensspezialisten gerechtfertigt ist, wird empfohlen, einem qualifizierten Architekten eine spezifische Aufgabe für die Behandlung von klassifizierten Teilen zu übertragen, entweder durch einen separaten Auftrag, oder durch Einbeziehung dieser Aufgabe in den globalen Auftrag für Bauleitung.
Die Definition des Zubehörs und des Vorrangs bezieht sich nicht nur auf den wirtschaftlichen Wert der Arbeiten, sondern auch auf ihre Auswirkungen auf das Denkmal. Die Wahrung der Integrität des Gebäudes wird dann durch die Definition der architektonischen Einschränkungen im Programm und während der gesamten Operation durch die mit der wissenschaftlichen und technischen Kontrolle beauftragten Abteilungen berücksichtigt.
Die Leitung der Arbeiten an einem als historische Denkmäler eingetragenen Gebäude
Da für Arbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude eine Baugenehmigung nach dem Baugesetzbuch erforderlich ist, ist die Beauftragung eines Architekten obligatorisch, da der Antrag auf Baugenehmigung unzulässig ist.
Die Inanspruchnahme des Architekten ist für natürliche Personen, landwirtschaftliche Betriebe oder Genossenschaften, die zugelassene landwirtschaftliche Geräte verwenden, die erklären, für sich selbst bauen oder ändern zu wollen, nicht obligatorisch (Artikel R. 431-2 Städtebaulicher Code) :
- ein Gebäude für andere als landwirtschaftliche Zwecke mit einer Grundfläche von höchstens 150 Quadratmetern;
- Bau für landwirtschaftliche Zwecke oder Bau, der für die Lagerung und Instandhaltung von Landmaschinen durch Genossenschaften zur Nutzung von Landmaschinen erforderlich ist, deren Grundfläche und Grundfläche nicht mehr als 800 Quadratmeter betragen;
- Produktionsgewächshäuser, deren rechter Fuß weniger als vier Meter hoch ist und deren Boden- und Bodenfläche nicht mehr als zweitausend Quadratmeter beträgt.
Die Inanspruchnahme des Architekten ist auch nicht obligatorisch für Arbeiten, die einer Baugenehmigung unterliegen und die ausschließlich die Gestaltung und Ausstattung der Innenräume von Gebäuden und Schaufenstern betreffen oder die auf Nacharbeiten beschränkt sind, die nicht dazu führen, dass keine von außen sichtbaren Änderungen (Artikel L. 431-3 Städtebaulicher Code).
Besondere Anforderungen an die Qualifikation des Architekten, der an einem denkmalgeschützten Gebäude tätig ist, sind nicht erforderlich.
Es wird dem Auftraggeber empfohlen, zu überprüfen, ob der nach den für den Eigentümer geltenden Regeln ausgewählte Bauherr über die erforderlichen Kompetenzen für ähnliche Arbeiten und ein vergleichbares Gebäude verfügt.
Es kann dem Eigentümer oder Auftraggeber im Rahmen der wissenschaftlichen und technischen Kontrolle der für historische Denkmäler zuständigen Dienststellen des Staates vorgeschlagen werden Durchführung von Diagnose- und Planungsstudien der gleichen Art wie bei der Restaurierung von denkmalgeschützten Gebäuden. Diese Studien können ebenso wie die Arbeiten Gegenstand einer finanziellen Unterstützung des Kultusministeriums sein.
Erreichen die an den denkmalgeschützten Teilen eines Gebäudes durchzuführenden Restaurierungsarbeiten einen unteilbaren Teil, so wird die Aufgabe der Bauleitung an den eingeschriebenen Teilen dem in den Artikeln R. 621-27, R. 621-28, R. 621-29, R. 621-30 und R. 621-31 der Vermögensordnung.
Die Leitung der Arbeiten an einer Orgel, die unter Denkmalschutz steht oder unter Denkmalschutz steht
In Anwendung des Kulturschutzgesetzes ist eine qualifizierte Bauleitung für die Arbeiten von Änderung, Reparatur oder Restaurierung auf denkmalgeschützten oder eingeschriebenen Orgeln oder auf nicht geschützten Teilen von teilweise geschützten Orgeln.
Gemäß Artikel R. 622-59 des Kulturschutzgesetzes Die Leitung der Reparatur-, Instandsetzungs- und Restaurierungsarbeiten an den Buffets und Tonteilen der klassifizierten und eingeschriebenen Orgeln sowie an den ungeschützten Teilen der teilweise geschützten Orgeln wird sichergestellt :
1° von einem staatlich zugelassenen Beratungstechniker unter den durch Dekret vorgesehenen Bedingungen;
2° Entweder bei einem bestimmten Vorgang durch einen französischen Staatsangehörigen oder durch einen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der in einem dieser Staaten niedergelassen ist, einschließlich Ausbildung und Berufserfahrung, Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung, die im Rahmen der jüngsten Reparaturen, Instandsetzung und Restaurierung von Orgeln mit Kulturerbe in Frankreich oder im Ausland erworben wurde, belegen historische Kenntnisse; technische und administrative Anforderungen an die Planung und Durchführung der Arbeiten, die Gegenstand des Projektierungsvertrags sind. Sind weder die Tätigkeit noch die Ausbildung, die zu dieser Tätigkeit führt, in dem Staat, in dem sie rechtmäßig niedergelassen sind, geregelt, so müssen sie diese Tätigkeit in den zehn Jahren vor der Leistung mindestens ein Jahr lang in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ausgeübt haben. (...) »
DerArtikel R. 622-59 Vermögensordnung die Modalitäten für die Erklärung der ersten Leistung im Falle einer gelegentlichen Ausübung in Frankreich und die Bedingungen für den teilweisen Zugang zur beruflichen Tätigkeit des TechnikerberufsBeratung von Orgeln, die als Denkmalschutz anerkannt sind, ein reglementierter Beruf im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Die Auswahl des Auftraggebers für die Arbeiten an einer Orgel im öffentlichen Eigentum erfolgt nach Ausschreibung nach dem Vergabeverfahren. Die Vergütung der Aufsicht erfolgt entgeltlich und freiberuflich für die Vorstudie nach Festpreis (pauschal, anpassbar oder revisibel).
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