Das Mäzenatentum an historischen Denkmälern
Das Mäzenatentum für das Kulturerbe hat die Aufmerksamkeit der Unternehmen seit mehr als zehn Jahren auf sich gezogen.
Die Gründe für seine Entwicklung sind vielfältig: der Wille des französischen Staates, die Einbeziehung der Akteure der Zivilgesellschaft in das kulturelle Leben zu fördern, die Einbeziehung des Begriffs der sozialen Verantwortung in die Unternehmensstrategie, Das Gefühl der Nähe der Franzosen und der Unternehmen zum kulturellen Erbe, einem integralen Bestandteil ihres Lebensraums, und schließlich die Entstehung neuer Formen möglicher Interventionen wie Kreuzmäzenatentum.
Die finanzielle Förderung
Die Gesetz 2003-709 vom 1. August 2003 über Mäzenatentum, Vereine und Stiftungen und der Verordnung Nr. 2009-158 vom 11. Februar 2009 über Zuweisungsfonds Die Kommission hat in diesem Zusammenhang eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Unternehmen ein echtes Bewußtsein zu vermitteln und die Kontakte zu ihnen zu erleichtern, die besonders anfällig für verschiedene Anreize, insbesondere steuerlicher Art, sind.
So haben mehrere Unternehmen neben dem Finanzmäzenatentum das sogenannte "Kompetenzmäzenatentum" entwickelt, um die Restaurierungsarbeiten an öffentlichen historischen Denkmälern zu unterstützen.
Das Mäzenatentum der Kompetenz
Das sogenannte «Kompetenzmäzenatentum», durch das der Mäzen die direkte Ausführung und die finanzielle Belastung der Arbeiten sicherstellt, hat sich zugunsten des bebauten Erbes weitgehend entwickelt. Beispiele hierfür sind die Restaurierung der Spiegelgalerie in Versailles durch die Vinci-Gruppe, die Restaurierung bestimmter Kulturerbe-Elemente des Hôtel de la Marine durch die Bouygues-Gruppe, Die Kolonnen von Buren im Königspalast, wie die der Restaurierung der Rotonde Zambelli im Palais Garnier durch Eiffage oder die Intervention der Firma Kärcher bei der Restaurierung der Hufeisentreppe des Schlosses Fontainebleau.
Diese Maßnahmen werden unter dem wissenschaftliche und technische Kontrolle des Staates (CST).
Im Rahmen der finanziellen Förderung ist als Beispiel das bemerkenswerte Engagement der Unternehmensstiftung der GDF Suez Gruppe zu nennen, die jährlich erneuert wird, Seit 1994 unterstützt sie mit mehrjährigen Konventionen die Restaurierung und Schaffung von Buntglasfenstern im gesamten Gebiet oder die Stiftung Velux für die Restaurierung der Glasfenster der Sainte-Chapelle in Paris.
Neben der Unternehmensförderung können auch viele lokale Verbände an der Finanzierung von öffentlichen historischen Denkmälern teilnehmen. Ein Beispiel dafür ist die beispielhafte Aktion zweier großer lokaler Vereinigungen: "Chartres, Sanctuary of the World" und "Association of Friends of the Cathedral of Chartres", die seit mehr als zehn Jahren regelmäßig Geld von der Öffentlichkeit und von privaten Mäzenen sammeln, und führen in enger Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen Restaurierungsprogramme durch.
Die Grundlagen
Gemeinnützige oder untergebrachte Stiftungen tragen mit ihrer finanziellen Unterstützung zur Restaurierung und Aufwertung des Erbes bei. So beteiligt sich die Fondation Crédit Agricole «Pays de France» seit 1979 sehr aktiv an der Restaurierung, Animation und Aufwertung des kulturellen Erbes im gesamten Gebiet.
Die Stiftung für das Kulturerbe ist auf der Initiative der Gründung des Partnerclubs im Jahr 2007, um die Zusammenarbeit zwischen den Fachleuten für den Schutz des historischen Erbes zu stärken.
Darüber hinaus unterstützt die Fondation pour la Sauvegarde de l'Art Français insbesondere das religiöse Erbe aus der Zeit vor 1800, das nicht unter Denkmalschutz steht. Viele Gemeinden wurden von dieser Stiftung unterstützt, die in jüngster Zeit ihren Wirkungsbereich erweitert hat und insbesondere die Kampagne "Le Plus Musée de France" leitet, die dem beweglichen Erbe gewidmet ist, das unter dem Schutz historischer Denkmäler steht oder nicht.
Die Mittel für die Mittelzuweisung
Schließlich die Dotierungsfonds, eine neue Rechtsform, die sich an den endowments funds der Vereinigten Staaten und der Dekret Nr. 2009-158 vom 11. Februar 2009 Durch die Schaffung und Verwaltung von Einrichtungen von allgemeinem Interesse, einschließlich der Erhaltung des Kulturerbes, wird die private Finanzierung von Aufgaben und Einrichtungen von allgemeinem Interesse durch äußerst vereinfachte Modalitäten erleichtert.
In Bezug auf private historische Denkmäler leisten zahlreiche Stiftungen finanzielle Unterstützung für die Restaurierung. Diese privaten Eigentümer werden oft von lokalen Vereinigungen begleitet, die sich auch an der Restaurierung und Aufwertung ihres Denkmals beteiligen.
Mit dem Haushaltsgesetz 2007 (Artikel 10) wurde derArtikel 238a-1 des Code général des impôts sowie die vom Ministerium für Haushalt genehmigten Artikel des Gesetzbuches über das Kulturerbe und die gemeinnützigen Stiftungen oder Vereine. Für die Restaurierung und den öffentlichen Zugang zu privaten historischen Denkmälern, die von Mäzenen (Unternehmen und Einzelpersonen) finanziert werden, können Steuerermäßigungen im Rahmen des Mäzenatentums gewährt werden unter der Voraussetzung, dass das betreffende Denkmal vom Eigentümer aufbewahrt und mindestens zehn Jahre lang für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
So können vom Minister für Haushalt zugelassene Einrichtungen öffentliche Zuschüsse für die Restaurierung von Gebäuden organisieren, die Privateigentum sind und unter Denkmalschutz stehen. Bis heute sind die Vereinigung La Demeure Historique und die Stiftung du Patrimoine die beiden Einrichtungen, die befugt sind, die Spenden aus dem Aufruf zur öffentlichen Großzügigkeit zur Finanzierung dieser Arbeiten zu sammeln.
Partager la page