Schutz beweglicher Gegenstände als historische Denkmäler
Der Schutz beweglicher Gegenstände als historische Denkmäler stellt eine gemeinnützige Dienstbarkeit dar. Es gibt zwei Schutzniveaus für historische Denkmäler: Registrierung und Klassifizierung. In beiden Fällen muss der Schutz durch das geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder technische Interesse des betreffenden beweglichen Gegenstandes gerechtfertigt sein. Die Registrierung ist die erste Schutzstufe und die Einstufung die höchste.
Die Bilanz des Schutzes
Im 1sich setzen Januar 2022 werden mehr als 260'000 bewegliche Gegenstände als historische Denkmäler geschützt, davon mehr als 120'000 unter Denkmalschutz (seit 1891) und fast 140'000 (seit 1970).
Der jährlicher Bericht über den Schutz Bewegliche Gegenstände unter den historischen Denkmälern ermöglicht es, einen Schutzstatus in Bezug auf Statistiken, Typologien, Datierung, Art der Eigentümer zu haben.
Die Bedingungen des Schutzes
Der Schutz für historische Denkmäler kann bewegliche Gegenstände von alle Arten (Malerei, Bildhauerei, Möbel, Textilien, Goldschmiedearbeiten, Musikinstrumente, industrielles Erbe, Wissenschaft und Technik usw.) und jede Zeit. So nimmt das industrielle, wissenschaftliche und technische Erbe einen immer wichtigeren Platz unter dem geschützten Erbe ein, ebenso wie das Erbe der XIXe und XXe Jahrhunderte.
Die mit der Dauerhaftigkeit verbundenen beweglichen Wirkungen bleiben (d. h. bewegliche Gegenstände, die nach Artikel 525 des Bürgerlichen Gesetzbuches an einem Gebäude mit Gips oder Kalk oder Zement versiegelt sind oder nicht von diesem gelöst werden können, ohne dass sie gebrochen oder beschädigt werden oder ohne den Teil des Bodens, an dem sie befestigt sind, zu brechen oder zu beschädigen ») sind Liegenschaften nach Bestimmungsort und als bewegliche Gegenstände als historische Denkmäler geschützt.
Derhistorisches, künstlerisches, wissenschaftliches oder technisches Interesse der beweglichen Gegenstände ist das bestimmende Kriterium für den Schutz. Die Eintragung wird auf regionaler Ebene beschlossen (Beschluss des Präfekten der Region nach Stellungnahme der Regionale Kommission für Kulturerbe und Architektur), während die Einstufung auf nationaler Ebene beschlossen wird (Beschluss des Kultusministers nach Stellungnahme der Nationale Kommission für Kulturerbe und Architektur).
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien und Bedingungen wird das Interesse an einem beweglichen Gegenstand insbesondere nach seiner künstlerischen oder technischen Qualität, Echtheit, Vollständigkeit, Seltenheit, Exemplarität, Repräsentativität in Bezug auf ein Korpus oder einen Typ beurteilt.
Der Denkmalschutz gilt jedoch nicht für die neuesten beweglichen Gegenstände, die vor weniger als 50 Jahren geschaffen wurden. Der Denkmalschutz ist grundsätzlich irreversibel und erfordert einen ausreichenden historischen Rückschritt.
Eine Sammlung oder Sammlung von beweglichen Gegenständen von hohem Kulturinteresse aus der Sicht der Geschichte, Kunst, Architektur, Archäologie, Ethnologie, Wissenschaft oder Technik, und deren Wahrung der Integrität und Kohärenz von öffentlichem Interesse ist, kann als historisches Denkmal eingestuft werden als Historisches Ensemble Möbel. Diese Verbindungen können historisch, funktional oder ästhetisch sein; die Umstände der Schaffung oder Konstitution der historischen Möbelgruppe, aber auch ihre Integrität müssen dokumentiert werden, damit sie als solche anerkannt werden kann.
Besteht eine besonders starke historische oder künstlerische Verbindung zwischen einem denkmalgeschützten beweglichen Objekt (oder einer denkmalgeschützten beweglichen Einrichtung) und dem denkmalgeschützten Gebäude, in dem es untergebracht ist, so Dienstbarkeit der Aufrechterhaltung in den Räumlichkeiten kann eingeführt werden, um die Erhaltung des Gegenstands oder der Gesamtheit in seinem ursprünglichen Rahmen zu gewährleisten.
Das Verfahren zum Schutz
Der Antrag auf Denkmalschutz kann vom Eigentümer der Immobilie, vom Bediensteten oder von jeder Person gestellt werden, die ein Interesse daran hat (Gebietskörperschaft, Vereinigung zur Verteidigung des Kulturerbes usw.). Die Initiative zum Schutz kann auch vom Präfekten der Region (Regionaldirektion für Kulturfragen) oder vom Kultusminister (Generaldirektion Vermögen und Architektur) ausgehen.
Anträge auf Einreihung oder Eintragung von beweglichen Gegenständen als historische Denkmäler sind an den Präfekten der Region (Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten) zu richten. Sie müssen von der Beschreibung des beweglichen Gegenstands sowie von Fotografien begleitet sein, die sein Interesse an der Geschichte, der Kunst, der Wissenschaft oder der Technik und, soweit möglich, an seiner Geschichte und seiner Verwirklichung zeigen.
Deranmelden im Hinblick auf die historischen Denkmäler Beschluss des Präfekten der Regionnach Stellungnahme der regionale Kommission Das Einverständnis des Eigentümers ist für die Eintragung der privaten beweglichen Gegenstände erforderlich.
Der einordnen im Hinblick auf historische Denkmäler Erlass des Ministers für Kulturnach Stellungnahme der Nationale Kommission der Architektur und des Kulturerbes, der ein Wunsch der regionalen Kommission für Kulturerbe und Architektur vorausgeht, und im Lichte der Zustimmung des Eigentümers. In Ermangelung der Zustimmung des Eigentümers kann die Einstufung eines beweglichen Gegenstands durch Dekret im Staatsrat ausgesprochen werden, aber dieses Verfahren bleibt eine Ausnahme.
Ist die Erhaltung oder der Verbleib eines beweglichen Gegenstands von Vermögensinteresse im Inland gefährdet, so Instanz zur Einstufung Denkmalschutz kann vom Minister für Kultur genommen werden. Mit dieser Entscheidung wird die Immobilie für einen Zeitraum von zwölf Monaten in die Klassifizierung einbezogen, so dass die staatlichen Stellen Zeit haben, die Zweckmäßigkeit einer endgültigen Schutzanordnung (Eintragung oder Einstufung) zu prüfen. Es handelt sich um eine außerordentliche Sicherungsmaßnahme.
Der Einordnung als historische Möbelgruppe wird durch Erlass des Kultusministers nach Zustimmung des Eigentümers nach Stellungnahme der nationalen Kommission für Kulturerbe und Architektur, der eine Stellungnahme der regionalen Kommission für Kulturerbe und Architektur auf erster Ebene vorausgeht, beschlossen. Ohne Zustimmung des Eigentümers kann ein historisches Möbelensemble per Dekret dem Staatsrat zugeordnet werden. Alle Effekte der Rangliste gelten für jedes bewegliche Objekt im Set.
Eine Dienstbarkeit der Aufrechterhaltung in den Räumlichkeiten ein denkmalgeschütztes bewegliches Objekt oder ein denkmalgeschütztes Mobiliar in einem denkmalgeschützten Gebäude wird durch Erlass des Kultusministers nach Zustimmung des Eigentümers nach Stellungnahme der Nationalen Kommission für Kulturerbe und Architektur beschlossen; vor einer Stellungnahme der Regionalkommission für Kulturerbe und Architektur.
Antrag auf Schutz historischer Denkmäler
Die Auswirkungen des Schutzes
Der Eigentümer trägt die Verantwortung für die Erhaltung des beweglichen Gegenstands, der unter Denkmalschutz steht.
Im Falle eines Verkaufs ist der private Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden beweglichen Gegenstands verpflichtet, dem neuen Käufer mitzuteilen, dass Dienstbarkeit bei der Klassifizierung oder Registrierungund innerhalb von 15 Tagen den Präfekten der Region zu informieren.
Die dem Staat gehörenden, klassifizierten beweglichen Gegenstände sind unveräußerlich. Klassifizierte bewegliche Gegenstände, die einer anderen öffentlichen Person als dem Staat (Gebietskörperschaft, öffentliche Einrichtung) gehören, dürfen nur mit Genehmigung des Präfekten der Region und zugunsten einer anderen öffentlichen Person veräußert werden. Die klassifizierten oder eingetragenen beweglichen Gegenstände, die Eigentum einer öffentlichen Person sind, nationale Schätze, gehören zu ihrem beweglichen öffentlichen Besitz.
Alle beweglichen Gegenstände sind klassifiziert unverjährbar und Verbot der endgültigen Ausfuhr.
Abgesehen von den Wartungsarbeiten, die von den Formalitäten befreit sind, hat derObjekt Mobiliar abgelegt Denkmalschutz darf nicht ohne Genehmigung des Präfekten der Region. Die bewilligten Arbeiten werden unter dem wissenschaftliche und technische Kontrolle (CST) Staatliche Stellen für historische Denkmäler, die von Beginn der dokumentarischen und technischen Vorbereitungsarbeiten bis zur Fertigstellung der Arbeiten tätig sind. Die Leistungsbeschreibung für die geplante Intervention kann in Verbindung mit den für historische Denkmäler zuständigen Stellen des Staates erstellt werden, die über Studien- oder Interventionsvorhaben für denkmalgeschützte bewegliche Gegenstände unterrichtet werden.
Der Staat kann auffordern jede Gebietskörperschaft, die es versäumt, die Arbeiten durchzuführen, die für die Erhaltung eines als Schutzgebiet eingestuften beweglichen Gegenstands unerlässlich geworden sind, oder ihre vorübergehende Verbringung. Im Falle der Untätigkeit kann der Präfekt der Region von Amts wegen ein Verfahren zur Verbuchung der Ausgaben in den Haushalt der betreffenden Gebietskörperschaft einleiten, um die Wiederherstellung des Gegenstands zu gewährleisten, dessen Erhaltung gefährdet ist.
Abgesehen von den Wartungsarbeiten, die von den Formalitäten befreit sind, hat dereingetragener beweglicher Gegenstand darf nicht ohne vorherige Anmeldung. Die Arbeiten laufen unter wissenschaftliche und technische Kontrolle (CST), die während der gesamten Dauer der Arbeiten bis zu deren Abschluss durchgeführt wird.
Die Beförderung von klassifizierten und eingetragenen beweglichen Gegenständen unterliegt einer vorherige Anmeldungauch ohne Eigentümerwechsel oder für ein Darlehen oder eine vorübergehende Ausstellung und für öffentliches Eigentum unter der wissenschaftlichen und technischen Aufsicht der für historische Denkmäler zuständigen Dienststellen des Staates. Die Verbringung von denkmalgeschützten oder eingetragenen beweglichen Gegenständen, die privaten Eigentümern gehören, kann auf deren Antrag mit technischer Unterstützung der für historische Denkmäler zuständigen Dienststellen des Staates erfolgen.
Mindestens alle fünf Jahre werden die klassifizierten beweglichen Gegenstände wiederholt (Kontrolle des Vorhandenseins und der Erhaltungsbedingungen) durch die für historische Denkmäler zuständigen Dienststellen in Verbindung mit den Konservatoren von Antiquitäten und Kunstgegenständen.
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