Ermäßigte Erbschaftssteuer für Schenkungen von Erben an bestimmte Einrichtungen
Artikel 8 des Gesetzes vom 1. August 2003
Auf den Nettoanteil jedes Erben, Schenkers oder Vermächtnisnehmers, der zur Berechnung der Erbschaftsteuer verwendet wird, wird ein Abzug in Höhe des Betrags der Zuwendungen an bestimmte Einrichtungen von allgemeinem Interessedem Staat, den Gebietskörperschaften oder ihren öffentlichen Einrichtungen. Der Freibetrag gilt für alle Erbschaften, unabhängig von der Art des Vermögens, aus dem es besteht (Möbel oder Gebäude). Es ist darauf hinzuweisen, dass:
- Für Spenden an eine anerkannter Verein von öffentlichem Interessevom Staat, den Gebietskörperschaften oder ihren öffentlichen Einrichtungen werden nur die Spenden von Geldern;
- Für Spenden an eine anerkannte gemeinnützige Stiftungder Erbe hat die Möglichkeit, entweder Betragoder eine Zuwendung in Form von Sachleistungen (z. B. Schenkung einer Kunstsammlung, eines Beziehungsgebäudes usw.). Diese Spenden müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod endgültig und in vollem Besitz sein. Bei Sachleistungen bleibt die Bewertung des Wertes der Immobilie dem Spender überlassen.
Siehe dazu : Artikel 788 des CGI
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