Berichte
Ausnahme "Handicap" vom Urheberrecht und Entwicklung des Angebots an Veröffentlichungen im digitalen Zeitalter, Bericht der Generalinspektion für kulturelle Angelegenheiten (IGAC), Mai 2013.
Das vom Gesetzgeber mit der Einführung der Ausnahme vom Urheberrecht verfolgte Ziel bestand darin, «Menschen mit Behinderungen ein Leseangebot anzubieten, das dem der breiten Öffentlichkeit möglichst nahe kommt.». Es ist festzustellen, dass dieses Ziel weit davon entfernt ist, erreicht zu werden: Die jährliche Produktion angepasster Publikationen macht nur 3,5% des Angebots der «Allgemeinheit» aus, und das Gesamtangebot macht weniger als ein Fünftel der in Frankreich verfügbaren Referenzen aus. Schlimmer noch, wenn nichts unternommen wird, wird sich dieser Abstand unweigerlich vergrößern. Erstes Element der Diagnose: Die Erstellung geeigneter Publikationen kommt nur am Rand der Internet-Technologien zugute. Zweites diagnostisches Element: Die angepasste Ausgabe bleibt hinter den Bibliothekswechsel im digitalen Zeitalter zurück. Drittes Diagnoseelement: Die Definition des Geltungsbereichs der Begünstigten ermöglicht es nicht, den nachgewiesenen Bedarf, insbesondere im Bildungsbereich, zu decken.
Audiobeschreibung und literarisches und künstlerisches EigentumBericht von Hélène de Montluc an den Generalsekretär des Ministeriums für Kultur und Kommunikation, Mai 2012.
Die besondere Frage der Entwicklung der Audiodeskription schließt sich im übrigen einer der auf interministerieller Ebene beteiligten Baustellen an, die darin besteht, die Berufe der Behinderung und des universellen Designs zu identifizieren und anzuerkennen. Sowohl für das Kino als auch für das Fernsehen erschien es dem Ministerium für Kultur und Kommunikation notwendig, Fortschritte bei der Identifizierung und Anerkennung von Berufen im Zusammenhang mit der Audiobeschreibung zu erzielen. Daher wurde eine Mission durchgeführt, um den rechtlichen Status (Rahmen und Rechte) der Personen, die diese Anpassungen vornehmen, zu klären.
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