Der Antrag auf Durchführung des Ereignisses ist an den betreffenden Diensteanbieter zu richten:
- Die Beurteilung der Vereinbarkeit mit der Ausübung des Gottesdienstes ist Sache des betroffenen Dienstleisters: Diese Beurteilung legt die Grenzen des Ereignisses durch sein Thema und seine Arbeitsweise fest.
- Die Beurteilung der Sicherheits/Sicherheitsbedingungen obliegt dem Architekten des Bâtiments de France (ABF), Kurator der Kathedrale
Partager la page