Kathedralen sind öffentlich zugängliche Einrichtungen (ERP) und in dieser Eigenschaft der Architekt der Gebäude von Frankreich, Kurator der Kathedraleist der Alleiniger Verantwortlicher für die Sicherheitzum einen für alle sonstigen Arbeiten und Einrichtungen und zum anderen für alle Tätigkeiten, die mit der rechtmäßigen Verwendung zum Gottesdienst vereinbar sind, vorbehaltlich der Zustimmung des Bediensteten (Art. L. 2124-31 CG3P [Allgemeines Eigentumsrecht öffentlicher Personen])
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