Die Energieeffizienz von Gebäuden im Denkmalschutz
Das Kulturministerium setzt sich dafür ein, dass die Erhaltung des Kulturerbes mit den Zielen der Energieeffizienz und sogar der Energieeffizienz in Einklang gebracht wird. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Eigenschaften eines Gebäudes von kulturellem Interesse zu untersuchen, bevor Arbeiten empfohlen werden.
Vermeidung von systematischen Arbeiten
Bei der Suche nach Energieeinsparungen muß vermieden werden, daß systematische Arbeiten durchgeführt werden, die zu einer irreversiblen Veränderung der Fassaden durch Anbringen von Isolierungen von außen führen; die Ersetzung aller alten Fenster und Zimmereien und die Verbreitung von Sonnenkollektoren auf dem Dach, ohne die Bedeutung des Kulturerbes und der Landschaft zu berücksichtigen.
im Bewusstsein der Gefahr der Verharmlosung und des Verschwindens eines großen Teils des bebauten Erbes, Architekten und Fachunternehmen bieten nun Maßnahmen an, die die Ziele der Energieeffizienz und der Erhaltung des Kulturerbes und der bebauten Umwelt optimal miteinander in Einklang bringen.
Den Schwerpunkt auf nachhaltige Interventionen legen
Dieser spezifische und nachhaltige Ansatz spiegelt sich in dem Bestreben wider, das Wesentliche des Gebäudes zu erhalten, die inhärenten Qualitäten des Gebäudes hervorzuheben und Ersatz zu schaffen oder ein Maximum an Material zu recyceln. Dieser Ansatz kombiniert eine gründliche Voruntersuchung des Gebäudes (Trägheit, Belüftung), die Erkennung von Wärmebrücken, die Suche nach innovativen technischen Lösungen, die Verwendung von dauerhaften und risikofreien Materialien und Produkten für die langfristige Erhaltung der Strukturen, des zweiten Werkes und der architektonischen Kulissen.
Es geht darum, durch entsprechende Studien pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen für jedes Gebäude von kulturellem Interesse zu finden.
Ein europäischer methodischer Standard zur Unterstützung der Bewertung
Im Rahmen der Ausarbeitung spezifischer europäischer Normen, die auf die Erhaltung des kulturellen Erbes zugeschnitten sind, wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen.
So wurde im Juni 2017 die DIN EN 16 883 - Energieeffizienz von denkmalgeschützten Gebäuden.
Diese europäische Norm, die von Praktikern und Fachleuten des kulturellen Erbes entwickelt wurde, enthält Leitlinien zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden von historischem, architektonischem oder kulturellem Wert, unter Berücksichtigung ihrer Interessen. Sie empfiehlt ein Arbeitsverfahren für die Auswahl der Maßnahmen, das auf der Untersuchung, Analyse und Dokumentation des Gebäudes und der Bewertung der Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Erhaltung der charakteristischen Elemente des Gebäudes beruht.
Jedes Gebäude von kulturellem Interesse ist als Sonderfall zu betrachten. Das Kulturerbe des Gebäudes muss sorgfältig an seinem regionalen, nationalen oder sogar internationalen kulturellen Kontext gemessen werden. Das Verständnis der Authentizität, Integrität und des Kulturerbes des Gebäudes ermöglicht es, die charakteristischen Elemente zu definieren, die bewahrt werden müssen.
Die empfohlenen Maßnahmen müssen den Grundsätzen der Gebäudeerhaltung entsprechen, die in den internationalen Chartas und Vorschriften festgelegt sind.
Pflegen
Die Norm erinnert auch daran, dass die richtige Instandhaltung des historischen Gebäudes die beste Maßnahme zur Erhaltung ist. Jede Verbesserungsmaßnahme erleichtert daher die kontinuierliche Wartung des Gebäudes und aller hinzugefügten Elemente und Materialien.
Beachten Sie die Eigenschaften
Jeder Eingriff an einem Gebäude von kulturellem Interesse muss seine charakteristischen Elemente berücksichtigen, die in Form von räumlichen Konfigurationen, Aussehen, Baustruktur und gebäudetechnischen Systemen auftreten können. Maßnahmen, die zu einer Änderung dieser Elemente führen, sollten vermieden werden. Die Eingriffe müssen additiv und möglichst nichtinvasiv und reversibel sein, um ihre Auswirkungen auf das Kulturerbe zu minimieren.
Es wird insbesondere empfohlen, dass bei der Auswahl der Akteure (Architekten, Planungsbüros, Diagnostiker, Auditoren, Unternehmen) deren Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung im Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden berücksichtigt wird.
Das experimentelle Label Effinergie Patrimoine
Dieses Label wurde im September 2019 für eine zweijährige Testphase (um ein Jahr verlängert) eingeführt und wird vom Kollektiv getragen Effizient (Verein Gesetz 1901) und erhielt die Unterstützung des Ministeriums für Kultur.
Das experimentelle Effinergie Patrimoine-Label richtet sich an Bauherren, die Arbeiten zur energetischen Sanierung von Gebäuden von kulturellem Interesse durchführen, darunter Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder unter Denkmalschutz stehen.
Das Label verfolgt ein dreifaches Ziel: Arbeiten mit niedrigem Verbrauch, Maßnahmen zur Erhaltung des bebauten Erbes, Verbesserung der Lebensqualität in diesen Gebäuden.
Eine Regelung, die technische, architektonische oder vermögensrechtliche Einschränkungen berücksichtigt
Im Jahr 2022, in Anwendung der Gesetz Klima und Resilienzdie in Artikel L. 126-28-1 Bau- und Wohncode berücksichtigt die «technischen, architektonischen oder vermögensrechtlichen Zwänge» und die Bauvorschläge «müssen mit den im Kulturgesetzbuch vorgesehenen Dienstbarkeiten vereinbar sein».
- Dekret 2022-780 vom 4. Mai 2022 zum Energieaudit Artikel L. 126-28-1 des Bau- und Wohngesetzbuches
Diese Verordnung, die in Anwendung desArtikel 158 des Klima- und Resilienzgesetzes, die Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits für den Verkauf der leistungsschwächsten Einfamilienhäuser enthält, die Qualifikationen und Kompetenzen der Fachleute, die diese Energieaudits durchführen.
Artikel 2 des Dekrets sieht insbesondere vor, dass, wenn die technischen, architektonischen oder vermögensrechtlichen Zwänge oder die Kosten der Arbeiten die Erreichung der Klasse B im Sinne des Artikels L. 173-1-1 Bau- und WohncodeDer Prüfer begründet dies in seinem Bericht». - Erlass vom 4. Mai 2022 zur Festlegung des Inhalts des regulatorischen Energieaudits für das französische Mutterland Artikel L. 126-28-1 des Bau- und Wohngesetzbuches
Insbesondere derArtikel 2 dieses Erlasses erinnert daran, dass die Vorschläge für Arbeiten im Rahmen des Energieaudits müssen mit den im Kulturschutzgesetz vorgesehenen Dienstbarkeiten vereinbar sein »
DerArtikel 3 legt ausnahmsweise die zu erreichende Energieeffizienzklasse fest bei technischen, architektonischen oder vermögensrechtlichen Merkmalen und sieht Folgendes vor «Die sechs Arbeitsplätze gelten als behandelt, wenn der Prüfer bescheinigt, dass sie mit den besten verfügbaren Techniken und im Einklang mit den Merkmalen des betreffenden Gebäudes auf ein hohes Leistungsniveau gebracht wurden».
DerArtikel 4 sieht vor, dass der bei der Prüfung erstellte zusammenfassende Bericht insbesondere eine Begründung der technischen, architektonischen oder vermögensrechtlichen Merkmale enthält.
Ausnahmen von den Kriterien der energieeffizienten Sanierung:
Artikel R. 112-18 Bau- und Wohncode
Gebäude, die unter die Ausnahme gemäß Unterabsatz 5 des 17°a derArtikel L. 111-1 Bau- und Wohncode sind diejenigen, bei denen erfolgreiche Renovierungsarbeiten
1° Änderungen des Zustandes der äußeren Teile oder der Architektur- und Dekorationselemente der Konstruktion im Widerspruch zu den Regeln und Vorschriften für:
a) Denkmalgeschützte oder eingetragene historische Denkmäler, bemerkenswerte Kulturdenkmäler oder die Umgebung historischer Denkmäler, die im Buch VI des Kulturschutzgesetzes aufgeführt sind;
b) das Gebäude oder die architektonische Anlage, für die das Gütesiegel gemäß Artikel L. 650-1 der Vermögensordnung erteilt wurde;
c) die in Titel IV Kapitel I des Buches III des Umweltgesetzbuches aufgeführten oder klassifizierten Gebiete;
d) Bauten gemäß den Bestimmungen der Regelung des anwendbaren Flächennutzungsplans, die auf der Grundlage der Artikel L. 151-18 und L. 151-19 des Städtebaugesetzes getroffen wurden, in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild der Gebäude und die Bedingungen für die Ausrichtung an der Straße und den Mindestabstand von der Trenngrenze und die Gestaltung ihrer Umgebung, vorbehaltlich des in Artikel L. 113-5-1 des Bau- und Wohngesetzbuches vorgesehenen Überhangs für eine Wärmedämmung von außen;
2° Überschreiten 50 % des Verkehrswertes der Immobilie, der von einem Immobilienfachmann bewertet wird;
3° Würde ein Risiko für die Pathologie des Gebäudes darstellen, insbesondere die Strukturen oder den überdachten Abschluss des Gebäudes. Diese Gefahr wird durch eine von einem Kunstschaffenden unter seiner Verantwortung verfasste Begründung gerechtfertigt;
4° Nicht mit anderen Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf das Bodenrecht, das Eigentumsrecht, die Sicherheit von Gütern und Personen oder das Aussehen von Fassaden und deren Lage, vereinbar sein.
Diagnose der Energieeffizienz von Gebäuden
Historische Denkmäler, die nach dem Kulturschutzgesetz eingestuft oder eingetragen sind, unterliegen nicht den Bestimmungen über die Feststellung der Gesamtenergieeffizienz gemäß e) des Artikels R. 126-15 Bau- und Wohncode.
Zu konsultieren sind:
- Das dokumentarische Angebot des Ressourcenzentrums für die verantwortungsvolle Sanierung des Altbaus [CREBA]
- Thermische Verbesserung des Altbaus [ATHEBA] von Maisons Paysannes de France
- Der Leitfaden für die Sanierung des Gebäudes im Stadtzentrum: Anpassung des alten Gebäudes an die klimatischen Herausforderungen (DRAC Burgund-Franche-Comté)
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