Berücksichtigung des Kulturerbes bei Windkraftprojekten
Die Installation von Onshore-Windkraftanlagen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Ziele des ökologischen Übergangs. Das Ministerium für Kultur, das am Erfolg des ökologischen Übergangs beteiligt ist, stellt jedoch sicher, dass der Einsatz von Windkraftanlagen unter Beachtung der im Rahmen des Kulturschutzgesetzes geschützten Kulturerbestätten erfolgt.
Die Verpflichtungen für den ökologischen Übergang und die Vereinbarkeit mit der Förderung der architektonischen und landschaftlichen Qualität
Frankreich will 40 % erneuerbare Energien erreichen Energiemix bis 2030, gegenüber derzeit 20 %.
Verpflichtungen im Rahmen des Energie-Klima-Pakets («Ziele 3 20») und in jüngster Zeit des Energie-RahmenprogrammsKlima 2030 auf europäischer Ebene und auf nationaler Ebene übertragen, setzen die Bekämpfung des Klimawandels und die Entwicklung erneuerbarer Energien an erste Stelle.
Erneuerbare Energien, darunter Onshore-Windkraft, tragen dazu bei, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, um den Klimanotstand zu bewältigen.
Weitere Informationen auf der Website des Ministeriums für ökologische Umstellung:
Der Einsatz von Onshore-Windkraftanlagen ist ein wichtiger Hebel für den ökologischen Wandel. Allerdings ihre Installation muss unter Berücksichtigung der historischen Denkmäler und Kulturstätten erfolgen. «Erhaltung, Schutz und Aufwertung des Kulturerbes», «Förderung der architektonischen und landschaftlichen Qualität in Natur- und Bauräumen» die Aufgaben des für Kultur zuständigen Ministers.
Es geht darum, zwei wichtige Politikbereiche miteinander in Einklang zu bringen: den Schutz des kulturellen Erbes und der Landschaften und die Entwicklung erneuerbarer Energien.
Befindet sich die Anlage von Windkraftanlagen in der Regel außerhalb der Schutzgebiete aus Gründen des Kulturerbes, können die regionalen Direktionen für Kulturangelegenheiten (DRAC), insbesondere die Departementseinheiten für Architektur und Kulturerbe (UDAP), konsultiert werden, und Beratung bei der Erhaltung des Kulturerbes und der Landschaften.
Ganz allgemein verfolgen die Dienste des Kulturministeriums diese Frage mit besonderer Sorgfalt, was sie zur Teilnahme an mehreren Arbeiten veranlasst, die vom Ministerium für ökologischen Wandel und Kohäsion der Gebiete (MTE-CT) eingeleitet wurden in den letzten Jahren. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine Priorität der Regierung, und DRAC und UDAP werden vor Ort bei DREAL und DDT(M) mobilisiert.
So war das Kultusministerium an der Ausarbeitung des Leitfaden zur Erstellung von Folgenabschätzungen für Onshore-Windparks » überarbeitet im Oktober 2020. Ziel dieses Dokuments ist es, die Energiewende zu erleichtern und den Schwerpunkt auf die notwendige Analyse und Berücksichtigung der Landschafts- und Vermögenssensibilität bei Windkraftprojekten zu legen.
Das Ministerium für Kultur ermutigte seine dezentralen DRAC- und UDAP-Teams, sich im Vorfeld an den Lenkungs- und Begleitausschüssen für die Planung und Kartierung der Windentwicklungsgebiete zu beteiligen.
So begleitet das Kulturministerium die Energieumwandlungspolitik des Ministeriums für ökologischen Wandel, um die Herausforderungen der Energiewende mit dem Schutz des Kulturerbes und der Landschaften in Einklang zu bringen.
Zu konsultieren sind:
Leitfaden für die Erstellung von Folgenabschätzungen für Onshore-Windparkprojekte - überarbeitete Version Oktober 2020, Ministerium für ökologischen Wandel, 177 S.
Partager la page