Die Kathedralen
Der Staat besitzt 87 Kathedralen sowie die Basilika Saint-Nazaire de Carcassonne und die Kirche Saint-Julien de Tours, die vollständig unter Denkmalschutz stehen.
Das Ministerium für Kultur finanziert alle Wartungs-, Reparatur- und Restaurierungsarbeiten im Rahmen des Gesetzes vom 9. Dezember 1905 über die Trennung von Kirche und Staat.
Diese Gebäude sind dem katholischen Kult zugeordnet. Der Kultbeauftragte wird vom Kultusminister, Rektor der Kathedrale, vertreten, der ihn bedient. Die ausdrückliche und vorherige Zustimmung des Dienstleisters ist für die Organisation von Veranstaltungen erforderlich, die er gemäß der Verwaltungsrechtsprechung für mit der Ausübung des Gottesdienstes vereinbar hält. Die Nutzung der dem Staat gehörenden Kultbauten, die vollständig als historische Denkmäler klassifiziert sind, für kulturelle Zwecke ist durch das architektonische und künstlerische Interesse dieser Gebäude gerechtfertigt, aber diese Nutzung erfordert die ausdrückliche und vorherige Zustimmung des Dienstleisters.
Gemeinsame Arbeit des Staates (Generaldirektion Vermögen und Architektur im Ministerium für Kultur und Zentrales Kultusamt im Innenministerium) und die Vertreter der französischen Bischofskonferenz wurden unter der Leitung des Premierministers im Rahmen des Dialogs Kirche-Staat beauftragt, die Nutzungsbestimmungen der staatlichen Kathedralen und Kirchen zu harmonisieren, unter Beachtung der Bestimmungen des Gesetzes über die Trennung von Kirche und Staat, des Allgemeinen Gesetzes über das Eigentum öffentlicher Personen und des Gesetzes über das Kulturerbe.
Die unternommenen Arbeiten spiegeln sich in einer Reihe von praktischen Merkblättern über die Nutzung der kultischen Gebäude des Staates wider, die dazu beitragen, die Regeln und Gebräuche festzulegen, die für eine gute Verwaltung der Gebäude und ihres Immobilien- und Mobiliarvermögens erforderlich sind, Präzisierung der Rolle der verschiedenen Akteure (Dienst, regionale Direktion für Kulturangelegenheiten, Denkmalpflege, Zentrum der nationalen Denkmäler, Dienst für das Kulturerbe und die verschiedenen potenziellen Nutzer).
Diese Factsheets zeigen den Kontext der Gebäudenutzung und die gesetzlichen und regulatorischen Referenzen (Steckbriefe Nr. 1 und 2) die Bestimmungen über die Erhaltung, Sicherheit und Sicherheit dieser als historische Denkmäler eingestuften Gebäude (Merkblätter Nr. 3, 4 und 5) das Verfahren für die Umbauarbeiten und die Bedingungen für die Finanzierung der Arbeiten an diesen Gebäuden (Steckbriefe Nr. 6 und 7) die Bedingungen für die Erhebung von Staatsgebühren bei der Veranstaltung von Konzerten und anderen kulturellen Veranstaltungen in staatlichen Kultgebäuden (Formblatt Nr. 8), Erhaltung und Nutzung der Orgeln (Steckbrief Nr. 9) die Eröffnung und Verwaltung eines Domschatzes (Steckbrief Nr. 10), die Kultpolizei in den Kathedralen (Steckbrief Nr. 11).
Alle diese Karteikarten stehen den Nutzern von Kathedralen zur Verfügung und können als Reflexionselemente für die Nutzung von Gebäuden dienen, die dem Gottesdienst dienen, der nicht dem Staat gehört.
- Merkblatt 1: Kulturelle Nutzung von Kathedralen
- Factsheet 2: Gesetzliche und regulatorische Referenzen
- Merkblatt 3: Die Rolle des Denkmalpflegers in den Kathedralen
- Steckbrief 4: Sicherheit in Kathedralen
- Merkblatt 5: Sicherheit in Kathedralen
- Merkblatt Nr. 6: Umbauarbeiten in den Kathedralen
- Factsheet 7: Die Finanzierung der Arbeiten in den Kathedralen
- Factsheet 8: Die Organisation von Konzerten und anderen kulturellen Veranstaltungen in den Kathedralen
- Datenblatt Nr. 9: Domorgel aufbewahren und verwenden
- Steckbrief Nr. 10: Der Öffentlichkeit zugänglich machen und einen Domschatz verwalten
- Merkblatt 11: Die Gottesdienstpolizei in den Kathedralen
- Steckbrief Nr. 12: Dreh-, Bild- und Tonaufnahmen in Kathedralen
- Notre-Dame de Paris, die Baustelle des Jahrhunderts
- Die Kathedralen und ihre Möbel, Centre-Val de Loire
- Der Schatz der Kathedrale Notre-Dame d'Amiens
- Die Kathedralen im Bau, Grand-Est
- Restaurierte Kathedralen, Okzitanien
- Die Kathedrale von Saint-Pierre, Montpellier
- Die Kathedrale von Nantes, Pays de la Loire
- Gesetz vom 9. Dezember 1905 zur Trennung von Kirche und Staat
- Die Gebäude des Gottesdienstes im Allgemeinen Eigentumsrecht der öffentlichen Personen (2006)
- Gesetzbuch des Kulturerbes, Buch VI
- Rundschreiben vom 29. Juli 2011 über Kultgebäude: Eigentum, Bau, Reparatur und Instandhaltung, Städtebauliche Vorschriften, Steuern
- Laizität und Religionsfreiheit, Sammlung von Texten und Rechtsprechung, Ausgaben der Amtsblätter, 2011 (nicht verfügbar)
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