Referenztexte zu 1% Kunst
1% künstlerisch
Verordnung Nr. 2002-677 vom 29. April 2002 geändertüber die Verpflichtung zur Dekoration öffentlicher Gebäude und zur Festlegung der Bedingungen für die Vergabe von Aufträgen, die diese Verpflichtung erfüllen sollen, ist der Rechtstext, der den Anwendungsbereich des künstlerischen 1 (öffentliche Gebäude betroffen, Art der künstlerischen Interventionen).
Bemerkenswert: Zwei Ministerien (Verteidigung und Inneres) haben durch einen gemeinsamen Erlass des Kultusministeriums ihre Konstruktionen präzisiert, die vom Anwendungsbereich des 1% Kunst ausgeschlossen sind.
Download des Erlasses des Verteidigungsministeriums:
Download des Erlasses des Innenministeriums:
Code der öffentlichen Bestellung
Seit am 1sich setzen April 2019, der neue Code der öffentlichen Bestellung legt die Modalitäten für die Durchführung dieser Verfahren fest, insbesondere in den Artikeln L2172-2 und R2172-7 bis R2172-19.
Der Code der öffentlichen Bestellung, in Kraft getreten am 1sich setzen April 2019 ist auf der Website von Légifrance abrufbar.