Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Beihilfe für die Einrichtung oder Modernisierung von Kunsthandwerkswerkstätten ?
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Inflation wollte die Ministerin für Kultur ein neues Instrument zur Unterstützung der Einrichtung und Modernisierung von Kunsthandwerkswerkstätten (AIMA) schaffen. Mit dieser Beihilfe sollen vorrangig Kleinstunternehmen unterstützt werden, in denen ein oder mehrere Berufsangehörige(er) einen künstlerischen Beruf ausüben(en), insbesondere einen seltenen oder vom Aussterben bedrohten Kunstberuf.
Bei den Kunsthandwerken handelt es sich um handwerkliche Handwerke, die traditionelles Know-how von hoher Technisierung, oft von Ausnahme, in Verbindung mit historischen geographischen Wiegen mobilisieren. Die Liste der 281 KunsthandwerkeDer Erlass vom 24. Dezember 2015 umfasst verschiedene Bereiche (Glas und Kristall, Keramik, Spektakel, Textilien, Instrumentenbau...). Dieses Ökosystem basiert zu 80% auf unabhängigen Handwerkern.
Besondere Aufmerksamkeit wird von den für die Akteneinsicht zuständigen Dienststellen über seltene künstlerische Berufe (Fehlen eines Ausbildungsgangs, Waisenberuf, letzter Hersteller in Frankreich...) Sie sind bemerkenswert, vom Aussterben bedroht und ihr Know-how muss bewahrt werden.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Privaten Unternehmen
Diese Beihilferegelung gilt nur für Unternehmen des Kunsthandwerks mit weniger als 10 Beschäftigten, von denen mindestens der Betriebsleiter oder einer der Arbeitnehmer einen der im Erlass vom 24. Dezember 2015 aufgeführten künstlerischen Berufe ausübt Artikel 20 des Gesetzes Nr. 96-603 vom 5. Juli 1996.
Das antragstellende Unternehmen muss:
- Nachweis eines Diploms der Kunsthandwerke (Geschäftsführer oder einer der Arbeitnehmer) oder Nachweis einer Ausbildung bei einem anerkannten Kunsthandwerker;
- Nachweis von drei zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossenen Rechnungsjahren;
- eine Gewinn- und Verlustrechnung mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von höchstens 70.000 € vorzulegen;
- die URSSAF-Bescheinigung jedes Arbeitnehmers vorlegen.
Nicht förderfähig sind:
- Betriebsausgaben (Ausgaben für den Warenfluss, Einkauf von Rohstoffen oder Halbfabrikaten, Kommunikation, Bürokommunikation, E-Commerce-Standorte, alle Ausgaben für Mitarbeiter/Auszubildende/Praktikanten...);
- Investitionsausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Vermietung eines Gebäudes;
- den finanziellen Ausgleich für einen Umsatzverlust oder ein Defizit.
- Im Falle der Übernahme einer Werkstatt oder Installation einer neuen WerkstattDie Unterstützung wird sich auf den Erwerb von Ausrüstung(en) erstrecken, die für die Herstellung oder Reparatur von Produktionswerkzeugen erforderlich(en) ist;
- Im Falle der Modernisierung des GebäudesDie Unterstützung wird sich auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen (z. B. Angleichung der Arbeitssicherheitsnormen), die Modernisierung der Produktionsanlagen oder ihre Anpassung an die neuen Produktionsbedingungen (CNC-Maschinen usw.) erstrecken oder die Vermarktung der produzierten Waren (Atelier-Showroom usw.).
Verfahren
Gesamtbetrag der Beihilfe (unabhängig von der Art des förderfähigen Vorhabens) höchstens 7000 EUR für jedes ausgewählte Unternehmen, jedoch nicht mehr als 50 % der Gesamtkosten des vom Unternehmen vorgelegten Vorhabens ohne MwSt.
Die Beihilfe wird von der Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten (DRAC) oder der Direktion für kulturelle Angelegenheiten (DAC), deren Sitz das Unternehmen ist, angemeldet (auch wenn sich die Werkstatt in einer anderen Region befindet).
Die erhaltene Beihilfe (höchstens 7.000 Euro) wird von den DRAC/DAC im zweiten Quartal 2024 ausgezahlt.
Bei der Prüfung der zulässigen Unterlagen werden berücksichtigt:
- die Relevanz des Projekts der Ausrüstung oder Modernisierung;
- die Lebensfähigkeit des Unternehmens im Einklang mit seiner Entwicklungs- und Finanzierungsstrategie;
- Die Seltenheit des Kunsthandwerks oder eines der Kunsthandwerke, die innerhalb des Unternehmens ausgeübt werden(en).
- Eröffnung der Einreichung: 12. Januar 2024
- Frist für die Einreichung der Anträge: 1. März 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung bei der Einrichtung oder Modernisierung von Kunsthandwerkswerkstätten (AIMA) wenden Sie sich bitte an:
Generaldirektion für künstlerisches Schaffen (DGCA)
Delegation der bildenden Künste > Büro der Kreativindustrie
aima-bic@culture.gouv.fr
01 40 15 74 75
62 Rue Beaubourg
75003 Paris
Weitere Informationen zu Kontakten in Ihrer Region finden Sie auf den folgenden Registerkarten.
- Michel GRISCELLI, Berater für bildende Künste; für die Departements 01, 26, 38, 69, 73, 74 und die Metropole Lyon
- Thomas KOCEK, Berater für bildende Künste; für die Abteilungen 03, 07, 15, 42, 43, 63
- aima-drac-ara@culture.gouv.fr
Rémy Fenzy, Kunstberater, 03 80 68 50 41
Jean-Baptiste Gabbero, Beauftragter für Kunsthandwerk, demarches.aima.drac.bretagne@culture.gouv.fr, 07 64 51 04 38
Claire Antony, Beauftragte für Hochschulbildung, Kunstberufe und Kulturunternehmertum, aima-drac.grandest@culture.gouv.fr, 03 88 15 57 17
Isabelle Aubrun, Referentin für Führung, Strategie und Koordination, aima-drac-hauts-de-france@culture.gouv.fr, 03 28 36 61 51
- Valérie LABAYLE, Leiterin der Abteilung Bildende Kunst, valerie.labayle@culture.gouv.fr
- Noëllie ROUSSEL, Beraterin für bildende Künste, noellie.roussel@culture.gouv.fr
Jérôme Felin, Berater für bildende Künste/ Sylvie Bouhier, Assistentin, aima-drac.normandie@culture.gouv.fr, 07 64 80 61 16
Christian Garcelon, Projektleiter Kunsthandwerk, aima-drac-nouvelle-aquitaine@culture.gouv.fr, 06 88 34 15 86
Catherine Dumon und Marie-Béatrice Angelé, bildende Kunstberaterinnen: aima-drac.occitanie@culture.gouv.fr
Sandrine Moreau, Beraterin für bildende Kunst und Kunsthandwerk, aima-drac.paysdelaloire@culture.gouv.fr, 02 40 14 23 69
Pauline Renaud, Leiterin der Mission, demarches.aima.paca@culture.gouv.fr, 04 42 16 19 00
Nathalie Gonthier, Kunstberaterin, Museen und Kino, nathalie.gonthier@culture.gouv.fr, 05 90 41 14 54
Arnauld Martin, Berater für bildende Künste und Hochschulbildung, arnauld.martin@culture.gouv.fr, +262(0)2 62 21 98 67/+262 (0)692 56 71 09
Die Einreichung der Anträge für das Jahr 2024 ist nun abgeschlossen.
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