Vorstellung der Vorrichtung
Seit 30 Jahren erlebt die Ästhetik des Zirkus eine tiefe Erneuerung mit dem Aufkommen des kreativen Zirkus, der sich vom klassischen Zirkus durch sehr heterogene künstlerische Formen, das Fehlen von Zahlen und wilden Tieren unterscheidet.
Die staatliche Förderung für die Kunst des Zirkus kann mit anderen staatlichen Beihilfen des Kulturministeriums kombiniert werden. Sie finden ihre Links unten auf der Seite.
Was ist nationale Kunstförderung für die Zirkuskunst?
Die Beihilfe wird zusätzlich zu dem dekonzentrierten Hilfsprogramm für darstellende Kunst (ADSV) den im Kreativzirkus tätigen Künstlerteams gewährt. Sie unterstützt die Produktion von großen Zirkusshows. Der Antrag ist bei der Direktion für kulturelle Angelegenheiten (DRAC) einzureichen, deren Geschäftssitz der Direktion für kulturelle Angelegenheiten untersteht. Die Anträge werden von professionellen kreativen Strukturen gestellt, die eine zusätzliche Subvention für die Produktion ihrer Show suchen und die dem Wunsch nach Erneuerung der Schriften und Ästhetik entsprechen.
Ziele der Maßnahme
Der Zirkus der Schöpfung zeigt eine große ästhetische Vielfalt, ein Zeichen von außergewöhnlicher Vitalität. In Sälen oder in Kapitellen bleibt der Schöpfungszirkus eine volkstümliche, poetische und verbindende Kunst, die vielfältige Formen anzunehmen weiß. Seine Art der Verbreitung, insbesondere in Kapitellen, macht es zu einem wertvollen Instrument der kulturellen Demokratisierung und des Teilens der Künste.
Die Unterstützung des Ministeriums für Kultur bei der Durchführung von Projekten im Bereich der Zirkuskunst ist einer der wichtigsten Bereiche der Politik zur Förderung des zeitgenössischen Schaffens. Mit dieser Maßnahme werden folgende Ziele verfolgt:
- Unterstützung der Entstehung neuer Schriften, um zur Vielfalt der Schöpfung beizutragen
- Unterstützung großer und ehrgeiziger künstlerischer Projekte in ihren Produktionsmodalitäten
- Stärkung der Produktionsmittel der unabhängigen Gesellschaften und ihres wirtschaftlichen Gleichgewichts
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Privaten Unternehmen
- Öffentlichen Einrichtungen
Die Anträge müssen von professionellen kreativen Einrichtungen, insbesondere von Zirkuskunstgesellschaften, oder von beauftragten Produzenten eingereicht werden, denen(n) der Künstler(e) vertraglich die Verantwortung für die Durchführung des Projekts übertragen hat(en).
Ein und dieselbe juristische Person kann für Künstler, Künstlerkollektive und Gesellschaften, deren Produktion sie übernimmt, mehrere Beihilfeanträge einreichen, und zwar im Rahmen eines Antrags pro Künstlerteam und Kalenderjahr.
Förderfähig sind Projekte, die von Künstlern oder Zirkusgesellschaften eingereicht wurden, die mindestens zwei Aufführungen produziert und ausgestrahlt haben.
Pro Kalenderjahr wird nur eine Beihilfe gewährt. Außerdem kann ein und derselbe Projektträger (Künstler, Unternehmen, beauftragter Produzent) diese Beihilfe nicht zwei Jahre hintereinander unabhängig vom Projekt in Anspruch nehmen. Er kann keinen neuen Beihilfeantrag für ein Projekt stellen, das in den vergangenen fünf Jahren bereits im Rahmen dieser Regelung abgelehnt wurde.
Bei der gewährten Beihilfe handelt es sich um eine Betriebsbeihilfe, die Ausgaben für die Produktion des Projekts.
Verfahren
Jedes Projekt erhält einen Zuschuss von 10.000 bis 50.000 €. Der Zuschuss deckt rund 10 % des Produktionsbudgets.
Die eingereichten Beihilfeanträge werden automatisch der Regionalen Direktion für Kulturangelegenheiten (DRAC) zugewiesen, deren Sitz der Produzent ist. Alle Anträge werden mit Stellungnahme des DRAC-Beraters von einem Sachverständigenausschuss geprüft, der auf nationaler Ebene zusammentritt. Der Sachverständigenausschuss, der sich aus acht Personen zusammensetzt, die aufgrund ihrer Kompetenz im Bereich der Zirkuskunst qualifiziert und ausgewählt wurden, gibt eine beratende Stellungnahme zu den Projekten ab.
Die Beihilfen werden von den DRAC gewährt.
Die Liste der ausgewählten Projekte ist öffentlich: Veröffentlicht werden die Namen der begünstigten Teams und Künstler, der Titel des Projekts, die Website des Künstlerteams und der zugewiesene Betrag.
Der Begünstigte verfügt über eine Frist von zwei Jahren für die Durchführung des Projekts, das Gegenstand der gewährten Beihilfe ist. Diese Frist beginnt mit der Auszahlung der Mittel an den Empfänger. Wird das Projekt nicht innerhalb dieser Frist durchgeführt, so erstattet der Begünstigte auf Antrag des Ministeriums für Kultur die gezahlten Beträge ganz oder teilweise.
Bei der Bewertung der Projekte werden berücksichtigt:
- die Originalität des Projekts und sein Beitrag zur Vielfalt der Schöpfung
- die Einbeziehung des Projekts in das Gesamtkonzept des Unternehmens und/oder der Künstler in ihre Laufbahnen
- das künstlerische Team und mögliche Kooperationen
- die verwendeten Zirkustechniken und ihre Beteiligung am künstlerischen Zweck des Projekts
- die Wahl des szenischen Raums (kreisförmig, frontal, halbkreisförmig, unter Zelt, im Saal, im Freien usw.)
- der Umfang des Projekts im Hinblick auf seinen künstlerischen Ehrgeiz, seine Produktionsmodalitäten und die eingesetzten Fähigkeiten. Unterstützung wird für Projekte gewährt, deren Umfang eine zusätzliche Unterstützung zusätzlich zu den Mitteln erfordert, die im Rahmen der Unterstützung nach allgemeinem Recht gewährt werden (dezentralisierte Beihilfen für darstellende Kunst - ADSV)
- die Aussichten für die Verbreitung des Projekts und seine wirtschaftliche Durchführbarkeit (eine Tourenplanung ist dem Dossier beizufügen)
- die Bedingungen für die Durchführung des Projekts (Proben, Wohnungen usw.) und die Lohnpolitik
- Montage der Produktion (Koproduktionen, verschiedene Unterstützungen usw.)
Der vorgelegte Haushaltsplan muss andere Mittel enthalten als die vom Staat beantragte Beihilfe, die nicht mehrheitlich gewährt werden darf.
Besondere Aufmerksamkeit wird den Projekten gewidmet, deren Koproduzenten über das gesamte Staatsgebiet verteilt sind.
- Eröffnung der Einreichung: 30. November 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: 30. Januar 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Sitzung des Beratenden Ausschusses: März 2024
- Bekanntgabe der Ergebnisse: Die Antragsteller werden ab Ende März/Anfang April 2024 über die Ergebnisse informiert.
Der Begünstigte erstellt ein Jahr nach Auszahlung der Mittel eine Bilanz über den Fortschritt des geförderten Projekts. Drei Jahre nach der ersten Vorstellung wird eine Bilanz erstellt, um die durchgeführte Verbreitung und das betroffene Publikum zu bewerten.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf dieser Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
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Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zur nationalen Kreativförderung für Zirkuskunst haben, wenden Sie sich bitte an die dezentralisierte Abteilung des Kulturministeriums am Ort der Durchführung Ihres Projekts:
Site de Lyon
- Yoan Devun, Zirkusassistent: yoann.devun@culture.gouv.fr
- Stéphanie Lafforgue, Verwaltungsleiterin: stephanie.lafforgue@culture.gouv.fr
- Céline Tissot, Verwaltungsleiterin: celine.tissot@culture.gouv.fr
Website von Clermont-Ferrand
- Edith Frobert, Verwaltungsleiterin: edith.frobert@culture.gouv.fr
Site de Dijon
- Céline HAJJAJI, Verwaltungsleiterin: celine.hajjaji@culture.gouv.fr
Site de Besançon
- Fabienne Marcot, Verwaltungsleiterin: fabienne.marcot@culture.gouv.fr
- Jean-Christophe Baudet, Berater für Theater und verwandte Künste: jean-christophe.baudet@culture.gouv.fr
- Axelle Villin, Verwaltungsleiterin: axelle.villin@culture.gouv.fr
- Perrine Pierson, Theater- und Kunstberaterin: perrine.person@culture.gouv.fr
- Céline Chevrieux, Verwaltungsleiterin: celine.chevrieux@culture.gouv.fr
- Jean-Luc Sarrola, Beauftragter für Kulturarbeit: jean-luc.sarrola@culture.gouv.fr
Site de Strasbourg
- Catherine Zimmermann, Theaterberaterin und verwandte Künste: catherine.zimmermann@culture.gouv.fr
- Peggy Rougeaux, Verwaltungskoordinatorin: peggy.rougeaux@culture.gouv.fr
- Valérie Buchert, Verwaltungsleiterin: valerie.buchert@culture.gouv.fr
Site de Châlons
- Amanda Mouellic, Theaterberaterin und verwandte Künste: amanda.mouelllic@culture.gouv.fr
- Basile Souchet, Verwaltungsleiter: basile.souchet@culture.gouv.fr
- Marie Claude Nicolas, Verwaltungsleiterin: marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr
Site de Metz
- Jean-Michel Soloch, Berater für Theater und verwandte Künste: Jean-michel.soloch@culture.gouv.fr
- Frédérique Martinet, Verwaltungsleiterin: frederique.martinet@culture.gouv.fr
- Mounia Boudiaf, Theaterberaterin (Standort Amiens), Marionetten und Zirkus: mounya.boudiaf@culture.gouv.fr
- Dominique Neffati, Verwaltungsleiter: dominique.neffati@culture.gouv.fr
- Camille Noblet, Verwaltungsleiterin: camille.noblet@culture.gouv.fr
- Adama Coulibaly, Verwaltungsleiterin: adama.coulibaly@culture.gouv.fr
Site de Caen
- Véronique Fricoteaux, Theaterberaterin und verwandte Künste: veronique.fricoteaux@culture.gouv.fr
- Fanny Lopez, Verwaltungsleiterin: fanny-l.lopez@culture.gouv.fr
Site de Rouen
- Julien Delot, Berater für Theater und verwandte Künste: julien.delot@culture.gouv.fr
- Joël Colleville, Verwaltungsleiter: joel.colleville@culture.gouv.fr
Site de Bordeaux
- Gwenaëlle Groussard, Theaterberaterin und verwandte Künste: gwenaelle.groussard@culture.gouv.fr
- Véronique Roger, Verwaltungsleiterin: veronique.a.roger@culture.gouv.fr
Site de Limoges
- Marion Limeuil, Theaterberaterin und verwandte Künste: marion.limeuil@culture.gouv.fr
- Patrice Meilhac, Verwaltungsleiter, patrice.meilhac@culture.gouv.fr
Site de Poitiers
- Claire Harsany, Theater- und Kunstberaterin: claire.harsany@culture.gouv.fr
- Sophie Caruso, Verwaltungsleiterin: sophie.caruso@culture.gouv.fr
Site de Montpellier
- Nathalie Piat, Theaterberaterin und verwandte Künste: nathalie.piat@culture.gouv.fr
- Evelyne Jeantet, Verwaltungsleiterin: evelyne.jeantet@culture.gouv.fr
Site de Toulouse
- Agnès Clausse, Theaterberaterin und verwandte Künste: agnes.clausse@cuture.gouv.fr
- Sophie Gabilan, Verwaltungsleiterin: sophie.gabilan@culture.gouv.fr
- Pascale Canivet, Theaterberaterin und verwandte Künste: pascale.canivet@culture.gouv.fr
- Régine Cadio, Verwaltungsleiterin: regine.cadio@culture.gouv.fr
- Magali Calbo, Verwaltungsleiter: magali.calbo@culture.gouv.fr
- Sylvie Raissiguier, Theaterberaterin und verwandte Künste: sylvie.raissiguier@culture.gouv.fr
- Alexandre Sauron, Verwaltungsleiter: alexandre.sauron@culture.gouv.fr
- Delphine Cammal, Darstellende Beraterin: delphine.cammal@culture.gouv.fr
- Amélie Yekani, Verwaltungsleiterin: amelie.yekani@culture.gouv.fr
- Céline Delaval, Schauspielberaterin: celine.delaval@guyane.pref.gouv.fr
- Marie Combette, Verwaltungsleiterin: marie.combette@guyane.pref.gouv.fr
- Stéphane Negrin, Berater für Theater und verwandte Künste: stephane.negrin@culture.gouv.fr
- Martine Nativel, Verwaltungsmanager: martine.nativel@culture.gouv.fr
- Agnès Bretel, Beraterin für Darstellende Künste: agnes.bretel@culture.gouv.fr
- Maguy Azerot, Verwaltungsleiterin: maguy.azerot@culture.gouv.fr
- Benoit Bavouset, Berater für Darstellende Künste: benoit.bavouset@culture.gouv.fr
Um mehr über Live-Show-Hilfen zu erfahren, besuchen Sie die Seite vonHilfen für unabhängige Teams (dezentralisierte Hilfen für die darstellende Kunst - ADSV).
Für den Zugang zum Formular für den Beschäftigungsbericht über den Zuschuss:
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